Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 46 (8.6.1893)
- Date
- 1893-06-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448359--36495-2484524- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXIV. Jahrgang. M 46 Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenttzum. Begründet von Dr. Lehman« in Mainz. Donnerstag, den 8. In n i S«SS (1893). Leitender Artikel. Sprüche der Wäter. Viertes Buch. LXXIII. Mainz, 7. Juni. -pan m nmn iQix p pyotp »m bxi mDtP nytto momn ^ni icp nytta rj/Ba iniNii? hw rru nj/Ba Rabbi Schimeon ben Eleasar lehrte: Wolle deinen Genossen nichtbesänstiaen zur Zeit seines Unwillens, ihn nicht trösten, so lange der Verstorbene noch vor ihm liegt; frage nicht im Augenblick seines Gelobens und dränge dich nicht ihn zu sehen zur Zeit seiner Erniedrigung. Die vorhergehende Mtschna lehrte die wackere, pflichttreue Lebensthat als den einzigen Schlüssel würdigen, der uns die Pforten zur Ewigkeit erschließt. Daß dieser unbegrenzte Werth der That jedoch nicht unbedingt ist, das erläutert an verschiedenen Beispielen der vorliegende Ausspruch. Die rechte That muß zur rechten Zeit geschehen, wenn sie die rechten Früchte tragen soll. Es sind hier keine spezifisch jüdischen Pflichten, sondern rein menschliche Tugenden als Belege dafür herausgegriffen, daß die an und für sich unbestreitbar löbliche Absicht, wenn sie zur Unzeit zur That wird, nicht nur keine ersprießlichen, sondern sogar gefährliche Folgen hat. Bet den gesetzlich normirten Pflichten ist uns diese Wahrheit geläufig. Wer z. B. die Anerkennung Gottes durch Jnnehaltung der von Gott gebotenen Ruhe bekunden wollte, aber nicht zu der von Gott vorgeschriebenen Zeit, er wollte den Gottessabbat vor oder nach dem von Gott dafür eingesetzten siebenten Tag feiern, ein solcher hätte den Gottessabbat nicht nur nicht gefeiert, sondern auch die göttlich vorgeschriebene Arbeitszeit widerrechtlich verkürzt. So ist es bei allen Mizwoth, die an eine gewisse Zeit geknüpft sind, deren gewissenhafte Jnnehaltung daher auch, was die Zeit ihrer Erfüllung betrifft, gesetzlich normirt ist. Hier handelt es sich aber um Pflichten, über deren rechtzeitige Erfüllung kein codificirtes Gesetz, sondern die eigene Einsicht allein Belehrung gibt. Wie in so vielen Fällen genügt die gute Absicht nicht, es ist^auch die rechte, weise Einsicht erforderlich, damit die gute That nicht dadurch, daß sie verfrüht erfolgt, ganz illussorisch wird. Einen7Erzürnteu im Augenblick des hell ent flammten Zornes mag man wohl bändigen, zurückhalten und es ihm unmöglich machen über den Gegenstand seines Zornes herzufallen, aber ihn besänftigen, hieße Oel in die Flamme schütten, die man löschen möchte. Für ruhige, vernünftige Erwägungen ist er jetzt unzugänglich. Blind, taub und unempfänglich für die ganze Umgebung, hat er jetzt nur Sinn und". Aufmerksamkeit für einen einzigen Punkt, auf den sich alles concentrirt und wie er seinem Zorn am wirksamsten befriedigen könne. Der Zürnende ist nicht Herr seiner Sinne, er ist keiner ruhigen Ueberlegung fähig. Die Ruhe, welche hier mildern und besänftigen wollte, würde den Zorn nur reizen und ihn steigern. Deßhalb wolle deinen Genossen nicht besänftigen im Augenblick seines entfesselten Unwillens. Auch dieser Sturm wird vorübergehen, und ^wenn die überschäumende Zornesgluth wieder zurückgetreten ist, dann wird auch die Stunde kommen, für die das besänftigende Wort am Platze ist. Göttlich fühlt und handelt' der Mensch, dem das Leid des anderen zu Herzen geht, der dem Verzweifelten" Muth, dem vom Verlust eines theueren Lebens Betroffenen; Trost zuspricht. Aber tröste deinen Genossen nicht, so lange die irdische Hülle des durch den Tod Entrissenen noch vor dem Klagenden liegt. So lange der Leichnam des theueren