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Der Israelit · 1893-06-05 · Heft 45 (5.6.1893) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 45 (5.6.1893)
Date
1893-06-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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874 1) Seraim (Gesetze über die Segenssprüche und dann über alle den Anbau und den Ertrag des Feldes betreffenden Vorschriften), 2) Moed (Gesetz? über den Sabbath, die Fest- und Fasttage), 3) Noschim (Ehegesetze), 4) Nesikin (Strafgesetze), 5) Kodoschim (Opfergesetze, 6) Taharos (Reinheitsgesetze). 200—300 Jahre nach Abschluß der Mischna, als auch in den babylonischen Schulen die schöpferische Kraft zu versiegen drohte und die Leiden Israels sich immermehr häuften, begann Rabbi Aschi, Leiter des Schulhauses zu Sura, hervorragend durch Frömmigkeit und Gelehrsamkeit, die mündlich überlieferten Erklärungen zur Mischna, zu sammeln und ordnen. Jedoch war cs ihm nicht beschicden, trotz 50jähriger Wirksamkeit, die schwere Arbeit zu vollenden. Erst seinem Jünger, dem berühmten Rabina, sollte das hohe Glück zu Theil werden, das Werk seines Lehrers, unter dem Namen „babylonischer Talmud" endgültig abzuschließen. Die Sprache des Talmud ist bald aramäisch, bald rabbinisch-hebrätsch. „Der Talmud ist der Rahmen, innerhalb dessen alles eingeschlossen ist, was die jüd. Nation seit dem beginnenden Abschlüsse der bibl. Litteratur geistig durchlebt, gedacht und erstrebt hat. Er ist nicht ein Werk von einem oder mehreren gelehrten Männern verfaßt, sondern eine lebendige Vorführung des Glaubens, Denkens und Strebens einer ganzen Nation innerhalb eines Zeitraums von mehr als 600 Jahren, durchleuchtet vom Lichte der Religion, welche das ganze Leben, Denken und Empfinden der Juden bestimmen will und darum dasselbe mit seinen Satzungen und Normen umgeben muß. In den Zeiten politischen Elends, in denen die Juden von den Stätten der Bildung ausgeschlossen waren, erhielt die Beschäftigung mit dem Talmud ihren Geist frisch und bewahrte ihn vor geistiger und sittlicher Verkommenheit und zerstreut unter den Völkern wurden sie durch den Talmud vor Zersplitterung bewahrt, war dieser das sie umschlingende, einigende Band. Ihm verdankt das jüd. Volk aber auch die Treue, Ausdauer und Charakterfestigkeit, die es durch Jahrtausende sich bewahrt und die Leiden, Versuchungen und Anfeindungen niemals zu erschüttern vermocht." (Beck'S Geschichte) Der Talmud zerfällt seinem Inhalte nach in den gesetzt. Theil Halacha und den erzählenden Agada. Halacha bedeutet die scharfsinnige Auslegung der Gesetze, die Richtigstellung der Mischna und Herleitung derselben aus der schriftl. Lehre. Agada hingegen ist die Erläuterung und Deutung der heil. Schrift, besonders der Stellen, die uns über das Wesen Gottes und sein Verhältnis zum Menschen belehren, auf sinnige Weise, in Form von Sprüchen und Gleichnissen. Ueber das Verhältnis des Talmud zur Bibel mögen uns folgende Beispiele belehren. Die schriftl. Lehre befiehlt: „Du sollst schlachten, wie ich dir befohlen habe." Wir finden jedoch in der ganzen Bibel nicht eine Vorschrift, welche die Ausführung dieses Gebotes näher bestimmt. Erst das mündl. Gesetz überliefert uns die Art und Weise, wie und in welcher Weise dieses für uns Juden so wichtige Gebot ausgeführt werden soll. 2) die schriftl. Lehre sagt uns in Bezug auf das Sabbathgebot: „Du sollst keinerlei Arbeit verrichten." Was wir unter „Arbeit" zu verstehen haben, welche Arbeiten erlaubt und welche verboten, ist ebenfalls in der mündl. Lehre überliefert. Aus diesen wenigen Beispielen erhellt, daß die schriftl. Lehre ohne die mündl. Erklärung für uns ganz unverständlich wäre. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus der Provinz Posen. In Th., einer Gemeinde, in welcher berühmte Gaonim lehrten und wirkten, wurde am letztverflossenen mynp-fjfefie von dem Herrn Rabbiner eine Konfirmation der Mädchen in der Synagoge dortselbst „aufgeführt". Einsender dieses hörte, daß letztere einen überaus guten Eindruck bei den Gemeindemitgliedern hervorgerufen habe! Der Herr Dr., über diese Neueinsührung der Konfirmation seitens eines der orth. Richtung angehörendm Rabbiners befragt, erklärte, daß er hiermit nicht etwa dem gewöhnlichen Schwindel der Konfirmation huldigen wolle, daß vielmehr hierdurch ein nachhaltiger Einfluß auf die Mädchen ausgeübt werden soll! Wir fragen nun den Herrn Dr., ob dies nicht in jedem Falle eine Unterstützung der Reformbestrebnngen ist, ob er wirklich glaube, daß durch diese Konfirmation die betr. Mädchen einst als Frauen np^nm ri>n mj beobachten werden und ferner, ob das seitens der Mädchen dem Herrn Dr. gegebene Versprechen, den Pflichten der Religion genügen zu wollen, größere Verbindlichkeit besitzt, als die bereits am Berge ’J’D von unfern Vorfahren für alle spätern Geschlechter übernommene Vereidigung zur Beobachtung der Gotteslehre. Wir fragen ferner: hat lnenn der Herr Dr. im Sinne seines Lehrers, des Herrn Rabb. Dr. Hildesheimer '"5 und im Sinne des Berliner Rabbinerseminars gehandelt? oder ist derselbe dem Beispiele des Herrn Dr. Maybaum gefolgt, den er wirklich bei dieser „Festaufführung" erreicht haben soll? Hieran anschließend möchte sich Einsender dieses die Bemerkung erlauben, daß von Seiten des Berl. Rabbinerseminars darauf hingewiesen werden sollte, daß dessen Zöglinge in ihrem Wirken konsequent

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