Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 45 (5.6.1893)
- Date
- 1893-06-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXIV. Jahrgang Beilage ju M 45 des „Israelit". Literarische Umschau. 8. „Israels Gemeinschaftsleben mit den vorchristlichen Völkern", so betitelt sich ein vom Rabb. Dr. Tobias Cohn herausgegebener Vortrag, den der Vers, in der Literarischen Gesellschaft zu Potsdam im Anfang d. I. gehalten hat. Der Vorwurf der Ungeselligkeit und Jsotirtheit, der Interesselosigkeit an dm Wohl und Weh der nichtjüdischen Welt gehört ja bekanntlich mit zu den Argumenten, welche der Antisemitismus für seine Zwecke ausbeutet, jene alte Hamanslüge, die dem persischen Könige es plausibel machen sollte, daß an dem Bestand und der Erhaltung der Juden dem Staate und dem König nichts liegen könne. Natürlich, als man die Juden aus der Gesellschaft hinauszudrängen begann, da mußte die Jsolirung die nothwendtge, ihnen aufgezwungene Folge sein, wo man die Juden aber nicht durch Schranken absperrte, da sehen wir sie auch am Gemeinwohle ihättg arbeiten und sehen, daß sie sich nicht als die schlechtesten Mitarbeiter bewähren. Aufgabe des vorliegenden inhaltvollen und formvollendeten Vortrags ist es, zu zeigen, wie in vorchristlicher Zeit die Juden ein Gemeinschaftsleben mit Andersgläubigen zu pflegen bestrebt waren und wie sie es auch in Wirklichkeit betätigten; zwar nicht immer zu ihrem eigenen Besten, denn da sie nicht nur gaben, sondern auch empfingen, zog manche heidnische Sünde bei ihnen ein, die sie zu bekämpfen ja gerade berufen waren. Der Vortrag bildet das 2. Heft der bei Richard Lcsser in Berlin erscheinenden „Sammlung gemeinnütziger und volksbildendcr Vorträge." — Neulich hatte ich eine Unterredung mit einem dem höheren Beamtenstande der preußischen Monarchie angehörenden Herrn, einem hochconservativeu Manne und sehr frommen Christen. Wir kamen auf den Antisemitismus zu sprechen, da sagte mir dann jener Herr, er habe seinen Freunden und Bekannten, die sich zum Thcil zum Antisemitismus bekennen, schon oft vorgehalten: „Ihr schimpft auf die Juden und kennt sie nicht; wenn ich jemanden lieben oder hassen will, in beiden Fällen muß ich ihn kennen, nun so lest doch vor allem die Schriften der Juden, dann lernt ihr sie erst kennen und könnt euch ein richtiges Urtheil bilden und damit euren Haß oder eure Liebe begründen." Das ist ein richtiges und wohl zu beherzigendes Wort und im Hinblick darauf wäre es wünschenswerth, daß das von Albert Katz herausgegebene Buch „Der wahre Talmudjude" (Berlin 1895, Apolant) unter den Christen recht viele Leser fände. Aber auch viele Juden, denen der Talmud unbekannt ist, würden mir diesem Buche eine angenehme und belehrende Lektüre sich verschaffen. Dasselbe ordnet in 70 Kapiteln systematisch die Grundsätze des talmudischen Schriftthums über das sittliche Leben des Menschen, nichts wird übergangen und alles mit Nachweisen belegt. Dieses Buch wird viel zur Aufklärung und zur Gewinnung eines richtigen Urtheils über den Talmud beitragen. — Ebenfalls aus der Zeitftrömung hervorgegangen, kann der Vortrag des Consistorialrathes Dr. Friedr. Düsterdieck „Soziales aus dem alten T e st a m e n t e", den derselbe im evangelischen Vereine zu Hannover gehalten hat, und welcher jetzt in Druck erschienen ist (Hannover. Schmor! u. von Seefeld), angesehen werden. Die socialen Bestimmungen im A. T. beruhen auf zwei Grundlagen, auf die Gründung der Volksgemeine und die Ueberweisung des verheißenen Landes. „Beides hängt unzertrennlich zusammen, und von diesen beiden Grundlagen des socialen Lebens Israels geht eine Wirkung aus, die sich bis in die alltäglichsten Verhältnisse erstreckt und welche auch den einfachsten naturgemäßen Vorschriften eine ganz eigenthümliche sittliche und religiöse Bedeutung verleiht." So geht der Verf. eine Reihe dieser Bestimmungen hindurch, ihre erhabene Weisheit und beglückende Wirkung hervorhebend. „Nichts zeigt deutlicher und wohlthuender", so schließt der Verf. diesen Theil seiner Betrachtungen, „den sittlichen Adel der sozialen Gesetzgebung in A. T., als die in den mannigfachsten Bestimmungen sich bezeugende Sorge für Armen, die Wittwen, die Waisen und die Fremdlinge." Mit kurzen Worten bespricht er nun noch den nentestamentlichen Standpunkt den altteftamentlichen Gesetzen gegenüber. Naturgemäß, und das wird uns der Verf. als ganz selbstverständlich als Recht zubilligen, scheiden sich hier unsere Wege, weit wir eine andere Auffassung von diesem Verhältniß haben als der Verf., doch eine solche, bei der wir uns vielleicht verständigen können. „Der Partikularismus des A. T. hat seine Erfüllung in dem Universalismus des N. T. gefunden." Das ist der Satz, den wir in seiner Allgemeinheit bestreiten, dem wir in einem Theil beistimmen können. Das sogenannte A. T. ist im gewissen Sinne partikularstisch, d. h. ein Theil seiner Bestimmung hat nur einen kleinen Kreis der Menschheit im Auge, der Theil, welcher von den spezifisch jüdischen Geboten handelt, die allgemein menschlichen Gesetze, die der Menschenliebe, der Wohlthätigkeit, der Rechtlichkeit u. s. w. sind in erster Linie an den kleinen