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Der Israelit · 1893-05-29 · Heft 43 (29.5.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 43 (29.5.1893)
Date
1893-05-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage M M 43 des „Israelit“. Leitender Artikel. KultllrdeW am Code des 19. Jahrhunderts. 8. Unter obigem Titel veröffentlicht der praktische Arzt Dr. M. Hirsch eine 140 Seiten umfassende Schrift*), die unter der Menge der Schriften, welche den Antisemitismus verurtheilen, in ganz besonderer Weise durch den höheren Standpunkt, den sie einnimmt, durch den weiteren Gesichtsblick, den sie eröffnet, hervorragt. Während man sich bisher gegen den offenen nichtswürdigen Rassenhaß wandte, gegen jenen, der ohne Scheu seine Feindseligkeit gegen eine Anzahl berechtigter Bürger aus keinem andern Grunde kundgibt, weil sie jüdischer Abkunft sind, wendet sich die vorliegende Schrift gegen jene, die zwar den Antisemitismus in seinen geringem oder größern Ausschreitungen mit dem Aufwand aller ihrer Kräfte bekämpfen, die es mit Entrüstung von sich weisen würden, wollte man sie zu den Antisemiten zählen, die aber dennoch nicht umhin können, ein Körnchen innerer Berechtigung dieser Bewegung, deren demagogische Endziele jetzt offen und für jeden Beobachter klar vorliegen, zuzugestehen. Diese Anschauung ist weiter verbreitet, als man glauben möchte, sie findet Platz selbst bei denjenigen, die warm und redlich für das verfolgte Judenthum eintreten; das geht ja hervor aus den ganz gewiß wohlgemeinten, aber nichtsdestoweniger nicht berechtigten Rathfchlägen aus jenem Lager, daß die besser denkenden Juden auf die minderwerthtgen Elemente unter ihren Glaubensgenossen zum Guten einzuwirken versuchen, oder daß jene sich von den schlechten Subjekten unter ihnen öffentlich lossagen sollten, Rathschläge, die man Zugehörigen anderer Konfessionen zu geben noch nicht gewagt hat. An diese wendet sich der Vers., nicht an die Antisemiten von reinem Blut, da diese nicht zu überzeugen sind, weil sie nicht überzeugt sein wollen. Der Antisemitismus, und zu diesem bekennt sich ja ein großer Theil der Konservativen, macht kein Hehl daraus, daß er eine ganze Klasse deutscher Bürger, die in volle Pflicht genommen sind, um ihre durch die Pflichterfüllung wohlerworbenen Staatsbürgerrechte bringen will; einer solchen Partei auch die minimalste Berechtigung zugestehen, heißt sie und ihre Zwecke, als die höchste Ungerechtigkeit fördern: Jede auch noch so platonische Forderung des Antisemitismus fördert direkt oder indirekt auch seine extremsten Ziele. Eine Scheidung in ganzen, halben oder tausendstel "^Frankfurt a. M. I. Kauffmann. Preis 80 Pf. Antisemitismus ist unlogisch und unhaltbar. Entweder: der Antisemitismus hat Recht, dann darf ich ihm auch ganz angehoren, oder: er ist im Unrecht, dann darf ich ihm auch nicht den geringsten Borschub leisten. Die ganze menschengesellschaftliche Ordnung basirt ja auf Heilighaltung der Rechtsprinzipien. Vindicire ich mir das Recht, einen Menschenbruder um auch nur ein Tausendstel seiner ihm zustehenden Rechte zu schmälern, welchen Rechtsgrundsatz kann ich dann meinem Nachbar entgegenhalten ihn zu hindern, diesem Menschenbruder auch noch die übrigen neunhundertneunundneunzig Tausendstel zu rauben? Der Diebstahl einer Stecknadel ist ebenso Diebstahl wie der einer Million. Nicht prinzipiell, nur graduell unterscheidet sich der Stecknadeldieb vom bankraubenden Millionendiebe. Gestehe ich mir das Siecht zu eine Stecknadel zu stehlen, so habe ich das Recht verwirkt meinem Nachbarn den Millionendiebstahl zu verweisen. Nicht wer dem Geächteten den Dolch in's zuckende Herz stößt, ist der alleinige Mörder. Gewaffnet hat die Mörderhand derjenige, der den Menschenbruder für vogelfrei erklärt und ihn außerhalb des Allschutzes der Gesetze gestellt. Auf der schiefen Ebene des Unrechts gibt es keinen Halt. Wer sein Opfer von dem Granitboden des Rechts auch nur um Millimetershöhe herabstößt, gibt ihn unaufhaltsam dem Abgrund Preis. Der ganze bisherige Verlauf der fluchwürdigen Bewegung ist eine Illustration zu diesen Sätzen. Wo hinaus die Bewegung läuft, haben die Vorgänge der letzten Zeit gezeigt und haben Manchem die Augen geöffnet. Die Hetzerei gegen die Juden ist an die Verdächtigung der Tüchtigkeit unseres Militärs, der Integrität unserer höchsten Reichsbeamten, der Justiz u. s. w. gelangt; der Reichskanzler hat diesem demagogischen Treiben ein kräftiges tzuorwgue tandem! entgegengerufen, aber nur den „demagogischen Auswüchsen" der niederträchtigen Bewegung. Leider hat er eine „gewisse Berechtigung" dem Antisemitismus zuerkannt, und das ist zu bedauern; er thetlt mit vielen Gutmeinenden die Ansicht von dieser „gewissen Berechtigung", aber bhfe existirt eben nicht, und daß sie nicht existirt, das weist der Verfasser Schritt für Schritt nach. Worin soll denn diese „gewisse Berechtigung" zu finden sein? Bilden die Juden etwa eine bestimmte politische Partei, daß hier die Berechtigung eines politischen Parteikampfs nachzuweisen sei? Durchaus nicht, Juden sind in allen politischen Parteien vertreten, natürlich nicht in der antisemitischen, die ist aber keine politische Partei, das ist eine Partei des Rassenhasses; die Juden sind gleichberechtigte deutsche Bürger jüdischer Konfession, wie die Christen deutsche Bürger christlicher Konfession sind. Worin aber die „gewisse Berechtigung antifemitischer Instinkte" begründet ist, darüber lassen uns diejenigen, die von einer solchen sprechen, im Unklaren. Hafteten den Semiten bestimmte, moralische und sittliche Fehler an, wären ihnen ganz

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