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Der Israelit · 1893-05-15 · Heft 39 (15.5.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 39 (15.5.1893)
Date
1893-05-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage jtt M 39 -es „Israelit". >© Die Ionzeichen in der Aißef. m- Von Dr. S. P. Nathan (Hamburg). (Fortsetzung.) II. Beweisstellen für die Wichtigkeit der Tonzeichen. Da die Schritt der hebräischen Sprache nur aus Konsonanten besteht, die Vokale und Tonzeichen aber der mündlichen Tradition angehö ren, so haben die Alten erstere mit dem Körper, letztere mit der Seele, die erst Leben und Bewegung in den Körper bringt, verglichen. Welche Wichtigkeit die Tonzeichen demgemäss haben, ist bereits in der ersten Anmerkung des vorigen Kapitels an einem einzelnen Worte gezeigt worden, wo durch das Tonzeichen der Sinn desselben erkannt wird. Wir werden jetzt dasselbe an ganzen Sätzen beweisen. Gen. 15,13 heisst es: pita ^jn? frir l i; ’3 inn rv cnzitf? iüäji rm’ rmo yzix nma i:jn onnyi nnb Schon Rami v.; A j «■ ban bemerkt in seinem Bibel-Commentar, dass die Worte nitfü WIK nicht zu dem unmittelbar vor ihnen stehenden cnw IjJI Dn3in gehören, und führt mehrere ähnliche Bibelstellen als Beweis dafür an; sie seien vielmehr aut den ersten Teil des Satzes zu beziehen. Raschi zur Stelle und Exod. 6, 18 und 12, 40 erklärt dasselbe und beweist es aus chronologischen Gründen. Wir müssen zur Unterstützung dieser Erklärung die Tonzeichen als Hauptbegründung hinzufügen. Es sind hier die Worte roft nitfo ymrt von den früheren Worten vollständig durch das NnrttnN1) getrennt, und dies lehrt uns, dass sie eben dem Sinne nach nicht dazu gehören. Sie beziehen sich vielmehr auf nw i: "O : denn der Aufenthalt im fremden Lande wird mit der Zahl 400 beziffert, nicht so die Zahl der Jahre der Knechtschaft. Würde dastfnruntf unter dem W orte stehen, und die Worte Dnitf OT DTDin mit NüD Ktctfo (2p"T betont sein, dann würden sie bestimmt zu einander gehören. So aber betrachten wir diese drei Worte gleichsam als in Parenthese stehend, und es ergiebt sich dann von selbst, dass N2V niKD sich auf den Hauptsatz bezieht. Als zweites Beispiel führen wir an Lev. 7, 17 I) Die Worte NnnjPN und plDS S]*D werden wir später kurz bezeichnen mit 'jnN und 2"D; die früheren Grammatiker nannten sie, wo von beiden zusammen die Itede ist, S] 'dn. J) Abkürzung für '2? ript. rnct>’ tfto bva min ncoa "imsm -und was IV e -I V " vom Fleische des Opfers übrig bleibt, soll am dritten Tage verbrannt werden“. Das Knnsntf unter dem Worte H37n lehrt uns, dass hier die Pause ist, und dass üv2 zur zweiten Hälfte des Satzes gehört. Auf den ersten Blick könnten wir es im Betreff des Sinnes für gleichgültig halten, wozu diese beiden Worte gehören, und dennoch wird daraus eins der Opfergesetze entwickelt. Es ist hier nämlich die Rede vom Friedensopfer, welches zwei Tage und die dazwischen liegende Nacht gegessen werden darf. Mit dem Eintritt der auf den zweiten Tag folgenden Nacht hat das noch Übriggebliebene den Charakter des Opfers verloren und wird “lrvo genannt und verbrannt. Die Stellung der Tonzeichen lehrt uns nun in Betreff der Gesetz-Praxis, dass dieses Verbrennen nicht von dem Moment an stattfinden darf, in dem das Fleisch inil wird, sondern erst mit dem Anbruch des dritten Tages. Dieser Grundsatz, der dann auf alle Opfer angewandt wird, heisst nW>3 O’BHp pTW „kein zum Genuss unfähig gewordenes Opfer darf des Nachts verbrannt werden“. Und alle diejenigen, welche wissen, mit welch peinlicher Genauigkeit die Opfergesetze gehandhabt wurden, werden sich gewiss nicht darüber wundern, dass eine Andeutung darüber sich schon in den Tonzeichen vorfindet. Sam. I. 3, 3 werden die Worte 33V P^lQVi von dem darauf folgenden Worte ^3713 durch das tfnrontt getrennt, da sie dem Sinne nach unmöglich zusammen gehören können; denn im Heiligtum durfte Niemand sitzen3), um wie viel weniger schlafen. Die Tonzeichen lehren uns wieder, dass die Worte 331V dttwV'i als in Parenthese befindlich gedacht werden müssen, und dass die Worte ^3H3 N33' Dito zusammen gehören. Jes. 9, 6 i*p3 by pp-p« cib^i rn^on nincib rpimi V2V23 niyoVi nrm pnb lrobtttrbin in nw rwn 01232 n n*«p G^imn nnyo „zur Veri i j -j i v 3) Mit Ausnahme der Könige aus Davidischem Geschlecht, die in der Vorhalle (.-nty) das Vorlesen der Tora (Snpn) sitzend verrichten durften. 4) Eine nicht wieder vorkommende Ausnahme findet sich hier, ein geshlossenes - mitten im Worte, wie Xeh. 2, 13 ein offenes IS am Ende des Wortes 271-

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