Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 36 (4.5.1893)
- Date
- 1893-05-04
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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690 Hont« wirklich als Heilmittel bet verschiedenen Nebeln des LeibeS betrachtet und verwendet wurde. Was sollte denn der Ausdruck: „ihre Erzeugnisse wenden Könige und Gemeine zur Heilung an" anderes sagen als: daß Hoch und Nieder, Reiche und Arme, kurz, daß alle Stände die Produkte der Bienen, nämlich Honig und Wachs, als Heilmittel anerkannt und auch allgemein als solche verwendet haben? Zeituugsuachrichteu nnb Correfporrverrze«. Deutschland. Hamburg, im März. Seit mehreren Monaten ist hier eine Bewegung in Fluß gekommen, die zu einer Versammlung führte. Einberufen von einem provisorischen Komite, bestehend aus den Herren S. M. Nathan (Vorsitzender), Brasch. Fraenkel, Goldschmidt, Tuch, Ztelinskt, versammelten sich in einem Saale des patriotischen Gebäudes die Vertreter von 26 hiesigen israelitischen Wohlthätigkeitsvereinen und Anstalten, um über die Herstellung eines Verbandes zu berathen. Dieser lokale Verband soll bezwecken: „Pflege der Humanitären Ideale aus einheitlicher Auffassung; gegenseitige Förderung und Unterstützung der verbundenen gemeinnützigen und wohlthätigen Vereine und Anstalten: Austausch und Verallgemeinerung sachlich wichtiger Erfahrungen." Eine vorbereitende kurze Broschüre war schon vor einiger Zeit an die Vereinsvorstände verschickt worden. Der Vorsitzende Herr Nathan entwickelte in seiner Ansprache die Grundzüge dieses Programms, worauf Herr Tuch in dem ihm übertragenden Referat eingehend über die sozial-ethischen Könserquenzen und Ziele des beabsichtigten Verbandes sich aussprach. Es wurde hierauf der Versammlung ein vom provisorischen Komite verfaßter Statutenentwurf vorgelegt, der in einer späteren Zusammenkunft zur Berathung und Beschlußfassung gebracht werden soll. Es folgte ein allgemeiner Meinungsaustausch. An dieser Debatte betheiligten sich außer den Mitgliedern des Komttes die Herren Dr. Max Cohn, E. Colmann N. Samson, L. Mendelson, May, David, Rosemann, Wormser. Acht Vereine erklärten sodann ihren definitiven Beitritt zum Verband die sämmtlichen außerdem anwesenden Vorstandsmitglieder sprachen ihre Sympathie zum Vorhaben aus, waren auch persönlich einverstanden mit dem Hinzutritt ihrer Vereine, denen sie aber die Schlußerklärung Vorbehalten mußten, da sie ein Mandat zum Beitritt noch nicht erhalten hatten; es ist zweifellos, daß recht bald die weiteren Anmeldungen seitens der unter Vorbehalt beigetretenen Vereine erfolgen werden. Der Verband wurde für konstituirt erklärt, die Statutenberathung auf eine spätere Sitzung vertagt. Mit diesem Akt ist ein Schritt geschehen zum einigen und einheitlichen Zusammenstehen der verschiedenen israelitischen Kreise zur Betätigung gemeinnützigen und sozialen Strebens im Sinne der Würde unserer Religion und der der Judenheit gebührenden Stellung im Kulturleben. (Zt. d. Judenth.) Hannover, im März. Ein Erkenntniß von prinzipieller Bedeutung ist vom Bezirksausschuß dieser Tage ergangen. Die politische Gemeinde Achim hatte mit der Schulgemeinde unter Genehmigung der zuständigen Behörde einen Vertrag abgeschlaffen, wonach von der ersteren sämmtliche Volksschullasten, soweit die eigenen Einnahmen der Schule nicht reichten, auf die Gemeindeklaffe übernommen waren, und-darnach hatte der Gemeindevorstano die Lasten auf die Mitglieder der politischen Gemeinde, wozu auch die Mitglieder der Syagogengemeinde gehören, verthetlt. Gegen diese Heranziehung erhob der Vorsteher der Synagogen-Gemeinde Einspruch, und hiermit abgewiesen, Klage beim Kreisausschuß. Es wurde geltend gemacht, daß die Juden zwar Mitglieder der politischen Gemeinde seien, aber da sie ihre eigene Volksschule hätten, zu den fraglichen Schulabgaben nicht beitragspflichtig wären. Der Kreisausschuß wies die Klage ab, weil nach der erfolgten Uebernahme des Schulkassendefizits sämmtliche Gemeindemitglieder ohne Unterschied der Konfession auch die Ausgaben für die Schule mit aufzubringen hätten, und dieser Entscheidung ist auch der Bezirksausschuß beigetreten. Oester.-Ungar. Monarchie. Prag. Der oberste Gerichts- und Caffationshof verhandelte heute unter dem Vorsitze des zweiten Präsidenten Dr. v. Habietinek über ein bemerkenswertes Vergehen nach §. 24 des Preßgesetzes. Die Prager Staatsanwaltschaft gelangte nämlich vor einiger Zeit zur Kenntniß, daß in dem Auslagefenster der dortigen Steinhauser'schen Buchhandlung ein Exemplar*des im'Jahre 1883 confiscirten Werkes von Professor Rohling'„Das Menschenopfer des Rabbinismus" zur Ansicht ausgestellt sei und das; die genannte Buchhandlung auch Exemplare dieses in Oesterreich wegen Aufreizung gegen eine Religions-Genossenschaft verbotenen Buches verkauft habe. Die Buchhandlung leitete zur Zeit dieser Anzeige und auch noch gegenwärtig der erst 21 Jahre*alte'Buchhalter Rudolph Ondracek, weßhalb die Staatsanwaltschaft Prag gegen ihn die Amtshandlung wegen Vergehens nach §. 24 P. G. einleitete. Die erhobene Anklage lautete dahin, der Angeklagte habe sich dieses Vergehens^sowohl durch den Verkauf als auch dadurch, daß er das Buch in den Schaukasten stellte, schuldig gemacht. Er habe in der Untersuchung angegeben, daß ihm von dem Verleger, der St. Bonifacius-Buchdruckerei in Paderborn, zehn Exemplare des Werkes zugeschickt worden waren; acht Exemplare habe er dem Verleger retournirt, eines in die Aus-