Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 34 (27.4.1893)
- Date
- 1893-04-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIV. SatzrgmiS. M ä4, Der Israelit. Ein Kentrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von Dr. Seemann in Mainz. D v ri n e v'Jt a g, den 27. April 5653 (1893). Leitende Artikel. Sprüche der Müler. Viertes Buch. LXII. Mainz, 26. April. Wir haben den Ausspruch des Rabbi Elieser den Jakob: -vir« i!> na'p nn« m»o n»iyn nn« -iuop l1? njip nrw nnay nyym „Wer eine Mizwah erfüllt, erwirbt sich einen Fürsprecher und wer eine Awera begeht, erwirbt sich einen Ankläger" in unserer bisherigen Betrachtung in dem Sinne erklärt, daß eS sich hier um Fürsprecher und Ankläger Menschen gegenüber im sozialen Verkehr handle. — Diese Auffassung ist jedoch nicht die gewöhnliche, jedenfalls nicht die Nächstliegende. Das was Gottes Wille als geboten und verboten bezeichnet, bleibt uns geboten und verboten ohne jede Rücksicht darauf, ob wir uns dadurch Fürsprecher und Ankläger unter den Menschen erwerben. Und wenn es wirklich wahr wäre, was die Verächter des jüdischen Lebensregtmes fälschlich behaupten, daß die unverkürzte jüdische Pflichterfüllung uns Ankläger schafft, dagegen das Niederreitzen aller durch das Religionsgesetz gezogenen Schranken uns Würden und Ehren, Rechtfertigung und Anerkennung in Hülle und Fülle brächte, so stellte dies uns doch keinen Dispens für Erfüllung der Mizwah und keinen Freibrief für Begehung einer Awera aus. Es hat ja unleugbar solche Zeiten für uns gegeben, die aus unserer Hingebung an unsere Lebens- Pflicht eine Anklage schmiedeten, und auf ihre Verleugnung eine Prämie setzten, und es gibt solche Lebenslagen auch heute noch und wird sie zu jederzeit geben. Dazu kommt andererseits, daß in den Augen der Menschen, selbst der vernünftigen und gebildeten Menschen, denen ein pflichttreues Leben Achtung und ein pflichtvergessenes Verachtung einstößt, die einzelne gute und schlechte That meistens sich der Kenntnitz entzieht, daß ihnen nur das Leben in seinem Totaleindruck vorliegt und ihr beifälliges oder abfälliges Unheil veranlaßt. Hier ist aber von einer Fürsprache und Anklage die Rede, die sich an jede einzelne Mizwa und Awera knüpft, mag sie sich vor der großen Welt oder in zurückgezogenster Stille, mag sie sich laut oder leise vollziehen. Es muß sich somit um Fürsprache und Anklage vor einem Richter handeln, der immer und überall seines Amtes waltet, dem keine unserer guten und schlimmen Thaten entgeht, dessen Blick fortwährend auf unser Thun und Lassen gerichtet ist, und das ist nur Einer — Gott. Vor Gottes prüfenden Richterblick ist in der That jede emz lne Mizwa, die wir üben, ein bewährter Fürsprecher und jede Abweichung von unserer Pflicht ein lauter Ankläger, ntsnyn jruv 'an iok ’Jdw '21 aot* «an o^y^ vxb monpo mn Q^ya nnx mso vxb ra?irr. wbb^d mn oViya nn« may naiyn bai .■j’Tn ov^ „Rabbi Schemuel der Sohn des Nachmant lehrte im Namen Rabbi Jonathans: Wer eine Mizwa übt in dieser Welt, dem kommt sie zuvor und geht ihm voran in der kommenden Welt, und wer eine einzige Awera begeht in dieser Welt, dem hängt sie sich an und geht vor ihm her am Tage des Gerichts." (Talmud Sota fol. 3.) Ob wir einer solchen Fürsprache vor Gott bedürfen? Werfen wir einen Blick auf das Leben, wie es sich thatsächlich vor uns vollzieht, auf die Hunderte und Tausende von Stammesgenossen, die wir kaum mehr Glaubensgenossen zu nennen wagen dürfen, weil sie ja in Wirklichkeit längst nicht mehr dasjenige für wahr halten, was dem Juden als Wahrheit gilt. Das Leben, das geschäftliche, das gesellige, bewegt sich in Bahnen, die fernab von denjenigen liegen, welche das Judenthum seinen Bekennern vorschreibt. Sie haben es glücklich zu Wege gebracht, jede Erinnerung an das Judenthum