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Der Israelit · 1893-03-27 · Heft 25-26 (27.3.1893) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 25-26 (27.3.1893)
Date
1893-03-27
Page
– (sequence 16)
Language
German
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492 Stuttgart. _. Besetzung zweier Rabbinerstellen. Bei der israelitischen Kirchcngemeinde Stuttgart sind in Folge der Erledigung des Bezirksrabbinats Stuttgart und der Errichtung eines weiteren geistlichen Amtes zwei Rabbinerstellen zu besetzen. Die Stelle des ersten Rabbiners ist mit einem aus der israelitischen Zentralkirchenkasse zu verabreichenden Gehalte von 4800 Mk., einer von der Kirchengemeinde Stuttgart zu stellenden freien Amtswohnung, sowie mit Stolgebühren für Kasualien verbunden; die Stelle des zweiten Rabbiners, welcher zugleich die Funktionen eines Bezirksrabbiners in den übrigen zum Rabbinatsbezirk Stuttgart gehörigen israelitischen Kirchengemeinden (dermalen Cannstatt, Eßlingen und Ludwigsburg) zu versehen hat, mit einem aus der israelitischen Zentralkirchenkasse zu verabreichenden Gehalte von 3200 Mk., einer von der Kirchengemeinde Stuttgart zu leistenden Miethzinsentschädigung von jährlich 1012 Mk. nebst Stolgebühren für Kasualien. Die Gehalte beider Stellen sind nach Maßgabe der bestehenden Normen mit Pensionsberechtigung gegenüber der israelitischen Zentralkirchenkasse verknüpft. Neben dem Gehalte haben die Inhaber beider Stellen in Gemäßheit der verabschiedeten Bestimmungen nach Ablauf von 5 Dienstjahren eine ebenfalls aus der israelitischen Zeutralkirchenkasse zu leistende, auf diese Kasse pensionsberechtigte Alterszulage von jährlich 100 Mk. zu erwarten. Die Vertheilung der den beiden Rabbinern innerhalb der israelitischen Kirchengemeinde Stuttgart in Absicht auf die kirchcnvorsteheramtlichcn Geschäfte, auf die Gottesdienste, auf die Kasualien, auf den Religionsunterricht und auf die kirchliche Armenpflege obliegenden Amtsgeschäftc, sowie der ihnen zukommeudeu Stolgebühren aus den genannten Kasualien ist des Näheren durch ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Statut geregelt. Dem ersten Rabbiner wird nach Umständen zugleich die Stelle des theologischen Mitgliedes der Königlichen israelitischen Oberkirchenbehörde in Stuttgart definitiv oder provisorisch übertragen werden. Mit dieser Stelle ist ein aus der israelitischen Zentralkirchenkasse zu leistender, im Falle der definitiven Ernennung nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Bestimmungen auf die Staatskasse pensionsberechtigter Gehalt von 1680 Mark verbunden, neben welchem erforderlichenfalls eine nicht pensionsberechtigte Personalznlage von jährlich 400 Mark aus der erstgenannten Kasse gewährt werden kann. Befähigte Bewerber um die eine und die andere von beiden Rabbinerstellen werden aufgefordert, sich unter eingehender Darlegung ihrer persönlichen Verhältnisse, ihres Bildungsgangs, ihrer Befähigung und ihrer Dienstlaufbahn, sowie unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse binnen vier Wochen bei der Unterzeichneten Behörde zu melden. Hiebei haben die Bewerber um die erste Rabbinerstelle sich über ihre Geneigtheit zur eventuellen Uebernahme der Stelle des theologischen Mitglieds der Oberkirchenbehörde zu erklären. Stuttgart, den 24. März 1893. Königliche israelitische Oberkirchenbehördc 2189) lrivaH. Finckh. Für ein sehr hübsches, streng religiöses Mädchen, im Alter von etwa 24 Jahre», ansvruchslos, sparsam und häuslich, das in jeder Hinsicht empfohlen werden kann und eine baare Mitgift von M. 8000 erhält, wird eine passende Parthie gesucht; Wittwer nicht ausgeschlossen. Offerten unter Chiffre T. U 2154 an die Expedition dieses Blattes erbeten. ^äe hiesige Gemeinde sucht bis spätestens 15. Mai d. I. einen unverheiratheten Elementarlehrer, Vorbeter und Schochet zu engagiren. Das Gehalt beträgt bei freier Wohnung, Feuerung und Bedienung 1000 M. Gelegenheit zu Nebenverdiensten ist geboten. Zeugnistabschriften erbittet der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Wittmunb in Ostsriesland. 2152 Jfaac Cohen. /Lin Kaufmann, 40 Jahre alt, der lange Jahre eine Manufactnr- und gemischte Maaren-Handlung, wie auch Wein- Geschäft eigen halte und welcher durch Giro-Verbindlichkeiten ganz zu Grunde gerichtet worden ist, wäre geneigt, eine Stelle als R-isendcr oder Verwalter oder einen andern standesgemäßen Posten, in obiger Branche mil besche'denem Gehalt anzunehmen, jedoch dort, wo er nicht nnttf 31D DV0 sein muß; selber ist der serbischcroatischen, deutschen Sprache mächtig, wie auch im Schreiben tüchtig. Gest. Offerten unter 8. 2150 an die Expedition dieses Blattes erbeten. /Line orthodoxe Familie sucht ein israel. Fräulein mit guter Schulbildung zu ihren Kindern. Kenntniß der französischen und englischen Sprache erforderlich. Offerten unter Z. 384 befördert I. Kauffmann, Buchhandlung 2182) in Frankfurt a. M. (Lonnnis-Gesuch. 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