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Der Israelit · 1893-03-23 · Heft 24 (23.3.1893) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 24 (23.3.1893)
Date
1893-03-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
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464 immer weitere Kreise getragen. Uns kann es daher nur Recht lein, wenn der Antisemitismus im Reichstag durch Leute vom Schlage Ahlwardts vertreten wird. Gefährlicher, als er bis jetzt ist, würde er erst dann sein, wenn seine berufenen Vorkämpfer Leute wären, gegen die moralische Bedenken nicht erhoben werden könnten. ZeitrrrrgSuachrichterr und Correspondeuzen. Deutschland. Berlin, 22. März. Fortsetzung der dritten Lesung des Etats. Das Haus ist stark besetzt, die Tribünen sind überfüllt. Am Bundesrathstische sitzen u. A. Finanzminister Miquel und Caprivt- Präsident v. Levetzow erklärt, Ahlwardt habe gestern ausweislich des Stenogramms gesagt, es säßen auf allen Seiten Judenfreunde, die ihr eigenes Volk verathen. Er rufe ihn deshalb nachträglich zur Ordnung. Was Ahlwardt im Uebrigen über den Inhalt der Aktenstücke gesagt, sei so unklar, daß daraus eine Beleidigung der Regierung oder bestimmter Personen nicht direkt erkennbar sei. Der Präsident ruft die einzelnen Kapitel des JnvalidenfondS auf. ES meldet sich Niemand zum Wort. — Richter (zur Geschäftsordnung): Er erwarte, daß Ahlwardt das Wort ergreife, um Beweise für seine Behauptungen zu erbringen. Darauf erst ergreift Ahlwardt das Wort. Seine Akten seien über zwei Centner schwer; ein Theil davon sei bereits herbeigeschafft; der andere Theil fei telegraphisch reklamirt. Was er jetzt niederlege, sei nur ein Theil, der durch das Ganze vervollständigt werde. (Laute Rufe: Sofort vorlesen!) Das könne er nicht, sondern erst später, wenn er das Ganze habe. (Gelächter.) v. Ballestrem beantragt Vertagung um eine Stunde, damit der Seniorenkonvent die Akten prüfe. — Ahlwardt bittet, von der Prüfung abzustehen; sie hätte erst einen Zweck, wenn er das Ganze vorlegen könne. Er könne sich auf solche Prüfuug nicht einlaffen. — v. Manteuffet und Rickert unterstützen den Antrag Ballestrems. Ahlwardt erklärt nochmals, er lasse sich auf die jetzige Prüfung der Akten nicht ein; er werde später alles vorlegen. Bis nach den Ferien müffe die Sache vertagt werden. (Großer Sturm und Widerspruch ) Er weigere sich jetzt auch, die bereits vorgelegten Akten dem Seniorenkonvent vorzulegen. — Die Vertagung wird beschlossen. Berlin, 22. März, 2.45 N. Nach etwa 1'/, SlUttden war die Sitzung des SeniorenconventS, der auch Caprivi, Boetticher und Miquel beiwohnten, beendet. Als Berichterstatter erklärt Graf Ballestrrm: Nach sorgfältiger Prüfung iämmtlicher Aktenstücke sei die Kommission zu folgendem Entschluß gekommen: „Die VertrauenSkomniission deS Reichstags hat einstimmig beschlossen, zu erklären, daß die von dem Abgeordneten Ahlwardt vorgelegten Aktenstücke durchaus nichts enthalten, was Ahlwardts gestrige Behauptungen unterstützt und nichts enthalten, was gegenwärtige oder frühere Mitglieder des deutschen Reichstages, der Reichsregierung oder einer deutschen Landesregierung im Mindesten belastet." (Fortsetzung in der Montags-Nummer.) Berlin, 5. März. Ueber das Testament Gerson von Bleichröders erfährt man Folgendes: Der städtischen Armen-Direktton fallen 10.000 Mark, zu, eine gleiche Summe erhält die jüdische Armen-Dtrektion. Außerdem sind noch für verschämte jüdische Arme 15,000 Mark ausgeworfen. Zur Stiftung eines Bettes im jüdischen Krankenhause und zur Stiftung eines Platzes in der jüdtj schen Alterversorgungs-Anstalt sind je 10.000 Mark bestimmt. Für Erbauung eines Krankenhauses für Kranke ohne Unterschied der Konfession sollte nach den Bestimmungen des Testaments eine Million Mark baar überwiesen werden, sofern der Testator nicht schon bei Lebzeiten eine gleiche Summe zu dem genannten Zweck hergegeben hätte. Da nun Bleichröder, wie erinnerlich sein wird, seiner Zeit Prof. Dr. Koch zur Erbauung eines Krankenhauses für Lungen- und Diphtheritiskranke eine Million Mark zur Verfügung gestellt hat, ist diese testamentarische Bestimmung nunmehr hinfällig. Oe st er.-Ungar. Monarchie. Graz. (Zur Frage des Schächtens.) Der hiesige Stadtrath hat sich mit Rücksicht auf den im Gemeinderathe von Herrn Wastian eingebrachten Antrag, das rituelle Schächten betreffend, im Wege der Stadthalterei an das Ministerium gewendet, um sich Weisungen, nach welchen in dieser Sache vorzugehen wäre, zu erbitten. In dieser Angelegenheit handelt es sich, wie das „Grazer Tagblatt" meldet, dem Stadtrathe in erster Linie darum, die Competenzfrage klarzustellen. Es erscheint vor allem zweifelhaft, ob diese Frage als eine rituelle oder als eine rein gewerbliche zu behandeln ist. Das Ministerium hat schon im Jahre 1888 an die Stadtgemeinde Graz eine Anfrage über den Vorgang des Schächtens gerichtet und hat der dortige Stadtrath der Regierung damals ein ausführliches Gutachten darüber unterbreitet. Ueber diesen vom Stadtrathe Graz abgegebenen Bericht erfolgte bis heute noch keine Entscheidung. Da die Frage aber durch den Antrag Wastian nunmehr in Fluß gekommen und eine zur Entscheidung drängende Wendung genommen hat, so hat sich der Stadtrath Graz veranlaßt gesehen, sich im Wege der Statthalteret an die Regierung zu wenden, um Informationen darüber zu erhalten, ob das Ministerium eine für das ganze Reich geltende principielle Entscheidung in dieser Frage getroffen, ob die Angelenheit vom rituellen Standpunkte aus zu behandeln ist oder ob die Gewerbehörde in dieser Sache competent ist, selbstständig vorzugeben. Die Competenzfrage ist demnach keineswegs klargestellt. Bemerkenswerth ist ein in der Zeitschrift für Verwa tung vom Jahre 1875 mitgetheilter Fall, nach welchem einem Bewerber, der das freie Gewerbe des Schächtens angemeldet hatte, ein Gewerbeschein nicht ausgefolgt wurde, und zwar mit der Begründung, daß das Schächten in die Categorie der rituellen Handlungen gehöre. In Sachsen dagegen scheint man darüber anderer Auffassung zu huldigen; denn seit Oktober des Jahres 1892 ist im ganzen Königreiche Sachsen das Schächten verboten. Der Stadtrath Graz hat sich, um sich auch über die Behandlung dieser Frage im Ausland e'«gehend zu informiren, an das Stadt-

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