Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 22 (16.3.1893)
- Date
- 1893-03-16
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448338--35969-2483977- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
XXXIV. Jahrgang. Mette Beilage ju M 22 des „Israelit". Leitender Artikel. Sind die Gtzristen nach den rekigionsge setzt. Schriften der Inden als Akum (Götzendiener) zu betrachten? ... Vor allem ist der Talmud von dem gegen ihn erhobenen Vorwurfe freizusprechen, daß die Bekenner des Christenthums Götzendiener (Akum) seien. Der Talmud macht stets einen scharfen Unterschied zwischen Polytheismus und Fetischismus und bezeichnet nur den letzteren, insofern er in der Anbetung von Idolen, sei es Steinen und Bäumen oder von Menschenhand gefertigten Gestalten, besteht, als eigentlichen Götzendienst. Dagegen gibt es eine Menge Stellen, die von wirklicher humaner Gesinnung gegen die Nichtjuden Zeugniß ablegen. So werden im Tractat Chullin Fol. 13 b die außerhalb Palästina wohnenden Religionsfremden ausdrücklich als keine Götzendiener betrachtet, auf welche das göttliche Gebot der Ausrottung in der Bibel Anwendung finde. Nach der Tosephtha zu Sanhedrin 13, 2 haben die Frommen der Völker sogar Antheil an der ewigen Seligkeit. Wie der Talmud, so urthetlt auch die gleichzeitige Midrasch- Literatur. So bemerkt beispielsweise der Midrasch Tanchuma, ohne Zweifel das älteste Midrasch-Werk, im Abschnitte Ekeb, daß unter allen Völkern der Name Gottes verherrlicht wird und seine Gebote von ihnen oft mehr als von den Israeliten beobachtet werden. In gleicher Weise lesen wir in dem midraschischen Sammelwerke Jalkut Schimeoni 1. Theil Nr. 76, daß Jeder, gleichviel ob Jude oder Nichtjude (Goj), wenn er nur Gottes Gebote erfüllt, den verheißenen Lohn empfängt. Im 2, Th. zu Jesaia, Cap. 26 Nr. 429, werden die Frommen aller Völker sogar „Gottespriester" genannt. Aehnliche Aeußerungen lassen sich auch aus anderen von den Juden hochgeachteten Schriftwerken in Fülle anführen. Nach Sepher Hamizwoth Nr. 16, einer von Mose ben Nachmann in Spanien im 13. Jahrhundert verfaßten Sittenlehre sind die Juden zu allen humanen Acten, insbesondere zu Werken der Barmherzigkeit gegenüber dem Ger Toschab, d. i. dem, der die bekannten sieben noachidischen Gebote angenommen hat, verpflichtet. Besondere Beachtung verdient der Passus in Sepher Chasidim Nr. 358 von Jehuda ben Samuel (um 1200 zu Worms): „In Bezug auf einen Nichtjuden (Nochri), welcher eifrig in der Ausübung der sieben Gebote ist, die den Kindern Noachs befohlen worden sind, nimm dich in Acht, ihn zu täuschen; denn ihn zu täuschen ist verboten; gib ihm das (von ihm) Verlorene wieder zurück, und schätze ihn nicht gering sondern ehre ihn noch mehr als einen Israeliten, der sich nicht mit der Thora beschäftigt." Nach einer anderen Seite macht der um 1300 zu Perpignan lebende Menachem Me'iri in seinem Buche Schitta Mekubezeth zu dem talmudischeu Tractat Baba kamma Fol. 38 b (Ausgabe Solkiew Fol. 61 b) darauf aufmerksam, daß alle Völker, welche in Gemäßheit einer bestimmten Religion Gott verehren, gleich den Juden zu behandeln sind. In den Tosaphoth, d. i. den im 12. und 13. Jahrhundert von gelehrten Juden Frankreichs gemachten Glossen, heißt es zu Aboda sara Fol. 2 a: „Von den unter uns wohnenden Gojim steht uns fest, daß sie keine Abgötterei getrieben haben." Daß ferner der Eid der Nichtjuden Gültigkeit hat und anerkannt wird, weil das noachidische Gesetz die Verbindung des einig einzigen Gottes mit einer anderen Person nicht verbietet, geht deutlich aus Tosaphoth zu Bechoroth Fol. 2 a hervor wo es nach der ursprünglichen Lesart heißt: „Ferner hat unser Meister Tam erklärt: In jetziger Zeit schwören Alle bei den Heiligen, ohne ihnen göttliches Wesen zuzuschreiben, und wenn sie auch den Namen des Himmels dabei aussprechen und dabei den Stifter der isr. Religion, meinen, so erwähnen sie dabei doch keinen Abgott, ihr Sinn ist vielmehr auf den Namen des Schöpfers des Himmels und der Erde gerichtet. Und obgleich dabei der Name des Himmels (Gottes) einer anderen Sache beigesellt wird, so läßt sich dennoch hier nicht das Verbot (3. Mos. 30, 14) anwenden: „Einem Blinden sollst du keinen Anstoß geben", denn die Kinder Noachs sind davor nicht gewarnt worden (Gott etwas anderes beizugesellen), und bei uns wieder findet sich kein Verbot, eine solche Beigesellung zu veranlassen." Daß diese Stelle auf den christlichen Eid sich bezieht, ist außer allem Zweifel. Der Christ ist dem Juden gegenüber eidesfähig, trotzdem er Gott, dem Schöpfer Himmels und der Erden, noch den Stifer der chr. Religion und den heiligen Geist beigesellt und dies bei dem Schwure zum Ausdruck bringt. Wenn auch der christliche Gottesbegriff von Tam als „Beigesellung" aufgefaßt wird, so ist doch klar, daß er ihm nicht als Polytheismus oder gar als Götzendienst gilt. In demselben Sinne sprechen sich auch Joseph Jaabez (um 1450), E. Aschkenasi (16. Jahrhundert), BaruchJeitteles (18. Jahrhundert) u. a. aus. Bald heißt es allgemein, daß die civilisirten Völker keine Heiden sind, aber ganz bestimmt, daß die Christen keine Heiden sind. Aber, so