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Der Israelit · 1893-03-16 · Heft 22 (16.3.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 22 (16.3.1893)
Date
1893-03-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage ju M 22 des „Israelit". Leitender Artikel. j Sonderbare Watst schlage. | 8. Was gegen die stets höher schwellende Fluth I des Antisemitismus zu thun sei, wie man sich ihrer zu erwehren, wie man sie zurückzudämmen habe, oder wie man sie durch Abgrabung in das Meer der Vergessenheit lenke: das wird in den verschiedensten Variationen erläutert, unter den verschiedensten Gesichtspunkten erwogen und geprüft. Um Rathschläge braucht man wahrlich in dieser Angelegenheit nicht verlegen zu sein, wenn nicht die [Masse der Rathschläge eben verlegen machte. Gewiß meint jeder das Veste der Sache, man will helfen, und darum darf uns so manches Verkehrte, was an den Tag gekommen, nicht erregen; auch \ dies war gut gemeint, wie das Neueste in dieser Art, eine kleine Schrift von Dr. Lwpold Auerbach: j „Wie ist die Judenhetze mit Erfolg zu j bekämpfen" (Berlin. Lester.) sicherlich gut ges meint ist, wenn auch eine objective Prüfung dersel-! ben zu dem Resultat kommen muß, daß die Ausführung des ersten Theils der Vorschläge dem Judenthum die schwersten Schläge zu versetzen geeignet und der zweite Theil schon als Vorschlag der antisemitischen Bewegung nur Nahrung zuzu-! führen angethan ist. j Gegen diese Vorschläge entschieden Stellung I zu nehmen, ist die Pflicht jedes Juden, gleichgiltig! welcher Parteirichtung er angehört, es ist um so j mehr Pflicht sich öffentlich gegen diese Rathschläge! auszusprechen, weil des Verfassers Namen einen j guten Klang hat; sein Buch, „Das Judenthum und l seine Bekenner in Preußen und in den anderen | deutschen Bundesstaaten", ist als fleißige und wohl I beachtenswerthe Arbeit bekannt, und darum kann man es nicht ruhig hinnehmen, wenn von einem 1 Manne, der ein solches Werk geschrieben, Aufmuni terung zu Maßnahmen gegeben wird, die wir ganz entschieden perhorresciren müssen. Die Vorschläge des Vers, gipfeln nun in dem Satze: „Die Sache der Juden ist es, nunmehr aus ihrem religiösen Jndifferentismus herauszutreten, für eine einheitliche Organisation des Judenthums im Staate etnzutreten, den Uebertritt Andersgläubiger zum [j Judenthum zu begünstigen, ohne in eine Proselytenmacheret auszuarten, und so zu beweisen, ii daß sie nichts anderes als deutsche Reichsangehörige, j: bezw. preußische Staatsangehörige jüdischen Glau- | bensbekenntnisses sind, und daß ihnen daran liegt, j unter allen Klassen der Bevölkerung, unter allen in Deutschland lebenden Volksstämmen Glaubensgenossen zu haben und auch durch Familienbande mit ihnen verbunden zu sein." Einheitliche Organisation des Judenthums, Begünstigung des Uebertritts Andersgläubiger zu demselben: das sind also die zwei Mittel, die Zusammenwirken sollen, dem Antisemitismus den Garaus zu machen. Der Verf. geht von dem Gedanken aus, Jude und Judenthum seien nicht hinlänglich gegen öffentliche Beschimpfung in Preußen geschützt, eine Beschimpfung jüdisch-religiöser Einrichtungen und Gebräuche würden, insbesondere in Preußen, nur selten strafrechtlich verfolgt. Ersteres komme daher, weil der Begriff „Judenthum" mit dem Begriff „jüdische Religion, jüdische Religionsgesellschaft" und der Begriff „Juden" mit dem Begriff „Bekenner der jüdischen Religion" sich nicht decken. Letzteres sei durch den Mangel einer Centralisatton, welche Einrichtungen und Gebräuche der jüdischen Religion gemeinschaftlich feststellt, veranlaßt, da das, was religiöse Einrichtungen und Gebräuche heißt, oft strittig, nicht durch eine offizielle Behörde fest umgrenzt sei. Eine solche Centralbehörde könne auch klagend gegen Beschimpfung des Judenthums auftreten, während jetzt in den meisten Fällen der einzelne als nicht competent zur Klageerhebung abgewtesen werden kann. Ob die antisemitische Agitation in Wirklichkeit unterdrückt, ja auch nur zeitweilig zurückgedrängt werden kann, durch Inanspruchnahme des Strafschutzes scheint uns noch sehr fraglich. Wie leicht ist es zu Hetzen, trotz aller Strafparagraphen, durch geschickte Vermeidung des Strafparagraphen. Wie viele Reden können gehalten, wie viele Abhandlungen geschrieben werden voll des schärfsten Giftes, die man in Form einer wissenschaftlichen Untersuchung auf den Markt bringt, ohne daß der Polizei die geringste gesetzliche Handhabe geboten wird, einzugreifen. Man braucht den Character der Juden als Gesammtheit nicht anzugreifen, man braucht nur bet einem Verbrecher jüdischer Confession diese zu bezeichnen, und die Hetze ist da. Diese verhütet keine Eentralbehörde der Judenheit,*) und mehr *) Wir erinnern den Verfasser an die vor wenigen Monaten in Ulm stattgehabte Schwurgerichtsverhandlung, in welcher der wegen Beschimpfung des Judenthums angeklagte Redacteur der antisemitischen „Ulmer Schnellpost" freigesprochen wurde, obgleich die israelitische Oberkirchenbehörde die Anklage gestellt hatte. Der Verfasser hat ferner nicht beachtetet, daß der Antisemitismus auch in Frankreich, trotz des israelitischen Centralconsistoriums, seine Triumphe feiert. Red.

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