Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 20 (9.3.1893)
- Date
- 1893-03-09
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448336--35917-2483923- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1 Rahmens der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung 8 halten. Letztere werden durch das Schächten in I keiner Weise verletzt; dasselbe ist keine Thierquälerei. Diese Schlachtmethode ist nicht schmerzhafter, als die anderen üblichen Schlachtmethoden, und das vielerorts übliche Abstechen von Kleinvieh ungleich! qualvoller für das Schlachtthier. Keine Schlachtj Methode ist übrigens im Stande, alle Schmerzemj pfindungen des zu tötenden Thieres zu verhindern. | Als eine bittere Ironie auf die in Frage stehende | Jnitiativbewegung muß es denn auch erscheinen,! daß die Todesstrafe in der Schweiz noch zu Recht j besteht und, wie der traurige Fall Gattt beweist, j auch vollzogen wird. Der Verbrecher steht als Mensch i ungleich höher als das Thier, j Ein Umstand, der freilich gegenüber den bereits j angeführten Gründen nur nebensächlicher Natur ist, verdient doch auch beachtet zu werden, nämlich, daß j durch das Schächten der Blutentzug ein viel größerer ist, als bei den anderen Schlachtarten. Dadurch! wird das Fleisch haltbarer, weil das im Körper des geschlachteten Thieres zurückbleibende Blut den Zersetzungsprozeß nicht unwesentlich beschleunigt. Die Ausführungen des Referenten stützten sich auf die Forschungen und Aussagen anerkannter Autoritäten, und es wird den Gegnern des Schächtens wohl nicht leicht möglich werden, dieses Beweismaterial zu entkräften. Der Referent erklärt sich als Gegner der Initiative des schweizerischen Thierschutzvereins, tritt lebhaft für den Grundsatz der Gewissensfreiheit, wie solche in der Bundesverfassung Art. 49/50 garantirt ist, ein, und erwartet, die Mehrheit des Schweizervolkes werde in Ueberl einstimmung mit den Entscheiden seiner obersten Behörden eine gleiche Haltung einnehmen.! Der treffliche Vortrag fand allgemeine Zustimmung und nach einiger Dtscussion wurden die Verhandlungen geschloffen.! Rußland.! Rußland. Wir haben bereits mitgetheilt, daß die Regierung Befehl zu neuen Ausweisungen i von Juden gegeben hat. Im Jahre 1880 wurde! durch den damaligen Minister des Innern, Makow, j den auch ohne besondere Bewilligung außerhalb des sogenannten Ansiedlungs-Rayons wohnenden Juden unter der Bedingung, daß sie ihre Unbescholtenheit und eine ständige Beschäftigung Nachweisen, der fernere Aufenthalt in ihren Wohnorten gestattet. Diese Erlaubniß wurde von dem Minister des Innern, Grasen Tolstoi, durch einen Erlaß vom 21. Juni 1882 erneuert. Nunmehr aber sollen auch diese Juden aus ihren Wohnsitzen vertrieben werden. Nach der „Neuen Fr. Pr." schätzt man die Zahl der Juden, welche in Folge des neuesten Erlasses nach Ablauf einer vier- bis achtmonatlichen Frist nach dem Ansiedlungs-Rayon getrieben werden sollen, auf mehr als 50.000, in Kur- und Livland allein auf ungefähr 5000. Da ihnen in diesem Ansiedelungs-Rayon der Aufenthalt nur in den Städten und Marktflecken gestattet ist, die ohnehin überfüllt sind und wo die massenhaft schon ansässigen Juden jetzt schon einen furchtbaren Kamps ums Dasein zu führen haben, so ist das Elend, dem diese Masse obdachloser, zumeist aller Mittel entblößter Geschöpfe entgegengeht, kaum zu ermessen. > Vermischtes. -4- Bocholt. Der Hilfsverein Esraß K'fufim dahier, der sich die Aufgabe gestellt, mittellose oder in ihren Vormögens- Verhältnissen zurückgegangene Glaubensgenossen wieder erwerbsfähig zu machen und zu erhalten, hat, trotz der Ungunst der Zeitverhältnisse keine Einbuße an Theilnehmern erlitten. Die überwiegende Mehrzahl seiner Freunde ist ihm treu geblieben, der geringe Ausfall ist durch neu eingetretene ersetzt worden. Das Vereinsvermögen ist auf M. 4070 angewachsen; vier Gesuchen um Gewährung zinsfreier Darlehen wurde willfahrt. Sämmtliche Schuldner sind ihren übernommenen Verpflichtungen, die empfangenen Darlehen in kleinen Theilsummen zurückzuzahlen, bis jetzt pünktlich nachgenommen. Im verflossenen Jahre wurden M. 1400 ausgeliehen, während M. 410 zurückgezahlt wurden; seit dem Bestehen der Vereinigung wurden 9 Personen mit einem Gesammtbetrage von M. 2650 unterstützt, wovon bis Ende 1892 M. 540 wieder eingingen. Ein Pariser Telegramm meldet: Die „Libre Parole" wurde wegen Verleumdung des Großrabbiners von Vesoul zu 100 Francs Geldstrafe, 400 Francs Entschädigung und Einschaltung des Urtheils in sechs Zeitungen verurtheilt. Budapest, 1. Februar. Aus Bacs-Földvar wird folgende Familien-Tragödie gemeldet: Der dortige jüdische Branntweinschänker Adolph Groß hat eine schöne l 7 jährige Tochter, in welche sich der Polizei-Postenführer Emerich Kosztics verliebte. Er hielt bei den Eltern um die Hand des Mädchens an, dieselben wollten ihm jedoch als Christen ihre Tochter nicht geben. Als gestern Abend Groß sich im Tempel befand, entführte KoszticS das Mädchen. Zu Hause angelangt, ahnte der Vater nichts Gutes und fand bald das Versteck der beiden Liebenden. In seiner Verzweiflung brach er die Thür ein und bat weinend, ihm seine Tochter wiederzugeben. Kosztics zog seinen Säbel und stieß ihn dem unglücklichen Vater so heftig in die Brust, daß derselbe blutüberströmt zusammenstürzte. Kosztics wurde von der Gendarmerie verhaftet. Briefkasten der Redaction. yHö nro TPDp pyDD’-QD uidPx mdd "iriDn? Jüdische Menschen sollten einander nicht fremd gegenüberstehen. Es würde mich sehr freuen, Ihre werthe Adresse zu kennen. Rabbiner Galandauer in Soborten. Briefkaften der Expedition. B. R. in Janoshaza. Betrag empfangen.