Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-02-27 · Heft 17 (27.2.1893) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 17 (27.2.1893)
Date
1893-02-27
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448333--35853-2483856
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

326 sich Sprünge und Risse in seinen Wänden und es zittern die Grundsäulen und es bersten die Balken, die Mauern wanken und stürzen endlich mit mächtigem Getöse zusammen, alles unter seinen Trümmern zermalmend und begrabend. Das ist die sichere Conseguenz, wenn die Feindseligkeit unter den verschiedenen Classen, Ständen, Konfessionen und Nationalitäten im Staate geduldet wird. Das Judenthum, wie ihm geboten ist, den Frieden in der Familie und in der Gesellschaft zu fördern, so ist es auch verpflichtet, die staatliche Autorität, die weltliche Obrigkeit zu respektiren, geduldig und friedsam ihre Gesetze und selbst die härtesten und ungerechtesten zu befolgen und jede Auflehnung, jede Empörung, jede Friedensstörung gegen dieselbe wird auf das Strengste verurtheilt und mißbilligt. Denn die herrschende Gewalt im Staate wird in der jüdischen Lehre als eine von der Gottheit selbst gegründete Institution betrachtet und wer sich gegen dieselbe auflehnt, lehnt sich gleichsam gegen Gott auf. (Jalkut Korach.)^ Wer das Staatsgesetz nicht beachtet, hat sich dadurch gegen das Gottesgesetz vergangen, denn Staatsgesetz ist gleich dem Religionsgesetz. (Gittin 10 b.) 8). Selbst wenn das Staaisoberhaupt seiner erhabenen Würde durch sein Thun und Handeln nicht entspricht, so darf ihm dennoch in keiner Weise der Gehorsam versagt werden und es ist Pflicht, ihm dieselbe Ehrfurcht und Verehrung zu bezeigen, wie dem edelsten Herrscher. Denn nna nns1 nna ^xinp, Jiftach war für sein Geschlecht dasselbe, was der Gottesmann Samuel für sein Zeitalter bedeutete und wenn der Fuchs König wird, muß sich auch der Löwe vor ihm ehrerbietig verneigen. (Megillah I6d.) Deßhalb wird auch besonders die Ehrfurcht vor dem Staatsoberhaupt in eindringlichster Weise geboten. Ehrsürchte Gott und den König und lasse Dich mit Umstürzlern nicht ein. (Sprüche 24, 21.) Bete für das Wohl des Herrschers, denn wenn die Ehrfurcht vor demselben nicht wäre, würde Einer den Andern vernichten. (Aboth 2, 3.)9) Die irdische Majestät ist ein Abglanz der himmlischen Majestät (Berachoth 58.)]0) Beim Anblick eines gekrönten Hauptes ist jeder Israelit verpflichtet, den Segen zu sprechen: Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, der Du von Deiner Herrlichkeit einem menschlichen Wesen ertheilt hast. Der König ist für sein Thun nur dem himmlischen cy rw'y? 'in cy nma ru^yn (t .'mp trpS rirrrn?y cynnc:: '2-> t’y ajrnt:n fu* .(a"y rpi ptrjj «n xmaPan «n (8 . (2"y ,ra t;d xrrya n^yn (9 WH x^qPxsj' n'a'rc Y’cna 'in (io .(*: ,'n nnx) iy^?n nnn 'nyn ns Richter allein verantwortlich und er untersteht keiner weltlichen Gerichtsbarkeit. (Sanhedrin 18 b.)") Das alles beweist, daß die weltliche Obrigkeit von Gott eingesetzt ist und daß ihr der Gehorsam niemals versagt werden darf. Ueberhaupt soll man sich nie von der Gesammtheit ausschließen und zum Wohle der Gesammtheit das Seinige beitragen und dadurch den Frieden in der Gesellschaft festigen. (Aboth 2.)12) So ist jede Friedensstörung nach unten, der Bevölkerung gegenüber, in der man lebt, als auch gegen die Obrigkeit, von der man regiert wird, aufs Strengste untersagt. Wir möchten diesen Abschnitt „lieber Friedensstörung" nicht gerne schließen, ohne des Altmeisters derselben, des Vaters der Demagogen und Volksverhetzer zu gedenken. Ko rach, als der erste dieser Gattung, verdient unstreitig den Ehrenplatz unter ihnen, wir wollen im nächsten Kapitel zu schildern versuchen, welche Virtuosität dieser Empörer in der Agitationskunst besaß. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondeuzeu. Frankreich. Paris. Bezugnehmend auf die Eorrespondenz in Nr. 13 Ihres geschätzt. Blattes bezügl. der hies. n^nn-Verhältnisse erlaube ich mir ^tcoo ranV den wahren Sachverhalt mitzutheilen. Es ist richtig, daß das Consistorium drei von Herrn Rabbiner Weißkopf gutgeheißene n'arw angestellt hat, worunter auch der bisher von der Specialfletscherei Angestellte ist. Sonst irgend welche Besserung in den Fleischverhältnissen ist nicht eingetreten. Die Specialfleischerei bezieht ihren Fleischbedarf noch nicht von der Consistoral-Schechita. Die Privatschlächterei hat eine sehr gute Kundschaft und war von der Commission der Spezialschlächterei nur die Kosten für den Schochet aufzubringen. Weit entfernt, daß wir undankbar gegen das Consistorium für das Zugeständniß der Anstellung der drei Schochtim sind, wünschen wir nur von Herzen, daß uns das Consistorium ermöglichen möge, daß wir von jeder jüdischen Schlächterei unsern Fleischbedarf beziehen können und nicht wie bisher auf die Spe zi alschlächterei angewiesen sind._A. Briefkasten der Redaetion. An den Einsender der Eorrespondenz NikolSburg: Anonyme Mitthcilungen wandern in den Papierkorb. .(nrrana) ''ezh siToTs pyr 'jnsn xnuPa (n .(a"y ,rr* p-nruo) ra pn xn n (i2 .('2 nnx) nasn p ti'nsn bs (13

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.