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Der Israelit · 1893-01-23 · Heft 7 (23.1.1893) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 7 (23.1.1893)
Date
1893-01-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
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und immatrikuliren zu lassen. Die nur rituell getrauten Paare gelten natürlich vor dem Gesetze für im Concubinat lebend und ihre Kinder für unehelich. Für diejenigen, welche die Verhältnisse nicht kennen, muß der statistische Ausweis über die unehelichen Geburten unter den galizischen Juden wahrhaft erschreckend wirken und es hat schon seit vielen Jahren nicht an dringenden Mahnungen an die jüdische Bevölkerung gefehlt, diesem bedauernswerthen Zustande entgegenzutreten. In neuer Zeit haben die obersten Gerichtsbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß derartige vor dem Gesetz? illegitimen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind und auch die Unterrichtsbehördcn lassen Kindern aus solchen ungesetzlichen Ehen keinen andern Namen, als den ihrer Mutter führen. Endlich ist vom Ministerium des Innern an die Stadtbehörden eine Weisung ergangen, jene unbefugten Functionäre, welche ungesetzliche Ehen schließen, mit den strengsten Strafen zu verfolgen. In Folge aller dieser Schritte hat sich denn auch endlich das Bedürfniß, die ungesetzlichen Ehen nachträglich convalidiren zu lassen, in Lemberg wenigstens, in weiteren Kreisen fühlbar gemacht. Diesem Bedürfniß sollten nun alle betheilkgten Factorcn so weit als möglich entgegenkommen. Von Seiten des Vorstandes und des Rabbinats werden alle nur möglichen Erleichterungen den Traubewerbern entgegengebracht, allein alle diese entgegenkommenden Maßregeln scheitern an der Pedanterie der Lemberger Matrikenführung. Es ist ja bekannt, wie schwer es ist. Leuten, die vor 30 oder 40 Jahren auf dem Lande geboren sind, heute regelrechte Matrikenzeugnisse beizubringen. In den meisten Fällen sind sie überhaupt in keiner Matrik eingetragen. In ganz Galizien und bisher auch in Lemberg haben sich die Traufunktionäre damit begnügt, bei zweifelloser Identität und Großjährigkeit der Personen ein von zwei beglaubigten Bürgern und vom Cultus-Vorftand unterschriebenes Zeugniß. als Geburtszeugniß gelten zu lassen. Jahrelang galt diese Praxis und ist auch von der zeitigen Matrikenführung hier geübt worden, aber gerade jetzt, wo di? Traubew?rbungen sich aus obengenannten Gründen mehren, hat die Matrikenführung die Annahme solcher Zeugnisse verweigert. Es werden überhaupt der Eintragung gesetzlich geschlossener Ehen ans den unglaublichsten Gründen so viel Schwierigkeiten, so viel kleine und pedantische Hindernisse in den Weg gelegt, daß es endlich für den Vorstand eine gebieterische Pflicht ist, zum Schutze der Interessen der Gmreindemitglieder gegen diese Pedanterie cinzuschreiten. Statt einer Vermehrung der gesetzlichen Trauungen ist auch wirklich der unglaubliche Fall eingetreten, daß sich die Zahl der gesetzlichen Trauungen um 110, sage um einhundert und zehn im laufenden Jahre gegenüber dem Vorjahre vermindert hat. Das geschieht in Lemberg, der tonangebenden Hauptstadt Galiziens. Das bürgerliche Gesetzbuch § 78 gibt dem Seelsorger das Recht, bei Personen, deren Volljährigkeit offenbar am Tag liegt, von der Beibringung eines Geburtsscheines überhaupt abzusehen. Für die Lemberger Matrikenführung gilt nicht das bürgerliche Gesetzbuch, sondern eine pedantische Kleinigkeitskrämerei und selbst 60-jährige Ehepaare werden dort noch der holdesten Jugend beschuldigt. Das sind Zustände, die nicht länger geduldet werden können, soll nicht das Publikum immer aufs Neue zu dem Auskunstsmittel der rituellen jedoch ungesetzlichen Trauungen getrieben werden. Viäeant eon8ul68 (Lemb. Jsr.) Wochen - Kalender. Freitag, 27. Januar, 10. Schebat. Sabbat-Anfang 4 Uhr 10 Min. (Mainzer Uhr.) Samstag, 28. Januar, ii. Schebat. rrv&7 rattf Sabbat-Ansgang 5 Uhr 35 Min. (Mainzer Uhr.) In denjenigen Staaten, in welchen mitteleuropäische Zeit eingeführt ist (also bis jetzt in Baden, Bayern, Elsaß und Württemberg) ist die oben angegebene Zeit, abgesehen von der Umrechnung der Mainzer Uhr in die betreffende Ortszeit, um etwa 25 Minuten später zu berechnen. _lg“ Enie t ö e n. im w~ Für den folgenden Theil ist die Redaetion nicht verantwortlich. in israelitisches Fräulein aus sehr achtbarer Familie, mit gediegener Bildung, wird von einem Fabrikanten zur Erziehung von 4 Kindern im Alter von 3—7 Jahren, und zur Leitung des Haushaltes per sofort gesucht. Off. mit genauer Angabe des Lebenslaufes 8ub J. 198 an Haasenstem & Vogler, A G Chemnitz erb. (462 Auf Ostern wird ein tüchtiges Mädchen für die Küche gegen hohen Lohn gesucht. Gute Zeugnisse erforderlich. Gebrüder David, 467) Crefeld. Ein Borbeter, musikalisch gebildet, der auch hebräisch unterrichten kann, wird auf unbestimmte Zeit von einer Gemeinde in der Prov. Posen zu engagiren gesucht. Gehalt 100 Mark monatlich. Spätere feste Anstellung nicht ausgeschlossen. Geeignete Bewerber wollen ihre Gesuche unter J. K. 6414 an BuWlf Jilafpe Berlin 8. W. richten. (473

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