Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 6 (19.1.1893)
- Date
- 1893-01-19
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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118 Gepflogenheiten der Wathikln oder Serisim, das Abendgebet so lange hinauszuschieben, solches hätten sie zuallererst als eine Pflichtwidrigkeit angesehen. Ja, es wird sogar als ein schweres Vergehen betrachtet, sein Abendessen zu sich zu nehmen, bevor man das Schema, gesagt und das Abendgebet verrichtet hat. sBerachoth 4 b.) Die Erklärung vorhin erwähnter Stelle ist vielmehr: man sage das Morgen-Schema mit seinen Venedeiungen so kurz vor Aufgang der Sonne, daß man mit dem Aufgange derselben die ^beginne, so daß die Schlußbenedeiunq des SchemL, die Gott für die Erlösung dankt, sich unmittelbar an das Gebet, die y"v anschließe, ^sno 882N, daß man demgemäß am eigentlichen Tage, d. h. nach Aufgang der Sonne bete. Wäre der Verf. bei dieser Auffassung geblieben und hätte nicht zu einer Korrektur Zuflucht genommen, so hätte er damit noch kräftiger jene Ansicht widerlegt, welche die Essäer der Anbetung oder Anrufung der Sonne beschuldigten, denn nach der Gepflogenheit der Wathikin fällt danach der Segensspruch für das Licht vor den Sonnenaufgang. Ebenso wenig deckt sich aber auch der Ausspruch R. Jose's, daß die unmittelbare Folge des Gebetes auf den Dankspruch für die Erlösung glückverheißend für den kommenden Tag sei, oder besser gesagt, ein Schutz gegen Unfälle, mit dem Ausspruch Philo's, daß die Essäer „um einen schönen, ja um emen günstigen Tag" beim Aufgang der Sonne beteten. Ebenso unrichtig ist es aber auch, daß man aus Furcht vor Mißdeutungen, zu der „diese überfromme Sitte führen konnte", sich später (nicht in Babylonien, sondern in Palästina) mißbilligend über dieselben geäußert haben. Die betreffende Stelle, auf welche der Verf. hinzielt, ist Berachoth 29 b. (nicht a.) und lautet: Naiyoa r6y .xpyp *'b ns-id’c tro non »onoi Dy Es ist merkwürdig, wie sich der Verf. so irren konnte, da der Talmud die Mißbilligung so klar begründet, .irrn 'vnon ist die Zeit, da die Sonne sich röthet, also morgens und abends, bei ihrem Auf- und Untergange. Nicht nur morgens betete man mit Sonnenaufgang, gestützt auf den Vers nv tnt’, auch das Nachmittagsgebet verschob man bis zum Sonnenuntergang, entsprechend den im demselben Verse erwähnten onn in rw ’JdT; wenn nun hier eine Mißbilligung ausgesprochen wird mit der Begründung Nnyp ‘'b ndiü’d man könnte die Zeit versäumen, so kann sich das ja nur einzig und allein auf die Gewohnheit beziehen, welche das Minchagebet bis zum letzten Zeitpunkt hinausschob. Diese Ausstellungen sind im Verhältniß zu dem reichen Material, das die Schrift bietet, wenn auch nicht geringfügig, aber doch nicht maßgebend, den allgemeinen Werth des Buches zu beeinträchtigen. Doch eines können wir nicht ohne eine scharfe Rüge vorübergehen lassen. Man sollte doch in einem Urtheil über unsere großen Talmudlehrer wissen, wie weit man in der Sprache zu gehen hat, selbst wenn man von ihren menschlichen Mängeln redet, von denen sie auch nicht frei sein konnten, sonst wären sie ja Engel gewesen. Doppelt soll man sich aber besinnen und prüfen, wenn man ihre Charakteristik zu liefern sich berufen glaubt, ob denn das landläufige Urtheil, das sich über manche derselben gebildet hat, auch vollkommen der Wahrheit entspricht, ehe man ein solches mit einem Aufgebot derber Worte niederschreibt. Hören wir nun, wie sich der Vcrf. über Schammai äußert: „Schammai warein hartnäckiger, rücksichtsloser und leidenschaftlicher Streiter (wie alle seine Nachfolger) und ein unerbittlicher Eiferer für die bestehenden, überlieferten Gesetze, dem es bei der Gesetzesbestimmung auf ein Paar Verschärfungen und Erschwerungen der Gesetze gar nicht ankam, ohne jedoch auf den Sinn und auf den Geist der Gesetze einzugehen und im Streite niemals nachgab." Reichliche Ausbeute für Worte nicht schmeichelhaften Inhalts bietet diese Stelle; und womit vermöchte wohl der Verf. die Richtigkeit der Charakteristik belegen, die das landläufige Urtheil über Schammai noch dadurch erweitert, daß dieser rücksichtslos, hartnäckig, rechthaberisch, willkürlich in seinen Gesetzesentscheidungen u. dgl. m. gewesen sei. Nun, wohlgemerkt I Drei ganze Fälle sind es, in denen Htllel und Schammai in der Meinung auseinandergehen (Edujoth I, 1), und nun weiß der Verf., Schammai sei ein hartnäckiger Streiter gewesen, der niemals nachgegeben u. s. w. Von einem Fall einer gereizten Antwort, die Schammai dem Hillel gab (Sabb. 17 a.), in welcher er hypothetisch von einer Erschwerung, die er im Stande zu machen wäre, spricht, und nun ist er der Mann, dem es auf eine Erschwerung mehr oder weniger nicht ankommt. Daß Schammai nun gar auf den Sinn und Geist der Gesetze nicht eingegangen — über diese Anschuldigung braucht man wahrlich kein Wort zu verlieren. — Nur ein wenig Bescheidenheit mehr unfern großen Lehrern des Talmud gegenüber! Briefkasten der Redaktion. B. in K. Der Abdruck Ihres sehr interessanten Aufsatzes soll in nächster Nummer der wissenschaftlichen Beilage erfolgen. Für diesmal leider zu spät. S. in F. Wir werden das angeregte Thema recht bald behandeln. B. L. 100. Wenden Sie sich an Professor Lazarus in Berlin, der Ihnen Auskunft geben wird.