Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 97 (8.12.1892)
- Date
- 1892-12-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. M 97 Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orthodoxe IudenLhum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Donner ft ag, den 8. Dezember 5653 (1892). Leitende Artikel. Zur Beruhigung der Hesehestreuen Kessens. Mainz, 5. Dezember. Eine tiefgehende Beunruhigung hat folgende Zeitungsnotiz unter den gesetzestreuen Israeliten unseres engeren Vaterlandes hervorgeruftn: Dacmstadt, 1. Dez. Auf eine Einladung des großherzoglichen Ministeriums wird Anfangs Dezember hier eine Versammlung von Rabbinern und besonders bestimmten Privatpersonen zur Begutachtung eines vom Ministerium ausgeardeiteten Gesetzentwurfs über die rechtliche Stellung und die Verwaltung der israelitischen Gemeinden staktsinden Der Entwurf bestimmt die Bildung eines Dberraths, dein die obere Leitung der religiösen Angelegenheiten der Israeliten des Großherzogthums und die Vertretung der israelitischen Religionsgesellschaft im Ganzen zusteht. Die Bildung von Rabbinatsbezirken, die Anstellung von Lehrern und die Selbstverwaltung der einzelnen Gemeinden ist im Entwurf besonders berücksichtigt. Zunächst regte sich wohl allüberall ein herzliches Dankgefühl unserer hohen Regierung gegenüber, die durch einen solchen Gesetzesentwurf in kurzer Zeit zum zweiten Mal einen Beweis ihrer warmen Fürsorge für die israelitischen Unterthanen gibt. Doch diese freudige Regung konnte nicht recht aufkommen durch die düsteren Vorstellungen und Erinnerungen, durch die ernsten Sorgen, welche schon das eine Wort „Oberrath" erweckt. Unwillkürlich lenkt cs den Blick auf die trostlosen religiösen Zustände, die durch Ober- und Kirchenrath in Baden und Württemberg hervorgerufen wurden. Zn Wahreren der Religion wurden in beiden Ländern seit vielen Jahren Behörden berufen, die zum größten Theil aus Männern zusammengesetzt waren, in welchen der gesetzestreue Jude Feinde und Verächter seiner heiligsten Ueberzeugungen erblicken mußte. Was Wunder, wenn unsere Gestnnungs- und Glaubensgenossen in Stadt und Land zittern bei dem Gedanken, Leiter ihrer Gemeinden, Lehrer ihrer Kinder, Religionsdiener jeder Art aus Händen zu empfangen, die mitgearbeitet haben und Mitarbeiten an der Unterwühlung und Zerstörung des vieltausendjährigen, festgefügten Baues ihres Judenthums. > Wir halten es deshalb für unsere Pflicht, einer all- | zugroßen Erregung entgegenzutreten, hier Oel auf die Wogen zu gießen, zu beschwichtigen und zu beruhigen. Wir haben nächst Gott volles Vertrauen in die Weisheit unserer Regierung, die von jeher der Hort der Gewissensfreiheit gewesen. Das hohe Ministerium kennt die Spaltungen tm Judenthum. Gewaltige Kämpfe hatten die gesetzestreuen Minoritäieit der Städte in Hessen vor Gründung der Religions- Gesellschaften durchzukämpfen. Hervorragende, unvergeßliche Männer haben ihre ganze Thatkraft eingesetzt, um die der Ausübung des heiligen Gesetzes drohenden Gefahren abzuwenden. Unglaubliche Opfer wurden gebracht. Trennungen in den größten Gemeinden des Landes waren die Folge. Und so gedeihen und blühen heute vier musterhaft verwaltete Religionsgesellschaften unter dem Schutze einer erleuchteten Regierung, die weiß, daß wir nichts Anderes wollen, als uns und unseren Kindern die von den Vätern ererbte Religion zu retten und die gewiß schon erkannt hat, daß die Grundsätze des traditionellen Judenthums, welches durch jene vertreten, gepflegt und erhalten wird, weiter von den Lehren des Reformjudenthums entfernt sind, als die Dogmen der Evangelischen Kirche von denen der Katholischen.*) Unsere Regierung wird nie die Hand dazu bieten, wird es nie dulden, — dieser Ueberzeugung sind wir — daß eine gesetzestreue Gemeinde, daß der dem altjüdischen Gesetz treue einzelne Unterthan durch eine religiöse Behörde beherrscht und gehindert wird, die auf einem entgegengesetzten religiösen Standpunkte sich befindet. Wir sehen in diesem Vertrauen mit Ruhe der Besprechung des Gesetzentwurfs entgegen, der ja nach den Intentionen der Regierung bestimmt ist, die Religiosität zu fördern und nicht zu zersetzen. Wir sind der festen Hoffnung, daß irgendwelche Bestimmungen, welche das religiöse Leben der Juden in Hessen regeln sollen, mit Gottes Hilfe *) Wir wenden hier einen Vergleich an, den auch ein angesehener Führer der Berliner Reologie vor nicht langer Zeit in öffentlicher Versammlung gebrauchte.