Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 92 (21.11.1892)
- Date
- 1892-11-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1759 werden sollen. Eine ähnliche Stiftung hat Herr Hepner für die Lehrer seiner Vaterstadt Jaratschewo ebenfalls ohne Unterschied der Konfession mit einem Stiftungskapital von 3000 Mark gegründet, dessen Zinsen jedesmal am Todestage des Stifters an einen dortigen Lehrer zu verabfolgen sind, welcher in gleicher Weise durch den Bürgermeister des Ortes ermittelt werden soll. Den Volksschullehrern der betreffenden Städte soll das Recht zustehen, bei der betreffenden Ausloosung zugegen zu sein. Leipzig, 17. Nov. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Redakteurs Bellmann der Dortmunder antisemitischen „Reform" gegen das Urtheil des Landgerichts Dortmund vom 13. Juli, welches Bellmann zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilte wegen Beleidigung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M., dem der Vorwurf der Parteilichkeit in der Angelegenheit des Landrichters Liebmann gemacht worden war. Dessau, 15. November. Vor dem Beginn der Bürgerversammlung im „Schwan" fanden sich auf den Tischen zahlreiche antisemitische Flugblätter ausgelegt. Dieselben wurden auf Veranlassung des Komitees entfernt. Rußland. Petersburg, 18. Nov. Es ist eine Verordnung veröffentlicht worden, durch welche Juden, die in der Armee als Untermilitärs nach dem früheren Rekrutenreglement gedient haben, sowie ihren Angehörigen, die in den Städten des inneren Gouvernements Ortsangehörige sind, der Aufenthalt in Moskau und dem Moskauer Gouvernement fortan verboten wird. Vermischtes. < Berlin, 4. Nov. Der Unterftützungsvereiu für jüdische Lehrer und Cultusbeamten müD-miy hat durch ausreichende Unterstützung der Wittwen und Waisen seiner Mitglieder schon viel Gutes gestiftet. In Ermangelung jeder staatlichen oder sonstwie geregelten Relicten-Bersorgung für die Angehörigen gerade dieser Beamtenklasse, hat der Verein sich zum Ziele gesteckt, derselben als „Sterbekasse" die Möglichkeit zu schaffen, ihren Hinterbliebenen, beim Tode des Ernährers, durch Selbsthilfe ein kleines Roth- und Hilfskapital zu sichern. Er hat dabei, ohne den eigentlichen Versicherungsgesellschaften, bei denen die fest-, an- und beffergestellten Beamten mit größeren Beträgen sich versichern können, conkurriren zu wollen, sein Augenmerk vornehmlich auf die armen und ärmsten unter ihnen gerichtet, um auch ihren verlassenen Familien schon bei ganz minimalen Jahresbeiträgen eine zur Ergreifung einer eigenen Erwerbsthätigkeit ausreichende Beihilfe gewähren zu können. Derselbe zahlte in den ersten 4 Jahren seines Bestehens bereits an elf Familien Unterstützungssummen im Betrage von je 600—700 Mark, eine Leistung, die gewiß höchste Anerkennung verdient. Gegenwärtig jedoch hat der Verein eine schwierige Lage zu überwinden, da ihm von Seiten der hiesigen Polizeibehörde Bedingungen zur Sicherung seines Bestehens in.',der Zukunft vorgeschrieben wurden, die aus den eigenen, schwachen Kräften der Vereinsgenossen schwer zu erfüllen sind. Um nun dieses sehr wichtige und nothwendige Unterstützungswerk nicht sinken zu lassen, hat der zeitige, aktive Vereinsvorstand und Schriftführer, Herr Lehrer S. Nathan, es unternommen, einerseits hier bei den Behörden die Genehmigung der Statuten durchzusetzen, anderseits auch in den jüd. Gemeinden für den Verein zu wirken, um diese als beitragende und zugleich für ihre jeweiligen Cultusbeamten selbst anspruchsberechtigte Mitglieder zu werben, endlich auch dem Vereine Ehrenmitglieder und Wohlthäter zu gewinnen, durch deren vereinte, thatkrästige Mithilfe es wohl gelingen kann, den Bestand des Vereins zu sichern. Dieses wackere Unternehmen des Herren Nathan verdient allseitige Förderuttg, umsomehr, als es geeignet ist, nicht bloß der schreienden Nothlage vieler jüd. Beamtenfamilien wirksam abzuhelfen, sondern auch die vielen kleinern und ärmeren Gemeinden in der ihnen mindestens moralisch obliegenden Pflicht, für die Hinterbliebenen ihrer verstorbenen Beamten sorgen zu müssen, bedeutend zu entlasten, ja in einzelnen Fällen sie wohl gänzlich abzulösen. Zur Durchführung dieser nothwendigen Reorganisation des Vereins auf einer breiterern und sicherern Basis, als seiner bisherigen, wird demnächst, nach Bereitstellung der laut Vorschrift der Behörde neu zu bearbeitenden und von derselben zuvor noch zu approbirenden Statuten, eine Generalversammlung der Mitglieder nach Berlin einberufen werden. In Süddcutschland pflegt man an den sogenannten halben Fasttagen schon Mittags 12 Uhr Minchah zu beten. Da in Folge der Einführung der mitteleuropäischen Zeit die Uhren um ein Bedeutendes (in einem Theile Bayerns um 13, in Württemberg nnl 23 Min., in Baden und Elsaß noch mehr) der eigentlichen Ortszeit vorgerückt sind, muß natürlich der Mincha-Gottesdienst um mindestens diese Zeit hinansgeschoben werden, also beispielsweise in Bayern um 1‘213 Uhr, in Württemberg 12^ Uhr, in Baden und Elsaß noch später angesetzt werden. Würde man Punkt 12 Uhr Minchah beginnen, so wäre man nicht "T NliT iroin, da ja der Mittag noch gar nicht herangekommen ist. In den meisten Gemeinden der betr. Staaten dürfte diesem Umstande bereits Rechnung getragen sein. Ta dies aber in einigen, wie ich es selbst in einer kleinen Gemeinde wahrgenommen, noch nicht der Fall ist, so ergeht an die betr. Kreise die dringende Bitte, in Zukunft die Gebetszeit richtig festzusetzen. — „Der Zweifler," ein Roman von W. Frank, Kommissionsverlag von I. Kauffmann in Frankfurt a. M., verläßt in diesen Tagen die Presse. Liebhaber gediegener Lektüre seien schon heute ans dieses Werk aufmerksam gemacht. Durch jede Buchhandlung, auch direkt vom Verfaffer (Westerburg, Nassau) zu beziehen. Preis 2,60 M. Woche» - Kalender. Freitag, 25. November, 6. Kislew. Sabbat-Anfang 3 Uhr 45 Min. (Mainzer Uhr.) Samstag, 26. November, 7. Kislew. Ni}"). Sabbat-Ausgang 4 Uhr 55 Min. (Mainzer Uhr.) In denjenigen Staaten, in welchen mitteleuropäische Zeit erngeführt ist (also bis jetzt in Baden, Bayern, Elsaß und Württemberg) ist die oben angegebene Zeit, abgesehen voir der Umrechnung der Mainzer Uhr iu die betreffende Ortszeit, um etwa 25 Minuten später zu berechnen.