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Der Israelit · 1892-11-21 · Heft 92 (21.11.1892) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 92 (21.11.1892)
Date
1892-11-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1753 geben werden, um den inneren Unfrieden in der Studentenschaft weiter, zu verbreiten." Der deutlich sichtbare Erlaß war den ganzen Tag von Studenten aller Fakultäten dicht umdrängt. Berlin, 17. November. Heute begann vorder vierten Strafkammer des Landgerichts I die Verhandlung gegen den Verlags buchhändler und Schriftsteller Heinrich Oberwinder, welcher beschuldigt ist, durch eine Druckschrift die Mitglieder des Gerichtshofes in Kleve, vor welchem seiner Zeit die Verhandlungen in Sachen des Xantener Knabenmordes stattgefunden, insonderheit den Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brixius und den ersten Staatsanwalt Baumgardt beleidigt zu haben. Den Vorsitz führt Landgerichtsrath Gorane, die Staatsanwaltschaft vertritt Staatsanwalt Stackow II, der Angeklagte wird durch die Rechtsanwälte Dr. Schwindt-Berlin und Clasing-Bielefeld vertheidigt. Der Angeklagte, welcher Verleger der Zeitung „Das Volk" und Inhaber der „Vaterländtschen Verlagsanstalt" ist. hat eine Druckschrift unter dem Titel „Der Fall Buschhoff. Die Untersuchung über den Xantner Knabenmord. Von einem Eingeweihten" herausgegeben, welche wegen ihres bekannten Inhalts s. Z. mit Beschlag belegt worden ist und den Gegenstand der Anklage bildet. In einem früheren Termin war beschlossen worden, die oben genannten Gerichtspersonen und mehrere in dem Clever Prozeß vernommene Personen als Zeuge hierher zu ladeu. Erschienen sind u. A. der erste Staatsanwalt Baumgardt, Landgerichtsrath Brixius aus Cleve, Kaplan Bresser Bürgermeister Schleß, Stadtverordneter Küppers, Synagogenvorsteher Oster, Gärtner Mölders und die Dienstmagd Moll aus Xanten, Oberrabbiner Dr. Horwitz, Kriminalkommissar Verhülsdonk aus Krefeld, Kriminalkommissar Wolff aus Berlin. Die Verhandlungen, die zum Theil einen lebhaften Charakter trugen, wurden heute noch nicht zu Ende geführt. Berlin, 18. Nov. Der Prozeß gegen den Herausgeber und Verleger des Stöcker'schen „Volk", Oberwinder, wegen Beleidigung des Staatsanwalts Baumgart, des Landgerichtsrath Brixius aus Anlaß des Buschhoffprozesses wird heute Abend zu Ende gehen. Der Staatsanwalt Stechow bemerkte in seinem Plaidoyer, daß es nicht der erste und leider auch nicht der letzte Prozeß sei, in welchem höherstehende Justizbeamte genöthigt gewesen seien, sich vor Gericht als Zeugen vernehmen zu lassen, um ihre angegriffene Ehre wieder herzustellen. Aber im gegenwärtigen Prozesse hätten die beiden Beamten, um die es sich handle, die Genugthuung, daß auch nicht ein Schatten von Mißtrauen an ihrer amtlichen Thätigkeit zurückgeblieben sei. Der Angeklagte trage die volle Verantwortlichkeit für die Broschüre, welche so viele Beleidigungen enthalte, wie sie Juftizbeamten wohl noch nicht entgegengeschleudert worden sind. Der erste Staatsanwalt habe keineswegs die Sache mit Widerstreben betrieben, er habe an zwei Tagen 42 Zeugen vernommen und schon diese Thatsache allein sollte denselben vor Beleidigungen schützen. — Daß der erste Staatsanwalt nicht gleich nach der Mölders'schen Aussage zur Verhaftung geschritten, sei ganz erklärlich und kein anderer Staatsanwalt würde bei dem damaligen Belastungsmaterial anders gehandelt haben. Es hätte der Broschüre und der vielen Zeitungsartikel, die geschrieben sind, keineswegs bedurft, um zu erreichen, was zu erreichen war. Es sei von keiner Seite der Beweis erbracht worden, daß irgend einem Zeugen in unangemessener Weise entgegengetreten worden, geschweige denn, daß, wie die Broschüre behaupet, der Versuch gemacht worden sei, einen Zeugen zu beeinflussen oder zu verwirren. Ebenso sei nachgewiesen, daß weder Dr. Horwitz noch Oster beabsichtigt haben, auf den Gang der Untersuchung einzuwirken, noch aber, daß ihnen dies irgendwie gelungen ist. Die erhobenen Vorwürfe seien außerordentlich schwere, denn sie schieben den Beamten direkt unlautere Motive unter. Wenn auch der Angeklagte sich selbst als Verfechter des beleidigten Rechtsgefühls hingestellt habe, so stehe ihm der Schutz des § 193 doch nicht zur Seite. Eine Geldstrafe würde nicht am Platze sein, da der Angeklagte nicht blos als unschuldiger Verleger für fremde Sünden zu büßen, sondern in der ganzen Verhandlung sich selbst zum Träger der Vorwürfe gemacht habe. Der Staatsanwalt beantragt sechs Monate Gefängniß. — Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu zwei Monaten Gefängniß. — Die Broschüre operire in gehässiger, beleidigender Tendenz mit unwahren Behauptungen, von denen keine erwiesen sei. Oester.-Ungar. Monarchie. Wien, 14. November. Im Vereine „Oesterreich. israel. Union" fand am verflossenen Samstag eine Vereinsversammlung, welche, da auf der Tagesordnung nebst den Mittheilungen des Vorstandes, ein Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. S ch m i d l stand, ein zahlreiches distinguirtes Publikum vereinigte. Aus den Mittheilungen des Vereinspräsidenten, Herrn Universitäts-Docenten Dr. Grünfeld, berichte Ihnen Folgendes: Der Vorstand hat dem Hofrathe Professor Nothnagel für seine großartige Rede, welche er im Vereine zur Bekämpfung des Antisemitismus zur Vertheidigung des Judenthums gehalten, im Namen des Vereins seinen innigsten Dank abge-

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