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Der Israelit · 1892-10-27 · Heft 85 (27.10.1892) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 85 (27.10.1892)
Date
1892-10-27
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXUI. Jahrgang. Zweite Beilage zu M 85 des „Israelit“. Zeitungsnachrithten u rd CorrespoudeuHeu. Deutschland. Aus Eisenach. Bei Gelegenheit einer unlängst hier ftattgefundenen Versammlung des ncuionalliberalen Reichsvereins hielt der Vorsitzende desselben, Herr Medicinalrath Dr. Wedemann dahier, einen Vortrag, in welchem er die verschiedenen politischen Vorgänge und Vereine, welche seit geraumer Zeit unser politisches Volksleben in Athen: erhalten, einer kritischen Revue unterzog. Nachdem er über den Ultramontanismus gesprochen hatte, unterzog er auch den Antisemitismus seiner Beurtheilung und äußerte sich über denselben in folgender Weise: Giftblüthen hat im entschwundenen Sommerhalbjahre der Fanatismus in reicher Fülle getrieben. Ich habe den Prozeß zum Xantener Knabenmord und die Verleumdung der Gewehrfabrik von Ludwig Löwe in Berlin im Sinne. Beide Vorgänge, die ungeheures Aufsehen erregt, stehen mit der antisemitschen Bewegung in enger Beziehung. Meine Herren! die nationalliberale Partei steht dem Antisemitismus nicht allein fern, sie beklagt ihn auch allen Ernstes. Unsere Partei, die auf dem Boden der Rechtsgleichheit steht, kann nicht wollen und nicht dulden, daß deutsche Staatsangehörige ob ihres Religionsbekenntnisses oder ihrer Abstammung in ihren Rechten verkürzt oder beschränkt werden. Und es gehört das Gesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen zu denjenigen Gesetzen, welche ans der Anregung der nationalliberalen Partei hervorgegangen sind. Hiernach ist es für uns ganz selbstverständlich, daß wir mit der antisemitischen Bewegung durchaus nichts gemein haben können. Zu den beiden vorerwähnten Beschuldigungen hat sich nun ergeben, daß in kanten von einem Ritualmorde überhaupt keine Rede sein konnte und daß auch der Angeschuldigte schuldlos und rein ans dem Prozeß hervorgegangen ist. Die Staatsanwälte selbst mußten die Freisprechung beantragen. — In Sachen der genannten Gewehrfabrik hatte eine Broschüre des vielgenannten Rektors Ahlwardt in Berlin, „Judenflinten" betitelt, behauptet, es wären der deutschen Armee mit Hilse von bestochenen Armeebeamten schlechte Gewehre geliefert worden, um die deutschen Soldaten wehrlos zil machen. Auch diese ungeheuerliche Beschuldigung hat sich als eine nichtswürdige Verleumdung herausgestellt und die Verleumder schwer genug getroffen, während wir die Beruhigung haben, daß unsere Soldaten nur mit guten Waffen ausgerüstet sind. Traurig, sehr traurig aber ist es, daß derartige Verleumdungen in Deutschland hervorzutreten wagen. Köln, 18. Oktober. Der Vorstand des Deutschen Antisemitenbundes sandte an die „Köln. Ztg." folgende Zuschrift: In der Kölnischen Zeitung finden wir unter den „Städtischen Nachrichten" einen Angriff aus den „Deutschen Antisemitenbund", der aus Anlaß der Herausgabe des Flugblattes „Der Werth des jüdischen Eides" bei der Uebersetzung des Kol Nidre-Gebetes der Fälschung beschuldigt wird. Wir entnehmen daraus gerechte Veranlassung, Ihnen eine Erklärung unsererseits einzusenden mit der Bitte, dieselbe geneigtest zur Kenntniß Ihrer Leser bringen zu wollen. Wir glauben um so eher keine Fehlbitte zu thun, als wir nicht anders wissen, daß der Grundsatz audiatur ei altera, pur8 bisher auch Grundsatz der Kölnischen Zeitung gewesen ist. Ad I. Das jüdische Gebetbuch, aus dem wir das in dem Flugblatt enthaltene Kol Nidre-Gebet entnommen haben, ist nicht ein altes, sondern die neueste Ausgabe der jüdischen Festgebete, betitelt „Machsor, die sämmtlichen Festgebete der Israeliten" für die Neujahrstage und das Versöhnungsfest, von S. G. Stern, Wien 1880, und von uns hier in Berlin in einer Buchhandlung für specifiich jüdische Schriften gck.nrft worden Dasselbe enthält das Kol Nidre-Gebet im hebräischen Urtext, daneben in deutscher Uebersetzung und zwar in beiden Texten so wörtlich wie es in dem Flugblatt zu lesen ist, ohne irgendwelche Hinzufügung oder Auslassungen. Der Drucker des Flugblattes hat nicht etwa eine Abschrift dieses Gebetes in den Händen gehabt, sondern den Urtext zum Abdruck erhalten. Es ist also nicht wahr,! daß, wie von einer Seite behauptet wird, das fragliche Gebet in den neuern Gebetbüchern nicht mehr enthalten ist. Ad II haben nicht wir, wie schon aus ad I hervorgeht, das Gebet ins Deutsche übersetzt, sondern der deutsche Text ist von dem Herausgeber des jüdischen Festgebetbuches geliefert. Es ist also ebenso unwahr, wenn behauptet wird, wir hätten das Gebet falsch übersetzt. Ad III. Was die angebliche falsche Uebersetzung des Gebetes bezw. die angeblich absichtliche Auslassung der Worte ak natscliataua anbetrifft, so stehen dieselben im Urtext, aber keineswegs in der Uebersetzung daneben, wir haben also nicht gefälscht, sondern, wenn überhaupt von einer Fälschung die Rede sein könnte, so müßte dafür der jüdische Herausgeber des angezogenen jüdischen Gebetbuches verantwortlich gemacht werden. Wir wissen nicht, ob der verehrliche Schriftleiter der. Kölnischen Zeitung Kenner des Hebräischen ist, wenn er es aber sein sollte, so wird er wohl gleich uns wissen, daß die ausgelassenen Worte al naksedatana nicht „uns" bedeutet, sondern wörtlich übersetzt heißen: „aus (über) unsere (n) Seele (n}.‘‘ Dieser Ausdruck kann, wenn man den Worten keine Gewalt anthun, will, nichts anderes als eine Bekräftigung beim Schwurleisten bedeuten. Ad IV sollen wir die Erläuterung der Gebetsformel ausgelassen haben. Diese Behauptung könnte allenfalls den Schein der Wahrheit für sich haben. Indessen uns lag ja nicht daran das, was in einer kleinen Anmerkung zu dem Gebete steht, dem deutschen Volke mitzutheilen, sondern nur das, was doch eigentlich auch nur das Maßgebende sein kann, nämlich den Urtexl. Ob die weisen Väter der Juden, wie in der Anmerkung heißt, unter den Eidesleistungen im Kol Nidre-Gebet nur diejenigen verstehen, die man sich leistet — übrigens auch eine sehr gute Moral, die Schwüre, die man sich selbst leistet, nicht für bindend zu erachten kann uns sehr gleichgültig sein. Die Anmerkung wird nicht mitgebetet und ist doch lediglich nur deshalb hinzugesetzt worden, um nicht mit dem Strafgesetzbuch in Conflikt zu gerathen. — Sollte die gesammte jüdische Presse nach Kenntnißnahme dieser Richtigstellung gleichwohl in ihren üblichen Beschimpfungen uns gegenüber fortfahren, so möge sie es thun. Ein altes deutsches Sprichwort sagt: „Wer schimpft, hat unrecht." Unsere deutschen Genoffen werden demnach den Werth solcher jüdischen Preßerzeugniffe zu ermeffen wissen. Hierzu schreibt die „Köln. Ztg.:" Es ist richtig, daß die Uebersetzung in dem von S. G. Stern in Wien herausgegebenen Gebetbuch die Worte „al

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