Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1892)
- Date
- 1892-10-20
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448295--35054-2483020- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Odesa 2× ep/1000834
OCR text
XXXIii. Jahrgang. Mette Beilage j« M 83 des „Israelis. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu. Rußland. Petersburg. Man weiß, wie eng begrenzt die Rechte sind, welche die russische Gesetzgebung den Israeliten gewährt. Ein neues vom Kaiser am 11. Juni 1892 sanctionirtes Gesetz enthält verschiedene Verordnungen und neue Einschränkungen, die die bisherigen Rechte noch beeinträchtigen. Ehemals waren die Nichtchristen Wähler und konnten Mitglieder des Stadtraths werden im Verhältniß eines Fünftels. Das neue Gesetz entzieht den Israeliten ihre Rechte sowohl als Wähler wie auch als Mitglieder des Stadtraths; das einzige Recht, welches ihnen belassen bleibt, ist, zum Beigeordneten des Raths durch die Localbehörde ernannt zu werden; auch darf die Zahl dieser Delegirten nicht ein Zehntel der Gesammtzahl der Räthe übersteigen. Der „Woskhod" begleitet die bezüglichen Verordnungen mit folgenden Betrachtungen: „Der Thatsache nach entzieht das neue Gesetz den Israeliten alle ihre städtischen Rechte; ein anderes ist es, durch die direkte Wahl seiner Mitbürger erwählt zu werden, ihr frei gewählter Vertreter zu sein, oder von der Behörde bezeichnet zu sein. Die ersten genießen das Vertrauen ihrer Wähler, die sie ernannt haben, um ihre Interessen zu wahren; die zweiten haben eine Mittelstellung, sie sind weder Fisch noch Fleisch, sie sind da zur Dekoration, sie vervollständigen die Zahl. Ihre Stellung wird eine äußerst schwierige sein, und es steht zu erwarten, daß die Bezeichneten oft die ihnen zugcdachte Ehre ablehnen werden. Wir müssen hinzufügen, daß die Städte durch das Fernhalten der Israeliten vom Gcmeinderath nichts gewinnen können. Wenn man die finanzielle Lage der Städte beachtet, wo die Israeliten an der städtischen Verwaltung theilnehmen, sei es als Räthe, sei es als Beigeordnete, wird man konstatiren müssen, daß dieselbe viel befriedigender ist, als diejenige, wo die Israeliten kein Aufenthaltsrecht besitzen. Die Stadt Odessa, wo der Einfluß der Israeliten in den städtischen Angelegenheiten am ausgesprochensten ist, mag als Beispiel dienen. Die Finanzen sind im glänzenden Zustand, wohingegen wir Hunderte von Städten nennen könnten, in denen die Israeliten ausgeschlossen sind, die ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen können. Was soll man endlich von dem Geist denken, der den Gesetzgebern innewohnt, wenn man sieht, daß in den nordwestlichen Städten, deren Bevölkerung mitunter aus 70% Israeliten gegen 30°/0 Christen besteht, die städtischen Geschäfte sich ganz in Händen einer oft feindlichen und gehässigen Minorität befinden? Die Israeliten sind in Rußland ganz speziellen Steuern unterworfen, Fleischsteuern, Steuern für die Sabbatlichte?c., deren Erträgniß ursprünglich zur Gründung von Schulen und Wohlthätigkeitsanstalten zu Gunsten der Israeliten verwendet werden sollte. Allmählich hat die Verwaltung den Gedanken, welcher diesen speziellen Taxen zu Grunde gelegt wurde, ganz aus den Augen verloren und verwendet den größten Theil derselben zu allgemein staatlichen Ausgaben. Anbei ein neuer Beweis dieser Stimmung bei den Behörden: Das Counts der Minister hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 1892 folgende Maßregel getroffen : 1. Die Zahl der Schutzmänner soll in Odessa um 66 Angestellte und 8 Jnspectoren vermehrt werden. 2. Die Ausgabe, welche aus dieser Erhöhung entsteht, und welche 19,312 Rubel jährlich ausmacht, wird beglichen werden durch die flüssigen Gelder und die Eingänge, welche die speziellen Taren für das „koschere" Fleisch der Israeliten in Odessa ergeben. Der Kaiser hat am 13. März 1892 diesen Beschluß genehmigt. (Odeßki Listok 12/24. Mai 1892). Wie im Jahre 1882 so haben auch jetzt 50 Moskauer Großkaufleute — zum Theil sind es dieselben Personen -- eine Petition an die Regierung gerichtet, in welcher sie auf die Verluste Hinweisen, welche die Fabrikanten von Moskau und Jwanowo- Wosnessensk dadurch erlitten haben, daß die Juden vertrieben worden sind und nicht mehr wie früher, Maaren im Betrage von 100 Millionen Rubel jährlich kaufen können, welche Maaren sie in den südlichen und westlichen Provinzen absetzten. Die Unterzeichner bitten daher Folgendes: 1. Allen jüdischen Kaufleuten erster Gilde zu erlauben, daß sie in Moskau wohnen und einen oder zwei Angestellte ihres eigenen Glaubens haben dürfen, damit die russischen Kauflmte und Fabrikanten ihre geschäftliche Beziehung auf der alten Grundlage fortsetzen können: 2. Jüdischen Kaufleuten erster Gilde anderer Städte zu erlauben, nicht weniger als 4 Mal im Jahr nach Moskau zu kommen, vorausgesetzt, daß sie sich jedes Mal nicht länger als einen halben Monat und nicht mehr als 6 Monat zusammen im ganzen Jahr dort aufhalten. Jüdischen Kaufleuten zweiter Gilde zu gestatten, zwei Mal im Jahr nach Moskau zu kommen, jedoch