Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 81-82 (17.10.1892)
- Date
- 1892-10-17
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. Zweite Beilage?» M 8l & 82 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Mainz. Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: In den letzten Tagen wurde in Trier ein Prozeß zu Ende geführt, der in weiten Kreisen großes Aufsehen erregte. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu untersuchen, inwiefern das in diesem Prozeß gefällte Urtheil berechtigt oder unberechtigt war, das überlassen wir den dazu berufenen Faktoren; aber in mancher Beziehung giebt dieser sogenannte Trierer Rockprozeß doch zu denken. Es handelte sich in ihm um eine angebliche Beschimpfung der katholischen Religion, begangen durch die Verächtlichmachung einer von derselben als heilig verehrten Reliquie. Die Berliner „Nationalzeitung" schreibt nun, daß die Ausdrucksweise der inkriminirten Schrift nicht beleidigender sei als viele katholische Schriften gegen die protestantische Kirche und daß in Berlin der „Kladderadatsch" wegen eines Artikels mit ähnlicher Tendenz freigesprochen wurde. Wenn Reliquien als Einrichtungen der katholischen Kirche unter den Schutz der Gesetze gestellt würden, während andererseits daS Leben Luthers unausgesetzt beschimpft werden dürfe, weil es keine „Einrichtung der evangelischen Kirche" sei, so entstehe eine Ungleichheit, welche vielleicht eine Aenderung des Strafgesetzes nothwendig mache. Wir könnten zu diesen Klagen über Rechtsungleichheit auch noch einiges hinzufügen. Seit Jahren schleudert die antisemitische Presse die gröbsten und gemeinsten Beschuldigungen gegen die jüdische Religion, gegen ihre Einrichtungen und Bekenner, ohne daß sich noch jemals ein Staatsanwalt darum gekümmert hätte. Im Gegentheil, Strafanträge seitens Angehöriger der israelitischen Religionsgemeinschaft sind schon öfters abgelehnt worden, weil sie alS persönlich nicht beleidigt, nicht berechtigt seien, solche Anträge zu stellen. Noch in der neuesten Zeit ist es von den Antisemiten in alle Welt hinausposaunt worden, daß die jüdische Religion den Ritualmord gebiete, trotzdem diese Behauptung von den bedeutendsten christlichen Gelehrten für hirnverbrannten Unsinn und für eine schwere Verleumdung des Judenthums erklärt worden ist; und am meisten hat sich dabet ein Blatt hervorgethan, das über das Urtheil in dem Trierer Rock-Prozeß heute besonders frohlockt. Wie wäre es aber, wenn wir den Spieß umkehren und auf Grund des nämlichen Paragraphen, nach welchem Reichard und Sonnenburg verurtheilt wurden, die „Germania" wegen Beschimpfung der jüdischen Religion in Anklagezustand versetzen würden? — Ja, Bauer, das ist ganz was anderes. Die katholische Religion ist eine gleichberechtigte, während die jüdische blos eine konzeffiontrt-geduldete ist; so hat ja vor Kurzem ein preußischer Kultusminister entschieden. Aber wir sind auch gar nicht so anspruchsvoll. Wenn es Jemandem einmal eine besondere Lust gewähren sollte, eine Einrichtung unserer Religion zum Gegenstand seines Spottes zu machen, so würden wir ihm dieses Vergnügen nicht mißgönnen; unsere Religion ist viel zu erhaben, als daß sie von solchen Beleidigungen getroffen werden könnte. Aber wenn antisemitische Blätter unausgesetzt die größten Schmähungen gegen das Judenthum und seine Bekenner loslassen, wenn sie ihnen jegliche Moral absprechen, so brauchte noch keine Aenderung des Strafgesetzbuches, wie die „Nationalzeitung" sie vorschlägt, vorgenommen zu werden, um dasselbe zu unserem Schutze in Anwendung zu bringen, selbst wenn unser Bekenntniß bloß ein konzessionirt-geduldetes ist. In Wien ist ein Artikel der „Oesterr. Wochenschrift", der Zitate aus den Kirchenvätern mit genauer Quellenangabe zusammenstellte, welche auf die Sittenlehre derselben ein bedenkliches Streiflicht warfen, der Konfiskation verfallen, weil man darin eine Beleidigung der katholischen Religion erblickte. Aber die lügenhaften und gefälschten Zitate der Antisemiten aus dem Talmud werden unangefochten gedruckt und verbreitet. Erst jüngst haben die Antisemiten wieder ein Flugblatt erscheinen lassen, in welchem der Eid eines Juden als jeden Werthes entbehrend bezeichnet wurde, in welchem also mit anderen Worten die Juden als meineidig und wortbrüchig gebrandmarkt wurden: man hat aber nicht gehört, daß sich irgend ein Gericht der angegriffenen jüdischen Staatsbürger angenommen hätte. Wann wird endlich die Zeit kommen, da die Gleichberechtigung der Konfessionen, wie sie die Verfassung gewährleistet, auch praktisch zur Durchführung kommt? Großblittersdorf, Jsruchag Jom - Kippur. Wenn es auch wahr ist, daß das Judenthum mehr auf die Wahrung und Erhaltung der inneren culturellen Einrichtungen seiner Gotteshäuser als auf deren architektonische bedacht sein muß, so ist andererseits immerhin auch auf die letztere ein gewisses Augenmerk zu richten. Um so unangenehmer müssen uns die Zustände berühren, in welchem sich die hiesige Synagoge und das rituelle Bad befinden. Das gespaltene Plafond, durch welches der Winter seinen Schnee in den in-