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Der Israelit · 1892-08-01 · Heft 61 (1.8.1892) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 61 (1.8.1892)
Date
1892-08-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1162 angewiesen sind, sehr erklärlich. Leider gestattete der beschränkte Raum eine beffere Placirung der Herren Berichterstatter nicht, die vorgekommenen Jrrthümer mögen daher vielfach ohne Verschulden der Herren Berichterstatter in die Zeitungen gekommen sein. Wir treten nun in die Verhandlungen ein. Ich ertheile dem Herrn Ersten Staatsanwalt das Wort. Erster Staatsanwalt Baumgard: Meine Herren Geschworenen! Ich habe schon gestern gesagt, eine ganze Reihe von Indizien sind zum Beweise der Schuld des Angeklagten hcrausgezogen worden, ich habe Ihnen gestern bereits auseinandergesetzt, daß diesen Indizien, wie die Verhandlung ergeben, jede objektive und subjektive Grundlage fehlt- Allein es ist von Buschhoff in glaubhaftester Weise nachgewiesen, wo er sich am Peter-Paulstage 1891. aufgehalten hat. Es dürfte Ihnen erinnerlich sein, daß Buschhoff aus Anlatz des Sterbetages seines Vaters Morgens gegen halb 6 Uhr in die Synagoge gegangen ist. Er ist gegen halb 9 Uhr des Morgens nach Hause gekommen. Alsdann hat er verschiedene Geschäftsgänge gemacht. Gegen halb 10 Uhr Vormittags ist er wieder nach Hause gekommen, hat im mittleren Zimmer mit den Zeugen Kock und Trang verschiedene geschäftliche Angelegenheiten besprochen. Etwa gegen 10 Uhr ist Ullenboom mit seinem Pflegekind zu Buschhoff gekommen. Gegen halb 1l Uhr Vormittags ist Buschhoff wieder fortgegangen und gegen halb 1 Uhr wieder nach Hause gekommen. Buschhoff hat durch einwandsfreie Zeugen ganz genau nachgewiesen, wo er sich während dieser Zeit aufgehalten hat. Eine ganze Reihe von Zeugen haben ihn während dieser Zeit gesehen. Daß die Zeitangaben stimmen, dafür bürgt der Umstand, datz die Zeugen die Zeit nach dem Läuten zum Hochamt berechneten. Dies Läuten geht aber in pünktlichster Weise vor sich. Gegen 1 Uhr Mittags hat Buschhoff mit seiner Familie Mittag gegessen. Er hat alsdann ein kleines Mittagsschläfchen gehalten und hierauf die Zeitung gelesen. Gegen 2 Uhr Nachmittags ist Siegmund Isaak und das Fräulein Kahn zu Buschhoff gekommen und sind bis 4 Uhr Nachmittags dort geblieben. Gegen 3 Uhr Nachmittags ist Buschhoff zur Pumpen-Kirmes gegangen, ist bei dieser bis 5 Uhr geblieben, ist alsdann in die Gastwirthschaft zu Schaut gegangen und dort geblieben, bis die Nachricht von der Auffindung der Leiche eintraf. Sie erinnern sich, daß auch genau nachgewiesen wurde, wo sich Frau Buschhoff den ganzen Tag über aufgehalten hat. Ja, ich muß gestehen, in meiner langjährigen kriminalistischen Praxis ist mir noch kein Fall passirt, wo der Alibi-Beweis in so überzeugender Weise gelungen ist. Es ist auch genau festgestellt worden, wo sich der kleine Siegmund Buschhoff den Tag über aufgehalten hat. Es fällt damit auch der Verdacht, daß Siegmund Buschhoff der Thäter sein konnte. Bekanntlich hat ganz besonders der Zeuge Mallmann die Behauptung aufgestellt: Siegmund Buschhuff könnte der Mörder sein. Es muß außerdem berücksichtigt werden, daß, wenn in der Wohnung des Buschhoff der Mord ausgeführt worden wäre, angesichts der kleinen Räumlichkeiten und der leichten Bauart des Buschhoff'schen Hauses doch Jemand ein Schreien, Wimmern oder Wehklagen hätte hören müssen. Nun könnte man sagen, der Mord kann im Keller stattgefunden haben. Sie haben gehört, daß uns eine Waschfrau bekundete: sie habe den Keller kurz vor dem jüdischen Osterfeste gereinigt und sie wisse ganz genau, daß nach dieser Zeit eine Reinigung des Kellers nicht stattgefunden hat. Aber abgesehen davon, so hat gestern der Augenschein ergeben, datz der Keller sehr wenig zur Ausführung einer solchen That geeignet war. Sie haben sich überzeugt, daß man vom Nachbarhause aus Alles, was im Keller gesprochen wurde, sehr genau hören und zum Theil auch in den Keller hineinsehen konnte. Allein Niemand hat irgend etwas Verdächtiges gehört oder gesehen. Und daß der ermordete Knabe geschrieen und geweint haben mutz, das ist doch selbstverständlich. Daß eine vorherige Betäubung stattgefunden, haben die medizinischen Sachverständigen absolut in Abrede gestellt. Da nun die Aerzte übereinstimmend bekundet haben, daß der Mord am Fundort stattgefunden hat, so ist auch nicht einzusehen, weshalb der kleine Hegmann in dasBuschhoff'sche Haus hineingezogen worden sein soll. Viel näher hätte es doch gelegen: das Kind in den Portweg zu ziehen, und es alsdann in die Küppers'sche Scheune zu führen. Ich komme somit zu dem Resultat, datz der kleine Hegmann weder in das Buschhoff'sche Haus gezogen noch dort versteckt gehalten und daß der Mord in der Küppersschen Scheune begangen worden ist. Dies steht bombenfest. Ich wende mich nun zu dem Zeugen Ullenboom. Herr Bürgermeister Schleß hat bekundet, er kenne den Ullenboom nicht genau, den Vater, der ein hochachtbarer Mann war, habe er besser gekannt, allein er habe über Ullenboom niemals etwas Nachtheilges gehört, nur sei der freundschaftliche Verkehr zwischen Ullenboom und dem Buschhoff ausgefallen. Allein dieser freundschaftliche Verkehr ist doch durch die nahe Nachbarschaft Beider erklärlich. Daß aber nähere Beziehungen zwischen Beiden nicht stattgefunden haben, geht aus der Bemerkung des Ullenboom hervor, der, befragt, ob er etwa mit der Hermine Buschhoff ein Liebesverhältniß unterhalten, geantwortet habe: „Nie und nimmer, denn Hermine Buschoff ist eine Jüdin und ich bin Christ." Es ist wahr, Ullenboom hat sich einmal etwas zu Schulden kommen lassen, allein er hat dies Vergehen sehr bald wieder gut gemacht. Ullenboom soll allerdings verschiedentlich sich ungünstig über Buschhoff ausgesprochen haben. Ullenboom hat jedoch hier erklärt, er habe dies nur gethan, um sich vor Verfolgungen und weiteren wirthschaftlichen Schädigungen zu schützen, hier vor Gericht habe er immer die Wahrheit gesagt. Herr Bürgermeister Schleß hat uns im Uebrigen bekundet, daß er dem Ullenboom einen Meineid nicht zutraue. Der Staatsanwalt beleuchtet noch weiter den Leumund anderer Entlastungszeugen und bemerkt im weiteren Verlaufe, daß die eingehendsten Ermittelungen ergeben haben, daß auch nicht ein fremder Jude den Mord begangen habe. Ich will dabei noch bemerken, daß der Verdacht entstand, die fremden Juden haben einen Lustmord begangen. Der vielgenannte Matje Degen, der im Uebrigen kein Jude, sondern ein Katholik ist, seines jüdischen Aussehens wegen aber für einen jüdischen Schnorrer gehalten wurde, war umsomehr des Lustmordes verdächtig, weil behauptet wurde, er sei an den vor einigen Jahren in Essen vorgekommenen Lustmorden betheiligt gewesen. Ich komme daher zu dem Schluß, daß Buschhoff auch nicht der Mittwissenschaft des Mordes verdächtig ist. Wäre Buschhoff der Mörder oder auch nur Mitwisser des Mordes, dann wäre sein Auftreten am Tage des Mordes jedenfalls nicht ein solch unbefangenes gewesen, man. müßte denn annehmen, datz er ein ganz raffinirter Mörder ist. Sie haben ja den Mann vor sich, ich überlasse dies daher Ihrem Urtheile. Bedauerlich ist es ja, daß durch diese Verhandlung die Mordthat keine Aufklärung erfahren hat. Aufgeklärt ist aber die Unschuld des Buschhoff. Dieser ist weder der Mörder, noch der Mordgehilfe, noch der Mitwisser. Und ich bemerke Ihnen ausdrücklich, meine Herren Geschworenen, daß wir es hier nicht mit einem Nou liquet zu thun haben. (Schluß folgt.) Verantwortliche Redaction: OScar Lehmann in Mainz. — Expedition des „JSraelit", Schottstr. Nr. 2, Mainz. Druck und Verlag der Joh. Wirth'schen Hofbuchdruckerei-Actien-Gesellschast in Mainz.

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