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Der Israelit · 1892-08-01 · Heft 61 (1.8.1892) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 61 (1.8.1892)
Date
1892-08-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXX111. Jahrgang. Zweite Beilage;u M 61 des „Jstnelit“. Leitender Artikel. Uroceß Auschßoff. Ter Xantener Knabenmord vor dem Schwurgericht. (Neunter Tag. Nachmittagssitzung). Cleve, 13. Juli. Gegen 5 Uhr Nachmittags eröffnet der Präsident Landgerichtsdirektor Kluth die Sitzung mit folgenden Worten: Es ist mir nahe gelegt worden, auszusprechen, daß das Verhalten der L'antener Bevölkerung ein durchaus gesetzliches und ruhiges war. Die Bevölkerung hat in jeder Beziehung den Aufforderungen der Polizeibeamten und des Gerichts stets unverzüglich Folge geleistet. Ter frühere Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brixius bemerkt alsdann: Er müsse berichtigen, daß er nicht, wie in den öffentlichen Blättern gestanden, am vergangenen Montag gesagt habe: er sei gleich nach der ersten Vernehmung von der Unschuld des Buschhoff überzeugt gewesen, das habe er gar nicht sagen können. Er habe nur gesagt: Buschhoff habe auf ihn einen guten Eindruck gemacht- Auch jetzt wolle er (Brixius) ein Urtheil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten nicht abgeben. Im Uebrigen wolle er bemerken, daß er nach der heutigen Lokalbesichtigung die Wahrnehmung des Mölders wohl für möglich, aber für unwahrscheinlich halte. Es erscheint alsdann als Zeuge der Schuhmacher und Gastwirth Struck: Ullenboom habe einmal in seiner Wirthschaft gesagt: Wenn er vor Gericht als Zeuge kommen werde, dann werde er schon sagen, wer der Mörder ist. Ullenboom wiederum vernommen, stellt in Abrede, eine solche Aeußerung jemals gethan zu haben. Es erscheint als Zeugin Frau Buschhoff, die Gattin des Angeklagten. Als die Zeugin den Gerichtssaal betritt, beginnt der Angeklagte heilig zu weinen. Frau Buschhoff erzählt auf Befragen des Präsidenten, was am Peter-Paulstag in ihrem Hause vorgekommen sei. Die Zeugin bestätigt im Wesentlichen die diesbezüglichen Bekundungen ihrer Tochter Hermine und des Angeklagten. Die Zeugin beginnt ebenfalls nach ihrer Vernehmung heftig zu weinen. Auf das Zeugniß des Sigmund Buschhoff wird verzichtet. Der Erste Staatsanwalt übergibt alsdann den Geschworenen die Akten, die gegen den Juden Felleman geführt wurden und ein negatives Resultat ergeben haben. Es seien außerdem 40 andere Personen der Thal verdächtig gewesen. Der Präsident erklärt alsdann die Beweisaufnahme für geschlossen und legt den Geschworenen folgende Schuldfrage vor: Ist der Angeklagte Adolf Buschhoff schuldig, am 29. Juni 1891 zu Lanten den Knaben Johann Hegman vorsätzlich getödtet zu haben und zwar, indem er die Tödtung mit Ueberlegung ausführte? Es nimmt das Wort zur Schuldfrage Oberstaatsanwalt Hamm: Meine Herren Geschworenen! Ter gegenwärtige Prozeß hat schon lange vor dieser Verhandlung die große Oeffentlichkeit beschäftigt. Er hat zum Gegenstände einer häßlichen Hetze sozialer und politischer Parteien dienen müssen. Die behördlichen Organe, die von Amtswegen zur Führung der Untersuchung verpflichtet waren, wurden in der gemeinsten Weise angegriffen. Parteimänner und Parteiblätter haben sich nicht entblödet, dem richterlichen Urtheile vorzugreifen und den Versuch zu machen, durch allerlei Hetzartikel das sachliche Urtheil zu trüben. Allein die große Aufmerksamkeit, mit der die Herren Geschworenen der Verhandlung gefolgt sind, gibt mir Gewähr, daß dieselben sich allen Stürmen von außen unzugänglich erweisen und nur auf Grund des Ergebniffes der Verhandlung nach bester eigener Ueberzeugung ihren Wahrspruch abgeben werden. Ich will nun zunächst den objektiven Thatbestand beleuchten. Am 29. Juni 1891 Vormittags spielten einige Kinder in der Kirchstraße zn Xanten; zu diesen gehörte der bl/2 jährige Hermann Hegmann. Es steht fest, gegen 10 Uhr Vormittags ist der kleine Hegmann zum letzen Male gesehen worden, von dieser Zeit ab war er verschwunden. Der Knabe kam nicht wie gewöhnlich nach Hause zum Frühstück, er kam auch nicht zum Mittag, er wurde überall gesucht, endlich Abends gegen 6' 2 Uhr wurde der Knabe in der Küpper'schen Scheune ermordet aufgefunden. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß nach 10 Uhr Vormittags der Knabe in der Scheune ermordet wurde. Der Hauptpunkt ist, daß das Kind am Fundort getödtet worden ist. Ich habe erst nicht nothig, die medizinischen Gutachten zu wiederholen. Diese stellen sämmtlich zweifellos fest, daß der Mord am Fundort geschehen ist. Der erste in der Scheune erschienene Arzt war allerdings HerrDr. Steiner. Dieser äußertesofortseine Ueberzeugung,datz der Mord nicht in der Scheune, sondern an einem anderen Orte geschehen sein müsse, denn das Vorgefundene Blut war nur die Folge einer Nachblutung. Es ist bedauerlich, daß nicht sofort ein Arzt zur Stelle war, der forensische Kenntniß besaß und es ist außerdem bedauerlich, daß die Aerzte nicht im Allgemeinen mehr von der forensischen Wissenschaft verstehen. Als der Mord bekannt wurde, war zunächst die allgemeine Meinung: entweder ist der Knabe durch das sogenannte Schmeineschlachten-Spiel der Kinder zu Tode gekommen ober es ist die Thtt eines Verrückten. Selbn Junkermann sagte, als er am Abende des 29. Juni vom Schützenplatz kam: es ist möglich, datz der geistesschwache Knippenberg den Mord begangen habe. Andererseits wurde gesagt: Knippenberg sei viel zu gut, um den Mord begehen zu können. Allein es wurde festgestellt, daß Knippenberg mit seinem Schwager Hegmann wegen Erbschastsangelegenheiten im Unfrieden lebe. Als fernere muthmaßliche Todesursache wurde gesagt, daß der Knabe vielleicht in die Wannmühle gefallen sei. Diese Vermuthung hatte auch Buschhoff ausgesprochen. Es ist richtig, Buschhoff hat am längsten an dieser Dermuthung festgehalten. Allein es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß Buschhoff taub ist und daß ihm seine Stammesangehörigkeit verbot, die Scheune zu betreten und sich den Leichnam anzusehen. Am folgenden Tage lief Junkermann zum Bürgermeister und sagte: den Mord könne nur ein Jude gethan haben: er habe von seinem Sohne gehört, daß die Juden Christenblut brauchen. Es kamen hierauf die Angabe des Zeugen Mölders, des Knaben Kernder, des Knaben Heister; Junkermann und Andere wollten wissen, daß der Halsschnitt des Kindes ein Schächtschnitt sei. Von da ab begann der Verdacht gegen Buschhoff. Dieser Verdacht wurde um so reger, da angeblich zu wenig Blut in der Scheune vorhanden war und Buschhoff früher Schächter gewesen sei. Es melden sich eine ganze Reihe von Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben wollten. Der frühere Untersuchungsrichter, Herr Landgerichtsrath Brixius hat uns gesagt: Tie Zeugen wurden bei jeder Vernehmung immer bestimmter und klarer. Die Zeugenbekundungen machten schließlich die Verhaftung des Buschhoff nebst Frau und Tochter nothwendig. Die Staatsanwaltschaft war nach so vielen Zeugenbekundungen verpflichtet, die Voruntersuchung zu eröffnen. Mit der Führung der Untersuchung wurde Herr Langerichtsrath Brixius betraut. Sie wissen, m. H., daß auch dieser Umstand zu sehe heftigen Angriffen in der Presse Veranlassung gegeben hat, da Herr Landgerichtsrath Brixius, der Schwiegervater des Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer ist. Dieser Angriff iü jedenfalls voll-

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