Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 58 (21.7.1892)
- Date
- 1892-07-21
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1087 / / gewesen. Präsident: Wie erklären Sie sich m. H. die rothbraunen Flecke an dem Sack? Die Metzgermeister bekunden, daß die rothbraunen Flecke höchstwahrscheinlich Rauchflecke seien. Der Präsident fordert den Angeklagten Buschhoff auf, den Metzgermeistern zu sagen: in welcher Weise er den Sack bei der Räucherung verwende. Buschhoff theilt wiederholt mit, daß er den Sack über das Faß decke, in dem das Fleisch Lum Räuchern gelegt werde, um zu verhüten, daß der Rauch entweiche. Die Metzgermeister bekunden, daß das von Buschhoff erwähnte Räucherversahren vielfach von kleinen Metzgermeistern angewendet werde. Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) bekundet alsdann: Um genau den Sack nach Blutspuren zu untersuchen, sei es erforderlich, daß er den Sack in sein Laboratorium mitnehme. Er müsse aber vorher bemerken, daß, wenn Menschenblut nicht ganz frisch sei, es vom Thierblut nicht unterschieden werden könne. Pros. Dr. Köster (Bonn): Er könne sich diesem Gutachten nur anschließen. Ob altes Blut von Vögeln oder von Säugenthieren sei, könne wohl sestgestellt werden, man könne aber nicht sagen, ob dies Blut von einem Menschen oder von einem Ochsen sei. Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgasser (Koblenz) schließt sich diesen Gutachten an. Vertheidiger Rechts-Anwalt Stapper: Da bei der gegenwärtigen Verhandlung das muthmaßliche Motiv des Mordes eine große Rolle spielt, so ersuche ich, das Obduktionsprotokoll Nr. 12 zu verlesen. Ich stelle anheim, daß der Herr Präsident die im Saale anwesenden Damen veranlaßt, sich auf einige Augenblicke zu entfernen. Einige Damen verlaffen den Saal. Prof. Dr. Köster: Nach dem Obduktionsbefund liegen Anhaltspunkte für einen Lustmord nicht vor, die Möglichkeit, daß trotzdem ein solches Verbrechen vorliegt, ist aber nicht ausgeschloffen. Geh. Regierungs¬ und Medizinal-Rath Dr. Kirchgasser schließt sich dieser Bekundung an. Dr. Med. St e in er bekundet, daß die Kleider des ermordeten Kindes in vollständig geordnetem Zustande waren, so daß er die Frage: ob ein Lustmord vorliegen könnte, verneinen müffe. Oberstaatsanwalt Hamm: Die Anklage nimmt nicht an, daß ein Lustmord vorliegen konnte, da der Befund der Leiche, sowie die medizinischen Gutachten diese Möglichkeit ausschließt. Es wird alsdann das Obduktions - Protokoll Nr. 12 und auf Antrag eines Geschworenen auch noch das Protokoll über die Art der Verwundung verlesen. Präs.: Herr Professor Köster: Ist es möglich, daß die Ermordung erfolgt ist, ohne daß das Kind geschrien hat? Professor Dr. Köster: Das ist wohl möglich. Es kommt hierbei vollständig auf die Art des Ueberfalls an. Wenn der Mörder das Kind von hinten gegriffen, ihm den Mund zugehalten und sofort den Hals abgeschnitten hat, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, daß es einen Laut von sich gegeben hat. Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchengässer schließt sich diesem Gutachten an. Präs.: Es ist mir von den verschiedensten Seiten geschrieben worden, daß der Mord vielleicht dadurch geschehen ist, daß die Kinder „Hinrichtung" gespielt haben. Mir ist von einem solchen Spiel nichts bekannt, ich ersuche den Herrn Bürgermeister Schieß, uns zu sagen: ob das Hinrichtungsspiel etwa von Lantener Kindern gespielt wird? Bürgermeister Schieß: Ich habe niemals von einem Hinrichtungsspiel etwas gehört. Die medizinischen Sachverständigen bekunden, daß fie es für ausgeschlossen halten, daß das Kind durch das Hinrichtungsspiel der Kinder zu Tode gekommen sei. Es erscheint hierauf als Zeugin Dienstmagd Mauritz: Diese bekundet auf Befragen deS Präsidenten: Einige Wochen nach dem Morde ging Buschhoff mit seinem Sohn Siegmund die Cleverstratze entlang. Ich ging etwa 2 bis 8 Schritt dahinter. Als Buschhoff und Sohn gerade vor dem Hallmann'schen Laden vorübergingen, da sagte der Sohn zu seinem Vater: „Wenn es nur nicht auskommt." Präsident: Wußte Buschhoff, daß Sie hinter ihm gingen? Zeugin : Als Siegmund Buschhoff dies gesagt hatte, da sah der alte Buschhoff ängstlich hinter sich, ob Jemand in der Nähe sei. Als er mich sah, erschrack er und zog seinen Sohn ängstlich an sich. Präsident: Hat Jemand außer Ihnen das Gespräch noch gehört? Zeugin: Ja, der Kutscher von Hallmann muß es gehört haben. Präsident: Woraus entnahmen Sie das? Zeugin: Der Kutscher stand gerade vor der Thür und lachte. Präsident: Aus diesem Lachen entnehmen Sie, daß der Kutscher die Aeußerung gehört hat? Zeugin: Ja. Präs.: Was sagen Sie dazu? Buschhoff: Ich weiß nichts davon. Präs.: Zeugin, Sie haben diese Ihre Wahrnehmung erst gestern dem Herrn Amtsrichter mitgetheilt? Zeugin: Jawohl. Präsident: Weshalb haben Sie nicht früher Anzeige gemacht, Sie mußten sich doch sagen, daß das eine höchst wichtige Wahrnehmung ift? Zeugin : Ich habe es gleich meiner Mutter erzählt, dieseaber sagte: wir wollen keine Laufereien haben. Präs.: Was veranlaßte Sie nun, dies jetzt anzuzeigen? Zeugin: Ich habe meine Wahrnehmung meiner Dienstherrin, der Frau Hagen erzählt; diese hat mich aufgefordert, zu dem Herrn Amts-, richter zu gehen und es anzuzeigen. Der folgende Zeugeist der Kutscher Hartmann. Präs.: Sie sollen einmal gehört haben, daß Siegmund Buschhoff zu seinem Vater in der Cleverstraße gesagt hat: „Wenn es nur nicht auskommt." Zeuge: Davon weiß ich nichts. Präs.: Die Mauritz sagt: Sie haben an der Thür gestanden und müßten es infolgedeffen gehört haben, ganz besonders entnimmt das das Mädchen aus dem Umstande, daß Sie gelacht haben? Zeuge: Es ist ja möglich, daß ich gelacht habe, das hatte aber jedenfalls nicht auf Buschhoff Bezug. Ich habe nichts von einer solchen Aeußerung gehört. Präsident: Ist die Mauritz heute bei Ihnen gewesen? Zeuge: Ja, die Mauritz kam heute zu mir und sagte mir: ich müßte doch die Aeußerung auch gehört haben, ich sagte aber sofort, daß ich nichts gehört habe. Der Gerichtshof beschließt: die Mutter des Dienstmädchen Mauritz als Zeugin zu laden. (Fortsetzung folgt.) _Anzeigen._ Für de« folgende« Theil ist die Redaction «icht verantwortlich. S.&D.LDWENTHALSilberwaaren 867) Frankfurt a. UI., Zell 23, Israel. Cultusgegenst&nde.