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Der Israelit · 1892-07-21 · Heft 58 (21.7.1892) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 58 (21.7.1892)
Date
1892-07-21
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1086 Sechster Berhandlrrngstag (Nachmittag ssitzung.) Cleve, 9. Juli. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung meldet sich ein Geschworener zum Wort: Es herrscht unter den Geschworenen die Ansicht, als habe die Zeugin Winthuis die Frage des Herrn Präsidenten, ob sie etwa den Angeklagten Buschhoff im Küpper'schen Garten gesehen, mit „Ja" beantwortet. Präsident: Das ist ein Jrrthum. Sie werden sich erinnern, meine Herren, daß die Zeugin gesagt hat, der Mensch, den sie gesehen, sei höchstens 18 Jahre alt gewesen. Insofern war eigentlich meine Frage, ob etwa der Angeklagte Buschhoff im Küpper'schen Garten gewesen, überflüssig. Die Zeugin antwortete mir mit einer in plattdeutscher Sprache gesprochenen ironischen Bemerkung. Ich habe vergessen, auch noch ausdrücklich zu konstatiren, daß diese ironische Bemerkung eine Verneinung war. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will erwähnen, daß die Zeugin sagte: „Dat soll well sinn". Es ist das eine ironische Bejahung, die aber eine Verneinung bedeutet. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe soeben ein Schreiben von der Smatsanwaltschaft zu.Dortmund erhalten. Danach hat ein dortiger Buchdruckereibesitzer, Namens Reinhard, bekundet: „Vor 30 Jahren habe ihm in Wesel ein Jude Blut abzapsen wollen." Ich habe hierzu keine Anträge zu stellen. Es wird alsdann nochmals Frau Winthuis vernommen. Diese bekundet auf Befragen: Sie sei am Sonntag den 26. Juni Nachmittags zu Besuch bei der Wittwe Ahls (Mutter des Zeugen Karl Ahls) gewesen. Da sei Malmann und Karl Ahls in die Ahl'sche Wohnung gekommen: Mallmann habe sie gefragt: ob sie eine Vorladung nach Cleve erhalten habe. Sie habe mit Nein geantwortet. Darauf habe Mallmann gesagt: Sie haben doch gesehen, Frau Winthuis, daß am Petcr-Paulstage Nachmittags ein Jude in dem Küpper'schen Garten gewinkt hat. Sie habe darauf geantwortet: Winken habe ich nicht gesehen, ich weiß auch nicht, ob es ein Jude war. Präsident: Nun MallmailN, wie war das? Mallmann: Frau Winthuis hat mir gesagt: der Mann war ein Jude, den sie hatte winken sehen. Die folgende Zeugin ist die Wittwe Ahls: Diese bestätigt die Bekundung der Frau Winthuis. Letztere habe gesagt: der Mann habe eher ausgesehen wie ein Christ als wie ein Jude. Präsident: Hat Frau Winthuis gesagt: sie habe den Mann winken sehen? Zeugin: Nein. .Oberstaatsanwalt Hamm: Mallmann! Sie haben gehört, was zwei Zeuginnen bekundet haben, wie kommen Sie dazu, zu behaupten, Frau Winthuis habe gesagt, sie habe einen Juden in Küpper'schen Garten winken gesehen? Mallmann: Ich habe die Wahrheit gesagt. Oberstaatsanwalt Hamm: Sie Horen doch, daß Ihre Aussage falsch ist. Die Zeuginnen sagen doch das Gegentheil; Sie scheinen eine besondere Befähigung zu haben, alle Zeugenaussagen zu fälschen. Mallmann (sehr erregt): Sie haben doch von dem Karl Ahls gehört, daß ich Recht hatte; ich bitte, doch den Zeugen Ahls noch einmal zu vernehmen, denn es scheint mir, als wolle man mich blos hier verwirren. Präs.: Ich bemerke Ihnen, Mallmann, daß Sie sich solcher Bemerkungen zu enthalten haben, Sie könnten andernfalls bestraft werden. Oberstaatsanwalt Hamm: Ich bemerke Ihnen, Mallmann, daß die Zeugin Ahls ausdrücklich bekundet hat: Frau Winthuis habe gesagt: es kann eher ein Jude als ein Christ gewesen sein. Mallmann: Frau Winthuis sagte : Ter Mann habe wie ein Jude ausgesehen. Ein Jude hat es doch auch gethan. Es erscheint als Zeugin Fräulein Helene Bräuer. Präs.: Haben Sie am Peter- Paulstage Herrn Sigmund Isaak im Küppers'schen Garten gesehen? Zeugin: Nein. Präs.: Haben Sie eine solche Mittheilung einmal der Maria Küppers gemacht? Zeugin: Nein, ich habe einige Tage nach Peter-Paul Herrn Isaak am Wall stehen sehen. Ich ging vorüber, Herr Isaak begrüßte mich und erzählte mir: Er habe sich einige Tage vorher im Küppers'schen Garten den Tabak angesehen, er habe selten den Tabak so schön blühen sehen. Präs.: Isaak ist das richtig? Isaak: Ich erinnere mich nicht, eine solche Aeußerung gethan zu haben. Präs.: Haben SieLeinige Tage nach Peter und Paul auf dem Wall gestanden: Isaak: Das ist möglich, ich weiß es aber nicht mehr. Präs.: Sie sagten gestern: Sie seien seit fast 2 Jahren nicht in dem Küppersschen Garten gewesen? Isaak: Ich bin jedenfalls schon feit sehr langer Zeit nicht in dem Küppers'schen Garten gewesen. Präs.: Sie sind doch ein Nachbar von der Bräuer und jedenfalls mit der Familie befreundet, es wäre doch also möglich, daß Sie ein solches Gespräch mit der Bräuer geführt haben. Isaak: Wir waren bis zu dem Tage des Hegmann'schen Mordes befreundet, seit dieser Zeit hat aber in Xanten die Freundschaft zwischen Juden und Christen aufgehört. Ich bezweifle aber auch schon detzhalb, das Gespräch geführt zu haben, da ich mich für Tabak nicht interessire. Präs.: Zeugin Bräuer, hat Isaak denn gesagt: er sei im Küppers'schen Garten gewesen? Zeuge: Jawohl, er sagte, er habe sich den Tabak angesehen- Präs.: Isaak können Sie von Ihrer Wohnung aus in den Küppers'schen Garten sehen? Isaak: Jawohl. Präs.: Dann können Sie sich ja den Tabak angesehen haben, ohne im Garten gewesen zu sein? Isaak: Jawohl. Präs.: Fräulein Bräuer! Was haben Sie nun der Maria Küppers erzählt? Zeugin: Ich habe sie gefragt, was wohl Isaak in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe nur gesagt, daß er sich den Tabak angesehen habe. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Haben Sie heute früh mit der Marie Küppers gesprochen? Zeugin: Jawohl. Vertheidiger: Haben Sie über den Prozeß gesprochen: Zeugin: Nein. Es wird alsdann nochmals Dr. med. Steiner (Xanteu) vernommen. Präsident: Herr Dr. Steiner, Sie sollen in einer hiesigen Restauration gesagt haben, daß Sie, nachdem Sie das Gutachten der Herren Sachverständigen gehört, sich diesem anschließen und der Meinung sind, datz der Fundort der Thatort sei? Dr. med. Steiner: Ich muß bemerken, daß ich bei der Leichenbesichtigung nicht berechtigt war, die Leiche zu entkleiden. Ich hatte auch keine Zeit, den Erdboden genau zu untersuchen, mir kam es vor, als wäre wenig Blut in der Scheune gewesen. Nachdem ich aber von den medizinischen Sachverständigen gehört, daß so viel Blut in der Scheune war, wie ein so jugendlicher Körper nur verlieren konnte, da habe ich mein Gutachten geändert und schließe mich dem Gutachten der medizinischen Sachverständigen an. Ich bemerke also, ich halte den Fundort für den Thatort. Geschworener Graf v. Löe fragt, ob das am Fundort Vorgefundene Blut Menschenblut gewesen sei. Oberstaatsanwalt: Ich beantrage das Obduktions-Protokoll zu verlesen. In diesem haben Kreis-Physikus Dr. Bauer und Wundarzt Dr. Nünninghoff festgestellt, daß das in der Scheune Vorgefundene Blut, sowohl das an der Leiche, als auch das am Erdboden und im Stroh Vorgefundene, nicht Thierblut, sondern Menschenblut war. Den Metzgermeistern Wilhelm Peters, Bernhard Weil und Carl Müller (Cleve) wird hierauf der erwähnte Buschhoff'sche Sack zur Untersuchung übergeben. Diese sollen feststellen: ob sich an dem Sack Blutspuren vorfinden. Die Metzgermeister begeben sich in ein separates Zimmer und kehren nach kurzer Zeit zurück. Sie begutachten alsdann übereinstimmend: Sie haben kein Blut an dem Sack entdecken können. Blut werde sehr bald dick und hart, derartige Spuren seien aber nicht zu entdecken .

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