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Der Israelit · 1892-07-14 · Heft 56 (14.7.1892) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 56 (14.7.1892)
Date
1892-07-14
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1039 f tär war nicht anwesend, auch nicht nöthig; die Bevölkerung war ruhig, aber neugierig. Einige Aufregung entstand, als Buschhoff durch die an der Ecke der Clever- und der Kirchstraße stehende Menschenmenge geführt wurde. Der Angeklagte zitterte und war aufgeregt. Die Ortsbesichtigung war entschieden angebracht, da man von vielen wesentlichen Momenten einen anderen Eindruck gewinnt, als eS durch die Zeichnung möglich war. Das Haus Buschhoff's mit seinen zerschlagenen Fenstern macht einen traurigen Eindruck. (DaS „W. T. B." meldet, der Zeuge Mölders und der Knabe Heister zeigten, wo sie das Hereinziehen des Kindes gesehen und wie das Hereinziehen stattgefunden hätte. Mit Kindern vorgenommene Experimente ergaben die Möglichkeit, ein Kind hereinzuziehen.) Cleve, 13. Juli. Unmittelbar nach der Rückkehr auS Xanten wird die Verhandlung fortgesetzt. Frau Buschhoff wird als Zeugin vernommen, bei deren Erscheinen der Angeklagte und Zeugin in ergreifendes Weinen ausbrechen. Hierauf beginnt der Oberstaatsanwalt sein Plaidoyer mit der Würdigung aller für die Untersuchung maßgebenden Momente, sowie Schilderung der entlastenden Momente und kommt zu dem Resultat: Buschhoff sei nicht der Thäter; er werde den Antrag auf Nichtschuldig stellen. (Nach einem Telegramm des „W. T. B." erklärte der Oberstaatsanwalt Hamm in seinem Plaidoyer, er erachte nicht nur Buschhoff der That für nicht überführt, sondern deffen Unschuld für nachgewiesen; er beantrage aus voller Ueberzeugung Nichtschuldig.) Goch, 14. Juli, 8.05 V. Der Oberstaatsanwalt beantragte gestern Abend Freisprechung, da sich die Unschuld Buschhoff's vollständig herausgestellt habe. Cleve, 13. Juli. (Oberstaatsanwalt Hamm führte zum Schluß aus: Die Aussagen des Zeugen Mölders wurden durch die heutige Ortsbesichtigung nicht erschüttert, ich stehe nicht an, zu erklären: Wenn kein anderes Belastungsmoment vorhanden wäre^, als die Aussage des Zeugen Mölders, sie würde mir genügen, um die Anklage aufrecht zu erhalten und ein Schuldig zu beantragen, sie würde mich nicht hindern, auch wenn ein Motiv zur Thal fehlte. Buschhoff hat aber für jene Zeit sein Alibi so unverdächtig und unumstößlich nachgewiesen, daß es, wenn man aus dem Standpunkt steht, daß die That in der Scheune begangen und das Kind um 10 Uhr in das Haus gezogen worden ist, nicht möglich ist, daß Buschhoff die That gethan hat, und dann muß Mölders sich geirrt haben. Ich bin für meine Person überzeugt, daß Buschhoff nicht der Thäter ist. Ich stelle deßhalb den Antrag, daß Sie ein Nichtschuldig aussprechen sollen. Der Erste Staatsanwalt Baumgard behandelte die Aeußerungen und Aussagen, welche Buschhoff verdächtig erscheinen laffen, und weist sie als belanglos für eine Anklage oder Schuld nach. »MT Anzeigen. -W> mr Für den folgenden Theil ist die Redaetion nicht verantwortlich. S.&D.LÖWENTHAL.Silberwaaren 867) Frankfurt a. M., Zeil 23, Israel. Cultusgegenstände. ^VacoAvz,. Die hiesige Stelle des Cultusbeamten, als Religionslehrer, Ehasan und Schochet ist per 1. October c., eventuell auch früher wieder zu besetzen. Das fixirte jährliche Gehalt beträgt M. 900 — nebst den Schechita- und Nebeneinkünften. Dem Gewählten werden die Reisekosten zum Probevortrag zurückvergütet. Qualisicirte, seminaristisch geprüfte, mit guten Stimmmitteln versehene Bewerber wollen sich unter Einsendung der betr. Zeugnisse wenden an den Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Arnstadt. I. Jonas. (4521 Oehrlinge, Volontaire, Commis, Buchhalter und Reisende, können Stellung finden durch A. Ullmann, Placirungs-Jnstitut, 4592) Würzburg. Prinzipale werden kostenfrei bedient. ^8ür jetzt oder später sucht ein j. israel. ö Mädchen Stelle als Haushälterin. Gefl. Offerten sud 4485 an die Exped. d. Bl. erbeten. MslmkMlhlmg! Bei der Ortelsburger Synagogengemeinde wird am 1. September 1892 die Stelle des Cultusbeamten vacant. Der Cultusbeamte hat die Funktionen eines Vorbeters, eines Religionslehrers und eines Schochet auszuführen. Mit der Stelle ist ein festes Gehalt von 1800 Mk. jährlich verbunden. Die Nebeneinnahmen haben außerdem in den letzten Jahren ca. 300 M. jährlich betragen. Geeignete Bewerber wollen unter Beifügung ihrer Atteste dem Unterzeichneten Vorstand zu Händen des Vorsitzenden bis zum 8. August 1892 ihre Gesuche einreichen. Ortelsburg, 11. Juli 1892. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Guttfeld, Vorsitzender. (4548 $tfu der hiesigen hebr. Unterrichtsanstalt ist die Stelle eines Lehrers zu besetzen. Gehalt 1200 M. Außeretatsmäßige Stunden werden besonders honorirt. Meldungen sind binnen 2 Wochen zu richten an den Vorsitzenden der Schulkommijsivn. Rabb. Dr. A. Löwenthal, 4542) Tarnowitz, O.-S. wird für ein 16jähr. Mäd- IVt-faUfl chen m. guter Schulbildung eine Familie in Westfalen od. Rheinland, wo dasselbe, ohne gegenseitige Vergütung, Haushalt und Geschäft erlernen kann. Offerten unter Nr. 4495 an die Exp. d. Bl. erbeten. tLsine selbstständige perfecte Hotel- und Restaurationsköchin sucht bis zum 1. August oder sofort Stelle. Gefl. Offerten unter T. R. 4484 an die Exp. d. Bl. erb. Suche für sofort ein resolutes isr. < Dienstmädchen, welches die bürgerl. Küche gründlich versteht und auch Hausputz u. Wäsche mit einem Zweitmädchen zusammen besorgt. B. Waldbanm, 4514) Cre selb. tLine in allen Zweigen des Haushaltes ^2, gründlich erfahrene junge Wittwe, ohne Kinder, sucht Stelle als Haushälterin, am liebsten b. ein. ält. Herrn oder Dame in besserem Hause; auch kann dieselbe, wenn nöthig, im Geschäfte gleichzeitig thätig sein. Offerten unter Nr. 4482 an die Exped. d. Bl. erbeten.

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