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Der Israelit · 1892-07-11 · Heft 55 (11.7.1892) · page 24

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 55 (11.7.1892)
Date
1892-07-11
Page
– (sequence 24)
Language
German
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1028 auf nahm Rechtsanwalt Roth das Wort, um namens des Gemeindevorstandes die Gäste zu begrüßen und ihnen für ihren Besuch zu danken, sowie die Gemeindemitglieder zum ersten Male im neuen Gotteshause willkommen zu heißen. Er lenkte dann den Blick in die Vergangenheit und sprach seine Freude über den trefflich gelungenen Bau aus, der äußerlich der Stadt zur Zierde gereiche und iw Innern das Schönheitsbedürfniß der Besucher befriedige. Die Mängel, welche die alte Synagoge aufwies, seien aufs glücklichste beseitigt. Der Herr Redner dankte dafür in erster Reihe den Herren Bau- und Handwerksmeistern, welche bei dem Bau beschäftigt waren, dann dem Baucomitö der Gemeinde, insbesondere dem unermüdlich thätigen Herrn Stadtverordneten Kassel, den Damen und Herren, welche das Gotteshaus durch sinnige Geschenke geschmückt, und der Gemeinde, die vor den schweren Opfern, die ihr der Neubau auferlegte, nicht zurückgeschreckt sei. Alsdann folgten wiederum Gesänge, die feierliche Zeremonie des Anzündens der ewigen Lampe und ein tiefdurchdachtes, von wahrhafter Religiosität getragenes Weihegebet, verfaßt und gesprochen von Herrn Rabbiner Dr. Ellguther. Die Feftpredigt, von Herrn Rabbiner Dr. Ellguther aus Neiße gehalten, zeichnete sich durch Gedankentiefe und Formvollendung in gleichem Maße aus und wurde durch das sonore Organ des Redners wirkungsvoll gehoben. Wien. Der Vorstand der hiesigen Cnltusgemeinde hat dem Religionslehrer Dr. Jonathan Wolf, der seit mehreren Jahren als Prediger bei dem Morgengottesdienstc an den Festtagen und bei dem Gottesdienste im Mustkvereinssaale an den hohen Feiertagen fungirte die Stelle eines Gemeinde-Rabbiners nunmehr definitiv verliehen. Hierdurch ist jedoch die in Aussicht genommene Anstellung eines Aushilfspredigers nicht erledigt, und hat sich der Vorstand vielmehr Vorbehalten, die Besetzung dieser Stelle im Herbste vorznnehmen. Die Bestimmung des Wirkungskreises des neu bestellten Rabbiners Dr. I. Wolf hat sich der Vorstand Vorbehalten. Bukarest. Die Ausweisung der Israeliten fremder Nationalität aus Rußland hatte bei den rumänischen Behörden die Befürchtung erweckt, daß eine große Zahl dieser Verbannten sich nach Rumänien flüchten würden. Infolge von Berichten der Statthalter in den der russ. Grenze naheliegenden Distrikten, hatte der Minister des Innern strenge Befehle ertheilt, um alle Juden aus den Dörfern und Meiereien der Moldau fortzujagen. Eine aus jüdischen Pächtern der Moldau gebildete Delegation kam nach Bukarest, um dem Minister die verhängnißvollen Folgen darzulegen, welche die Ausführung dieses Befehls für die Israeliten jener Gegend herbeiführen würden; sie hob hervor, daß die meisten Israeliten, welche die Dörfer bewohnen, in diesen Dörfern geboren sind, daß viele von ihnen ihren Militärdienst absolvirt haben, und fast alle zum Reservedicnst gehören, daß keiner von ihnen sich mit dem Verkauf von Spirituosen befaßt, sondern daß sie entweder Manufakturwaaren verkaufen oder im Dienste von großen Pächtern oder Gutsbesitzern das Land bebauen, daß alle ohne Ausnahme zu ihrem Wohnsitz befugt sind und dem Gesetze genügt haben. Infolge dieser Erklärungen hat der Minister neue Anweisungen gegeben, welche die Härte der früheren Befehle abschwächen. Die inländischen Juden, diejenigen, welche mit Genehmigung der Stadträthe in den Dörfern wohnhaft sind, und selbst diejenigen, welche keine Ermächtigung jener Art besitzen, sich aber vor der Bekanntmachung des Gesetzes über die ländliche Polizei, in den ländlichen Gemeinden niedergelassen hatten, können weiter in den Dörfern wohnen. (Alliaueebericht.) Petersburg, im Juli. Wie der Petersburger „Herold" meldet, wird die Zahl der vereidigten Rechtsanwälte jüdischer Herkunft beschränk werden. Die Prüfungszelt der Rechtsanwaltsgehilfen wird auf vier Jahre bemessen. Nach Ablauf dieses Termins wird denjenigen, welche nicht in die Zahl der vereidigten Rechtsanwälte ausgenommen werden, noch eine Frist von zwei Jahren gewährt. Juden dürfen nicht Mitglieder von Conseils der vereidigten Rechtsanwälte sein. Briefkasten der Redaetion. B. W. in G. Betrag erhalten. Literarisches. Ueber „die Waisenpflege der Stadt Berlin" hat A. Fi sch er, Bcrwaltungsdireklor des großen Friedrichs-Waisenhauses zu Berlin, soeben ein Buch heransgegeben, welches auf Grund eines fleißig ans amtlichen und anderen Quellen gesammelten Materials alle Anstalten und Stiftungen, welche in Berlin der Waisenpflege dienen, ausführlich behandelt. Schon ein Blick über die Inhaltsangabe zeigt, in wie reichem Maße sich jüdische Wohllhängkeit auch für allgemeine städtische Zwecke bewährt hat. Die größeren jüdischen Instituten, das Reichenheim'iche Gemeinde-Waisenhaus, das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus, die Mendelssohn Stiftung u. s. w., ebenso auch die Waisenkommission der jüdischen Gemeinde, sind im besonderen Kapiteln behandelt. Hier stützt sich die Darstellung wesentlich auf die im I. 1887 (S. Perstmann's Verlag in Berlin) erschienene Schrift von Dr. M. Jutrosinski: Die Waisenpflege der Berliner jüdischen Gemeinde". Auf diese Schrift sei bei dieser Gelegenheit noch besonders hingewiesen. Sie enthält neben dem historischen und statistischen Material über die jüdische Waisenpflege in Berlin auch allgemeine Betrachtungen über Geschichte und Bedeutung der Waisenerziehung im Jndenthum überhaupt, und dülfte daher auch in weiteren jüdischen Kreisen Interesse erregen. Verantwortliche Redaetion: OSear Lehmann in Mainz. — Expedition des „Israelit", Schottstraße Nr. 2, Mainz. Druck und Verlag der Joh. Wtrt h'schen Hofbuchdruckerei-Actren-Gesellschaft in Mainz.

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