Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 55 (11.7.1892)
- Date
- 1892-07-11
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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1016 Mallmann bestätigt, daß Siegmund Buschhoff sich am Peter-Paulstage Nachmittags sehr lange Zeit in dem Küppers'schen Laden aufgehalten habe. Es erscheint nun als Zeugin die Haushälterin des Wesendrup, Fräulein Pollendung: Am Peter-Paulstage Vormittags zwischen li’/a und il3/4 Uhr sei sie zu Buschhoff gekommen. Sie habe nur die Frau Buschhoff und Hermine Buschhoff zu Hause getroffen. Frau Buschhoff habe auf dem Sopha gelegen und gesagt, daß sie krank sei. Da sie den Buschhoff nicht zu Hause getroffen, so sei sie gegen 123/4 Uhr noch einmal zu Buschhoff gegangen, den sie nun zu Hause antraf. Zwischen 6—7 Uhr sei sie nochmals zu Buschhoff gegangen. Buschhoff selbst sei in der Synagoge gewesen, Frau Buschhoff dagegen habe vor der Thür gestanden. Diese habe sich beschwert, daß Wesendrup Grabsteine beschädigt und dieselben nicht reparirt habe. Sie habe etwas Auffälliges in der Buschhoffschen Wohnung nicht bemerkt, die Thüren in der Buschhoff'schen Wohnung haben sämmtlich offen gestanden. Als nächste Zeugin folgt: Frau Gastwirt h Kluge: Am 5. Juli 1891 zwischen 2—272 Uhr Nachmittags sei Mölders in ihre Gastwirthschaft gekommen und habe 3 Schnäpse getrunken. Sie habe an dem Manne nichts Auffallendes bemerkt. Mölders erzählte: er wolle zu Hegmann gehen, um sich die Kleider des Kindes zeigen zu lasten. Der folgende Zeuge ist der Sohn des Steinmetz Wsendrup, der 14jährige Karl Wesendrup. Dieser bekundet: Am Tage des Mordes sei er gegen 9*/* Uhr bei Buschhoff gewesen, habe aber nur die Frau und die Hermine angetroffen. Zeuge Gastwirth Klug: Mölders sei am 5. Juli in seiner Gauwirthschaft gewesen und habe erzählt, daß er gesehen habe, wie der kleine Joanchen in das Bufchhoff'- sche Haus hineingezogen worden sei. Zeuge Sammetweber Kernder: Er sei am Abend des Mordtages bei Schaut gewesen, dort habe Buschhoff viel über das Kegeln gesprochen, während alle Welt über den Mord aufgeregt war. Buschsoff habe aus dem Nachhausewege noch gesagt: Er habe sich heute „herausgekegelt". Präsident: War Buschhoff an diesem Abende aufgeregt? Zeuge: Dessen erinnere ich mich nicht. Präsident: Haben Sie sonst etwas Auffallendes an Buschhoff bemerkt? Zeuge Nein. Staatsanwalt; Buschhofs, wie kommt es, daß Sie am Abend des Mordes vom Kegeln gesprochen haben, während es bei der allgemeinen Aufregung in Xanten doch näher gelegen hätte, über den Mord zu spre- WM E«}« chen? Buschhoff: ich erinnere mich wirklich nicht, was ich an diesem Abende gesprochen habe. Staatsanwalt: Haben Sie gesagt, Hie hätten sich herausgekegelt? Buschhoff: Das ist möglich, ich weiß es aber nicht. Präsident: Nun Kernder, erzählen Sie einmal, was Ihnen Ihr Sohn Stephan erzählt hat? Zeuge: Am 5. Juli des Morgens, zu einer Zeit, wo Stephan noch im Bett lag und ich sowie auch meine Frau der Meinung waren, daß Stephan noch schlafe, sprach ich mit meiner Frau über den Mord. Da schlug Stephan plötzlich die Augen auf und fragte: „Papa, ist Buschhoff schon in Thurm?" Ich fragte den Jungen, wie er zu dieser Frage komme. Darauf erzählte mir der Kleine: Er habe gesehen, wie am Vormittage des Peter-Paulstages Frau Buschhoff auf die Straße gegangen und zu dem kleinen Hegmann gesagt habe: „Joanchen, komm doch einmal herein." Da aber Joanchen nicht kam, so habe ihn Frau Buschhoff in ihr Haus geführt. Präsident: wie alt war damals Ihr kleiner Sohn? Zeuge: 5' Jahre. Präsident: Sind Sie sicher, daß der Knabe die Wahrheit gesagt hat? Zeuge: Ich zweifle nicht daran, denn der Junge war niemals lügenhaft. Präsident: Am Peter-Paulstage, Mittags gegen 1 Uhr, soll die Schwester des ermordeten Knaben zu Ihnen gekommen und den Stephan gefragt haben: „Hast du nicht unser Joanchen gesehen?" Zeuge: Das ist richtig. Präsident: Was antwortete damals der kleine Stephan? Zeuge: Er sagte: der ist nach den Kirschen. Präsident: Der Junge meinte damit: Joanchen sei vor's Clevor Thor gegangen, um sich dort Kirschen zu suchen? Zeuge: Ja. Präsident: Haben Sie dem Knaben seinen Widerspruch vorgehalten? Zeuge: Jawohl, mein Sohn begann zu weinen und äußerte: er habe damals nur so gesagt. Forisetzung siehe in der zweiten Beilage. Wochen - Kalender. Dienstag, 12. Juli, noro -wy nyatp. Freitag, 15. Juli, 20. Thamus. Sabbat-Anfang 7 Uhr 30 Min. (Mainzer Uhr.) Samstag, 1«;. Juli, 21. Thamus, OM'L. Sabbat-Ausgang 9 Uhr. (Mainzer Uhr.) In denjenigen Staaten, in welchen mitteleuropäische Zeit eingeführt ist (also bis jetzt in Baden, Bayern, Elsaß und Württemberg), ist die oben angegebene Zeit, abgesehen von der Umrechnung der Mainzer Uhr in die betreffende Ortszeit, um etwa 25 Minuten später zu berechnen. t gen. -WW Für de« folgenden Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. (junger pract. Arzt, relig., aus vornehm. Familie, sucht gegen Sicherheit ein Darlehen. Off. and J. R. 4471 an die Exped. dss. Bl. MWu. § zur Vermittlung einer Parthie von Mk. 20 000 Mitgift gesucht. Offerte« snd J. 1219 an Rudolf «Hoffe, Nürnberg. f£in HauS m. gr. Hof, Scheune, Stallung und etw. Acker in ei. Stadt v. ca. 5000 Einw., Bahnstat., soll wegen Todesf. m.> 6000 Mk. Anz., preisw. verk. werden. In dems. ist s. 30 I. Pferdeh. betr. w. Umgegend gr. Landgüter. Keine Concurrenz. Grundst. auch z. Getreideh. od. Gastwsch. geeignet. Meld. unt. 8. W. postl. Falkenburg, Posttm. .-ran m^Da Welch Edeldenkender würde einem in einträglicher Stellung sich befindenden, durchaus ehrlichen und des besten Leumundes sich erfreuenden, jedoch durch kürz!, gehabte außergewöhnl. große Ausgab. in Verlegenheit gerathenen Lehrer und Eantor 700 Mk. leihen gegen Gewinnanthkil und pünkl. monatl. Rückzahlung nach Uebereinkunft. Offert, unt. Ll. T. 4447 an die Exped. dss. Bl. erbeten. 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