Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1892)
- Date
- 1892-06-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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910 Intentionen der Thierschutzvereine gesetzliche Bedeutung beilegen. Gerade dieses Moment ist es, welches fast ausschließlich die gesammte Schweizerische Presse dem ganzen Vorgehen der Thierschutzvereine wenig Sympathie entgegen bringen läßt. Aber es ist noch außerdem eine ganze Reihe ernster Bedenken, welche gegen das ganze Begehren sich sofort geltend machten und zusehends an Jntensivität zunehmen. Schon als vor Jahresfrist diese Absicht des Central-Vorstandcs der Deutsch-Schweizerischen Thierschutz-Vereine bekannt wurde, schrieb die „Gazette de Lausanne“ in ihrer Ausgabe vom 10. Juli 1891 unter der Unterschrift: Initiative und Referendum Folgendes: „Die Initiative ist durch die große Pforte in die Constitution eingetreten. Sie würde nur dann riskiren, wieder durch dieselbe hinauszugehen, wenn man diese ausgezeichnete Waffe mißbraucht. „Von diesem Standpunkte aus hält es uns schwer der Entscheidung, die der Thierschutzverein letzte Woche gefaßt hat, Beifall zu zollen. Bei einer in Zürich stattgefundenen Versammlung hat der Thierschutzverein nämlich beschlossen durch einen Volksentscheid einen Artikel in die Bundesverfassung einzuführen und zwar: Das Schlachten nach jüdischem Gesetze sei zu verbieten! Von dem was der Frage zu Grunde liegt, einmal abgesehen — dieselbe läßt uns, wie wir bekennen wollen, ziemlich kalt — wäre, cs nicht übel angebracht, unsere Constitution auf das Niveau eines Schlachtreglements herabzuziehen? „Wir haben bereits nur zu viel Neigung, auf konstitutionellem Wege eine Menge von Geschäften zu ordnen, die sonst überall in das legislatorische Gebiet gehören. Dies ist schon bedauernswerth. Aber befehlen zu wollen, wie die Ochsen, Kühe, Schafe und Schweine getödtet werden, müsse durch einen konstitutionellen Akt des Staates bestimmt werden, desselben Staates, der die Theilung des nationalen Gebietes festsetzt, die öffentlichen Aemter organisirt und die Grundlagen des öffentlichen Rechtes des Schweizerischen Volkes feststellt-das überschreitet doch alles Maaß. Derselbe Akt, der dem Volk seine Souverainität, den Cantonen ihre Autonomie und der Presse die Freiheit gibt, kann nicht das Recht des Viehes aus die Bruncau'sche Schlachtmaske proklamiren. „Wir bitten den Thierschutz-Verein uns diese Lächerlichkeit ersparen zu wollen und diese seine abgeschmackte Idee aufzugeben. Nichts könnte den Gegnern der Volks-Initiative mehr Recht geben, als eine Campagne dieser Art. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpoudenzen. Deutschland. R. Worms, 21. Juni. Gestern verschied hier im Alter von 82 Jahren der als Talmudgelehrter weithin bekannte Herr Moses Mannheimer. Ohne je eine höhere Schule besucht zu haben, hatte sich dersebe auch in weltlichen Wissensfächern ausgcbreitete Kenntnisse erworben. Aus der Talmudschule des früheren hies. Rabb. Rabbi Koppel Bamberger y'xr hervorgegangen, wußte er sich aus eigener Kraft und von unwiderstehlichem Wissensdrange getrieben, auch in allen übrigen Gebieten jüdischerWissenschaft zurechtzusinden. Seinen historischen Forschungen verdankt man die Schrift „Zur Geschichte der Juden in Worms", zu welcher der berühmte Historiker Jost die Vorrede geschrieben. Ferner schrieb er drei druckfertige Werke jüdisch-theologischen Inhalts, wovon eines in hebräischer Sprache. Außerdem liegen zahlreiche Abhandlungen über religionsgesetzliche Fragen von ihm vor. Er unterhielt eineu ausgebreiteten Briefwechsel mit den namhaftesten chistlichen und jüdischen Gelehrten des In- und Auslandes, mit denen er literarische Notizen austauschte. Hiezu befähigte ihn ganz besonders sein reiches Wissen, sein ausgezeichnetes Gedächtniß und seine reichhaltige Büchersammlung. Dieselbe ist in den beiden Thurmzimmern seines Hauses aufgestellt und enthält manche kostbare Seltenheit. Außer der Liebe zur Wissenschaft hing er auch fest und treu an seiner Vaterstadt. Er war, wie wenige, mit derselben und ihrer Geschichte verwachsen und wußte mit jugendlicher Lebendigkeit bis zu seinen letzten Lebenstagen aus seinen Lebenscrinnerungen, die meist mit der Geschichte der Stadt und der hiesigen israelitischen Gemeinde in Beziehung standen, zu erzählen. An dem neuerlichen Aufschwung der Stadt nahm er den freudigsten Antheil, wie er überhaupt jedem Fortschritte menschlichen Wissens und materieller Entwickelung gerne seine Anerkennung darbrachte. Mit Moses Mannheimer ist ein echter alter Jehudi heimgegangen und zwar einer der edelsten, srasjn. J. Bom Niederrhei». Am 13. Juni wurde durch mehrere Soldaten die Leiche eines Mannes geländet, welcher etwa in den 50er Jahren stehen mochte und anscheinend den besseren Ständen augehört. An einem Finger trug öer Todte einen Trauring mit der Inschrift: „Adele Capel, Jakob Capel, 31. Mai 1871." Da bis jetzt die Identität des Mannes, welcher in das Leichenhaus zu Heerdt bet Düsseldorf geschafft worden, nicht festgestellt ist, so tragen diese Zeilen hoffentlich dazu bet, daß die etwaigen Angehörigen des Todten von dessen Schicksal Keuntniß erhalten.