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Der Israelit · 1892-06-16 · Heft 48 (16.6.1892) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 48 (16.6.1892)
Date
1892-06-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXHI. Jahrgang. Erste Beilage zu M> 48 des „Israelit“. Leitender Artikel. Die Klhweijer. Presse Sver die KtzSchtfrase. Bern, im Juni. I. Die Schächtangelegenheit ist in ein neues Stadium getreten, zu dessen richtiger Würdigung für Leser, die mit den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut sind, einige Vorbemerkungen erforderlich sind. Das Schächten ist in der Schweiz durch Bundesraths-Beschluß, der von dem Nationalrath und Ständerath genehmigt wurde, nicht nur geduldet, sondern staatlich als religiöse Handlung geschützt. Um diesen Beschluß illussortsch zu machen, hat der Centralvorstand der Schweizerischen Thterschutz- Vereine einen Aufruf an das Schweizer-Volk gerichtet, um so durch einen Volksentscheid das Schächten zu verbieten. Es soll in die Bundesverfassung folgende Bestimmnng ausgenommen werden: „Das Schlachten der Thiere ohne vorgängige „Betäubung vor dem Blutentzug ist bet jeder „Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos „untersagt." Dieses Begehren muß gesetzlich von 50,000 stimmfähigen Bürgern gestellt werden, und wird dann dem gesammten Schweizervolk zur Abstimmung resp. Entscheidung vorgelegt. — Es handelt sich nun für die Urheber der ganzen Bewegung zunächst darum dkese 50,000 Stimmen zu sammeln, und es wird durch die Presse dafür Propaganda zu machen gesucht. Von den Aeußerungen der Thier-Schutz-Vereine abgesehen, ist im Großen und Ganzen die Schweizerische Presse der ganzen Bewegung nicht hold. Sie tritt in allen anderen Fragen des politischen Lebens zu entschieden für politische und religiöse Freiheit und religiöse Toleranz ein, als daß sie sich durch Theilnahme an einer Agitation gegen das Schächten mit sich selber in Widerspruch setzen könnte. Aber die ganze Materie steht der Presse von Haus aus zu fern, als daß nicht hie und da falsche Voraussetzungen und unrichtige Consequenzen mit unterlaufen sollten. Einige dieser am meisten in die Augen springenden Unrichtigkeiten richtig zu stellen, ist der Zweck dieser Auseinandersetzung. Den Reigen der öffentlichen Publikationen eröffnet der Aufruf des Central-Vorstandes der deutschen Thierschutzvereine an das Schweizer Volk, der in hohem Grade die Kritik herausfordert. Schon in dem Wortlaut des in die Verfassung aufzunehmenden Postulats vermissen wir die für einen Paragraphen der Verfassung unerläßliche Korrektheit, wenn man yom Schächten ganz absieht. Es wird für alle Thiere Betäubung vor dem Schlachten verlangt, was bei einer großen Zahl z. B. beim Geflügel ganz unmöglich ist, da daffelbe die für einen Betäubungsschlag erforderliche Widerstandskraft gar nicht besitzt und auch thatsächlich nirgends gehandhabt wird. Der Aufruf leitet mit der Bemerkung ein: „Bei jeder Operation an einem Menschen, bei Abnahme von Gliedmaßen, meist selbst beim einfachen Zahnziehen, wird der Patient chloroformirt d. h. bewußtlos gemacht, damit er die Schmerzen weniger oder gar nicht empfinde, die das eingreifende Instrument des Arztes verursacht." Chloroformirt wohl; aber daß Jemand beim Zahnziehen erst einen Schlag auf den Kopf zur Betäubung erhielte, hat man wohl sonst noch nie gehört. Ich glaube, daß die Ochsen, wenn man sie erst fragte, so sicher gegen den Betäubungsschlag protestirten, wie es ohne Zweifel die an Zahnweh Leidenden thäten, wenn man eine solche Zumuthung an sie stellen würde. Etwas anderes wäre es, wenn man die Ochsen auch erst durch Lachgas u. dergl. bewußtlos machen wollte. Es sind in der That schon Versuche damit gemacht worden, aber das Resultat war ein so ungünstiges, daß selbst die eifrigsten Thierfreunde sich nicht dafür begeistern werden. — Ein ausführliches Gutachten hierüber findet sich in der Gutachten-Sammlung, welche den Eidgen. Rathen seiner Zeit vorlag, S. 35—38, erstattet von Röckel, Wundarzt am National- Orthopädie-Hospital in London. Der Aufruf fährt fort: „Die Thatsache entkräftet alle durch die so- „genanten Autoritäten für das „Schächten" ins „Feld geführten Behauptungen, als wäre die „Tödtuug eines Thieres ohne Betäubung ebenso „oder nahezu so schmerzlos wie bei der Betäu- „bung. Gewiß ist, daß die Tödtung eines „Thieres weniger qualvoll und schmerzhaft ist, „wenn es vor dem Schnitt oder Stich betäubt „d. h. bewußtlos gemacht wird, als wenn es bei „vollem Bewußtsein vom Leben zum Tode ge- „bracht wird." Zu Gunsten des Schächtens liegen nahezu 70 Gutachten von den berühmtesten Biologen Europas vor, unter denen sich Männer wie Du-Bois-Raymond, Virchow, Karl Vogt u. a. befinden. Mit welchem Recht von diesen Männern als von „sogenannten" Autoritäten gesprochen werden kann, bliebe selbst dann auffallend, wenn die Vertreter des Thier-

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