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Der Israelit · 1892-05-19 · Heft 40 (19.5.1892) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 40 (19.5.1892)
Date
1892-05-19
Page
– (sequence 18)
Language
German
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758 ier denselben befanden sich auch zwei Oesterreicher, Namens Krach und Rubinstein. Letzterer, der als Sprachlehrer mehrere Jahre in Parts gelebt hat, ist Sonntag in Wien eingetroffen. Er erzählt über seine Ausweisung Folgendes: Er sei am 28. März, den Tag nach der Explosion, in der Rue de Elichy um 6 Uhr Morgens verhaftet worden. Ein Commissär und zwei Polizisten erschienen in seiner Wohnung in der Rue de Sedaine 76 und erklärten ihm, daß er verhaftet sei. Seine Frage nach dem Grunde dieser Maßregel wurde von dem Commissär nicht beantwortet. Er sei nun in das Depot der Präfectur gebracht, dort vier Tage in einem großen Raume mit einer Anzahl Häftlingen zurückgehalten und anthropometrisch gemessen und photographirt worden. Seinem Verlangen, vor einen Richter geführt zu werden, sei keine Folge geleistet worden; am vierten Tage habe man ihm eine Ausweisungs- Ordre vorgelegt, er habe dieselbe trotz seines Protestes unterschreiben müssen, worauf man ihn an die belgische Grenze brachte, ohne ihm zu gestatten, daß er seine Effekten ans seiner Wohnung abhole. Auf seine wiederholte Frage, wodurch er seine Ausweisung verschuldet habe, sei ihm stets die Antwort zu Theil geworden, er sei ein staatsgefährlicher Mensch (dangereux ä l’etat). Bei einer Durchsuchung, die man in seiner Wohnung vornahm, habe man nichts Verdächtiges finden können, doch habe der Commissär eine von Rubinstein verfaßte Broschüre: „Die Emancipation der Juden", die im Verlage der Israelitischen Studien - Gesellschaft in Paris erschienen ist und lediglich Vorschläge zur Colonisirung der Juden im Orient sowie in Amerika enthält, als angeblich anarchistisch mitgenommen. Von der belgischen Grenze wendete sich Rubinstein nach Brüssel, wo er sich dem österreichisch-ungarischen Gesandten Grafen Khevenhüller vorstellte und demselben seine Lage schilderte. Er zeigte seinen Militärpaß (Rubinftein gehöre dem 64. Landwehr- Bataillon an), wies nach, daß er sich stets ordnungsgemäß an- und abgemeldet habe, und erbat die Intervention der Gesandtschaft. Diese hob beim österreichisch-ungarischen Botschafter in Paris über Rubinftein Erkundigungen ein und gewährte dann dem Ausgewiesenen während seines Brüsseler Aufenthaltes eine Unterstützung. Auch die Intervention des Brüsseler Rabbiners suchte Rubinftein an und bat, derselbe möge ihn protegiren, damit er für drei Tage nach Paris zurückkehren und seine Sachen abholen könne. Der Rabbiner erklärte, er könne das nicht thun, gab aber dem Ausgewiesenen eine Empfehlung an den Inhaber einer Schule, damit Rubinstein an derselben eine Stellung als Lehrer erhalte. Nach wenigen Tagen bemerkte nun Rubinstein, daß er von der Polizei auf Schritt und Tritt verfolgt werde, und er beschloß, angesichts dieser ungemütlichen Situation abzureisen. Die Gesandtschaft löste ihm ein Billet nach Köln, und der Gesandte gab ihm folgendes Schreiben an den österreichischungarischen General-Consul Freiherrn v. Oppenheim in Köln mit: „Es wird sich dem k. und k. General- Consulate der aus Zolkiew gebürtigte österreichische Unterthan Salomon Rubinftein vorftellen, welcher laut Mtttheilmig der k. und k. Botschaft in Paris seit dem Jahre 1888 dortselbst ansässig war und als Sprachlehrer und durch .journalistische Thätigkeit seinen Unterhalt erwarb. Anläßlich des jüngsten Dynamit-Attentates wurde Rubinstein, welcher sich zwar an keiner anarchistischen Action beteiligt hat, aber unter dem Verdacht stand, mit Anarchisten verkehrt zu haben, aus Frankreich ausgewiesen und nach Belgien geschoben. Da der Genannte, im Besitze eines Reservistenpasses befindet, mittellos ist und in Belgien nicht verbleiben kann, so wurde ihm ein Fahrbillet nach Köln gelöst, und ich beehre mich, Euer Hochwohlgeboren zu ersuchen, für die weitere Jnftradtrung des Rubinftein in geeigneter Weise Sorge zu tragen." In Köln hielt sich Rubinftein einige Tage auf. Er gibt an, daß er dort zu seinem Erstaunen im „Kölner Tageblatt" ein Brüsseler Telegramm des Inhalts gelesen habe, er werde von der Polizei verfolgt, da er das mißglückte Dynamit-Attentat auf die Brüsseler Synagoge verübt habe, nachdem er dem Rabbiner gedroht hätte, ihn mit der Synagoge in die Luft zu sprengen. Auch diese Angabe erklärt Rubinstem als jeder Begründung entbehrend. Montag begab er sich zur hiesigen Polizei-Direction, meldete sich bei einem Commissär und ersuchte denselben, ihn zu verhaften, falls die hiesige Behörde Anlaß habe, anzunehmen, daß er ein Anarchist und der Urheber des in Brüssel auf die Synagoge verübten Attentates sei. Es sei sein Wunsch, auf gerichtlichem Wege sestgestellt zu sehen, daß man ihn mit Unrecht für einen Anarchisten halte. Der Commissär meinte aber, es liege gegen ihn nichts vor; der Bitte Rubinstein's, daß auf offiziellen Wege etwas für ihn geschehe, konnte der Commissär keine Folge geben. Rubinftein beabsichtigt nun, von Wien aus bei der französischen Regierung gegen seine Ausweisung zu protestiren. England. London, 8. Mai. Das freundschaftliche Verhältniß der United Synagogue zur „Federation" wird noch mehr befestigt, indem Lord Rothschild den Grundstein zur Erbauung der New Board- Synagogue, welche zur Federation gehört, legen wird. Diese im Mittelpunkt des polnischen Viertels am 24. d. M. vorzunehmende Ceremonie wird große Sensation erregen.

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