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Der Israelit · 1892-05-12 · Heft 38 (12.5.1892) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 38 (12.5.1892)
Date
1892-05-12
Page
– (sequence 23)
Language
German
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723 über die Anstellung eines Lehrers oft Beschluß gefaßt werden soll. Oftmals verliert aber der betr. Candidat durch dieses Proben" jede Hoffnung und Aussicht auf die zu besetzende Stelle. „Die Kinder sollen von allem, was störend auf den Unterricht einwirken könnte, ferngehalten werden." So lehrt die Pädagogik. Und was wirkt wohl störender für den Unterricht als fremde Gesichter, ein fremder Lehrer und (an einem langen Tische) die Herren der Gemeindeverwaltung, u. s. w., die alle erschienen sind, um zu sehen, was der neu anzustellende Lehrer für ein „Methodiker" ist. Und erst die „Probelektion" selbst.Da wird ein Stoff, von dem das Kind vielleicht noch nie etwas gehört und der darum erst entwickelt werden muß, zur Durchnahme gewählt. Bis dann die Kinder den Begriff des „vom grünen Tisch" aus ansgewählten Stoffes erlangt haben, ist eine halbe Stunde vorbei. Dem einen der Herren ist es zu „langweilig", der andere hat manches im Geschäft zu erledigen, der dritte ist schon zur Genüge von des Lehrers Hingabe für seinen Beruf überzeugt, ein vierter ruft seinem Nachbar im Geheimen das Gegentheil davon zu (der taugt nicht für unsere Schule) und ein fünfter findet eine andere Ausrede, um sich aus dem Schulzimmer zu entfernen. Sie alle haben gewöhnlich keine pädagogischen Einblick, kein Verständniß und keine — Befähigung über Dinge zu ertheilen, die ihrem Gesichtskreise ganz fern liegen. Und so nimmt die „Probelektion" ein Ende. Die Herren wissen nun von des Bewerbers praktischer Lehrbefähigung so viel wie zuvor und die Kinder haben noch weniger gewonnen. Wohl wäre es gut, wenn dieses „Probelektkonhalten" ganz abgeschafft werden würde. Es hat sich aber so eingebürgert, daß es schwer sein würde, es abzubringen. Es wäre daher sehr zu wünschen, wenn die Lehrerkonferenzen, die in verschiedenen Orten und Gegenden tagen, sich auch mit dieser Frage einmal befassen und entsprechende Vorschläge zum Besten der Gemeinden und zur Wahrung der Würde des Lehrerstandes berathen würden. Ist es doch Pflicht eines jeden Lehrers, sich für den Unterricht gewissenhaft vorzubereiten, und was ist die Probestunde anderes als eine Stunde Unterricht? Ist also das „Probelektionhalten" nicht ganz abzuschaffen, so sollte man wenigstens Tags vorher dem Lehrer ein „Probethema" geben, daß er sich für die Probelektion genügend vorbereiten kann. Ettö und i'imö Altena, (Westfalen.) Der preußischen Lehrerzeitung wurde von hier geschrieben: Die hiesige jüd. Gemeinde unterhält eine Privatschule, in der sich 12 bis 16 Knaben befinden; sie steht unter Aufsicht des evangelischen Lokalinspektors Pfarrers Thümmel und des Kreisschulinspektors Huffelmann- Neuenrade. Zum großen Schaden für die Kinder der Schule ist der stetige Wechsel der Lehrer, der bedingt wird durch das kärgliche Gehalt und durch die äußerst schlechte Wohnung. Ein Beispiel, wie die jüd. Grmeinde die Erzieher ihrer Jugend behandelt, möge im folgenden gegeben werden. Kollege Naumann mußte vergangenen Sommer seine erste militärische Uebung von zehn Wochen leisten; der Vorstand beschloß, ihm während dieser Zeit kein Gehalt auszuzahlen, von dem Grundsätze ausgehend: Wer nicht arbeitet, hat auch keinen Anspruch auf Lohn. Die Kgl. Regierung zu Arnsberg scheint jedoch anderer Meinung gewesen zu sein; denn als sich Kollege N. beschwerdeführend an sie wandte, hat sie den Schulvorstand gezwungen, das Gehalt für die Zeit des Dienens voll auszubezahlen; aber was ist die Folge davon gewesen? Der Vorstand kündigt einem so tüchtigen Lehrer, der nur seine Pflicht thut. Aus Baden. Die im Großherzogthum Baden seither freien Conferenzen israelitischer Religionslehrer haben durch eine Verordnung des Großh. Oberrathes vom 16. Januar d. I. einen amtlichen Charakter erhalten. Es wird in derselben den Bezirksrabbinern in Anerkennung der seitherigen periodischen Abhaltung von Conferenzen, mittelst Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiete des isr. Religionsunterrichts empfohlen, um eine sichere fruchtbringende Grundlage zu geben, mindestens alle zwei Jahre eine amtliche Conferenz, welche die Förderung des gedachten Unterrichtszweiges zum Zwecke hat, abzuhalten, wobei nicht nur Gegenstände des Religionsunterrichts, sondern auch solche des Cantorats und des Gottesdienstes zur Sprache kommen sollen. Die zum Erscheinen bei der Conferenz verpflichteten Lehrer und Cantoren erhalten außer der Vergütung der wirklich aufgewandten Reisekosten eine Gebühr von je zwei Mark aus der Kasse derjenigen Bezirkssynagoge, zu welcher ihr Dienstort gehört. Heber die stattgefundene Abhaltung der Conferenz ist Großh. Oberrath ausführlicher Bericht zu erstatten. Kassel. Vor Kurzem fand im hiesigen israelitischen Lehrerseminar die zweite (praktische) Lehrerprüfung statt. Für den schriftlichen Theil derselben waren folgende Themata gestellt: Deutsch: Des Knaben Berglied. Religion: Die Heiligkeit des Eides. Naturkunde: Die kommunizierenden Röhren und ihre Anwendung. Hebräisch: Jesaia Kap. 11. Von den Lehrproben seien erwähut: Mosis Tod. Hungert dein Feind :c. Das Grab in Busento. Einführung in die Dezimalrechnung. Das Thermometer. Von den fünf Kandidaten, die sich der Prüfung unterzogen, bestanden vier.

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