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Der Israelit · 1892-05-02 · Heft 35 (2.5.1892) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 35 (2.5.1892)
Date
1892-05-02
Page
– (sequence 11)
Language
German
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659 die Prinzen Eduard und Aribert mit Gemahlin und die Spitzen der Behörden. Die Gedenkrede hielt Professor Gerlach. Dem Baron v. Cohn ist vom Gemeinderath das Ehrenbürgerrecht der Stadt verliehen. Die entsprechende Urkunde wurde ihm heute durch eine Deputation des Gemeinderaths unter Führung des Oberbürgermeisters Dr. Funk überreicht. Außer dem Genannten wurde diese Auszeichnung auch dem Staatsminister v. Krosigk im vorigen Jahre zuerkannt. Dresden. Zur Schacht - Angelegenheit in Sachsen theile ich Ihnen noch Folgendes mit: Das königl. sächs. Ministerium des Innern beabsichtigte eine Verordnung, wonach vom 1. Januar 1892 ab die Tödtung der Schlachtthiere nur nach vorheriger Betäubung, und zwar mittelst Schlachtmaske (Butterole) erfolgen sollte, jedoch mit Ausnahme der „Schlachtungen, welche nach jüdischem Ritus durch Schächter vor genommen werden." Dieser Entwurf ist mehreren Behörden zur Begutachtung vorgelegt worden, und haben sich mehrere derselben, unter Anderen auch der Rath zu Dresden (!!) für Nichtgewährung dieser Ausnahme ausgesprochen. — Inzwischen ist nun diese Verordnung, mit Hinweglessung dieser mitangeführten Worte, in den sächsischen Amtsblättern erschienen, jedoch ist der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. October 1892 festgesetzt worden. Wie man sich erzählt, sind die Gründe für das Gutachten des hiesigen Rathes folgende: Es haben Schächter, welche, ihre Pflicht nicht voll wahruehmend, in ihrer Untüchtigkeit, aus hiesigem Centralschlachthofe vor den Augen von Thierärzten und Aufsichtsbeamten Rinder halb geschnitten liegen lassen und den Thieren dadurch unnöthig Todesqualen bereitet. Ob hieran etwas Wahres ist, da Namen nicht genannt werden, ist nicht zu erörtern, auch wohl bedeutungslos, da wohl leider unser Schicksal in dieser Beziehung besiegelt zu sein scheint. Inzwischen sind die Rabbiner und jüd. Vorstände Sachsens eifrig bemüht, eine Aenderung der Sachlage zu unseren Gunsten herbeizuführen, ob mit Erfolg, bleibt abzuwarten. K. Rogasen, 20. April. Der hiesige jüdische Korprations-Vorfteher hatte dem Kaufmann Moritz Becher hier in einer Verfügung vom 10. Februar d. I. untersagt, Gottesdienst in seinem Hause zum Zwecke des Seelenheils für seine verstorbene Mutter abzuhalten, worauf sich Herr Becher beschwerdeführend an die königl. Regierung zu Posen wandte. Der Regierungs-Präsident zu Posen hat laut Verfügung vom 6. d. M. entschieden, daß dem hiesigen Korporatio.'.svorsteher nicht das Recht zustehe, derartige Gottesdienste zu untersagen und wurde zugleich dem Korporations-Vorsteher ausgegeben, die Verfügung vom 10. Februar d. I. zurückzuziehen. Herrn Becher wurde gestattet, ferner Gottesdienst in seinem Hanse abzuhalten, wenn er gemäß § 1 der Verordnung vom 11. März 1850 dieses der Ortspolizeibehörde anzeigt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 30. April. Warschauer amtliche Meldungen bezeichnen die Nachricht, daß Baron Hirsch sein Projekt zur Judenkolinisation aufgegeben habe, als unbegründet. Im Gegentheil werde die russische Regierung über einen neuerlichen Vorschlag, wonach innerhalb der nächsten 25 Jahre die Auswanderung von 3,250,000 Juden aus Rußland geregelt werden soll, eine definitive Entscheidung treffen. Vermischtes. < Nutz, (Ostpreußen), 24. April. 'Nissan, der erste und freudigste unserer Monate, ist gerade die Zeit, in welcher die Inden den größten Gefahren ausgesetzt sind. Verschwindet unglücklicher Weise in der ersten Hälfte dieses Monats irgend eine christliche Person, so wird ohne Weiteres das alte Märchen von der Blutbeschuldignng ausgesrischt. Einen solchen Fall habe ich zu berichten. In der nächsten Umgebung des unweit von hier gelegenen russischen Grenzstädtchens Neustadt Schugcnt, welches fast ganz von Inden bewohnt wird, ist kurz vor Peßach ein griechisch-katholisches Mädchen verschwunden. Ta es an demselben Tage, wo man es zuerst vermißte, noch in ver Stadt gesehen wurde, so war es bei der dortigen Landesbevölkerung sofort ausgemachte Sache, daß das Mädchen von den Inden abgeschlachtet worden ist. Das betreffende Mädchen war kurz vorher mit seinen Anverwandten in einem Erbschaftsprozesse verwickelt, den cs gewonnen hat, und infolgedessen sich auch die Anverwandten in dem Sinne geäußert haben sollen, daß sie es schon bei S-nte schaffen werden. Tropdem verbreitete sich die Kunde wie ein Lauffeuer, die Juden haben das Christenmädchen ermordet. Am jüngsten Wochenmarktc, der jeden Mittwoch stattfindet, rotteten sich viele Bauern zusammen, fielen über rnehrere jüdische Geschäfte her und vernichteten alles, was ihnen in den Weg kam. Jüdische Männer, Frauen und Kinder, die sie gerade erwischen konnten, wurden jämmerlich dnrchgeprügelt. Zum Glücke der Juden befand sich gerade in der Nähe des Tumultes ein Offizier, der sofort dem höchsten Mlitärbeamten der dortigen Garnison von dem Treiben der Bauern Mittheilnng machte. Dieser eilte auch sogleich mit 20 Soldaten herbei, vertrieb die Bauern und verhaftete 12 von ihnen, die einstweilen nach der Kreisstadt Rossten traneportirt wurden. Der Vorfall wurde der obersten Behörde telegraphisch mitgetheilt und diese bezeugte so viel Theilnahme und Interesse, daß sie sich nach kurzer Zeit wieder telegraphisch über die Situation erkundigte.

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