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Der Israelit · 1892-04-07 · Heft 28 (7.4.1892) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 28 (7.4.1892)
Date
1892-04-07
Page
– (sequence 20)
Language
German
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560 schusses zusammengefaßt. Der Berichterstatter hebt hervor, daß bei den großen Kosten, welche für die Einrichtung von Religionsunterricht schon jetzt von dem D. I. G. B. anfgewandt wurden, und welche erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr wachsen, es nothwendig ist, daß neue finanzielle Hilfsquellen zur Hebung dieses Bedürfnisses erschlossen werden. In 800 Gemeinden sei überhaupt kein Religionslehrer vorhanden, da es den betr. Korporationen an Mitteln fehle, um einen Beamten angemessen zu besolden. — Rechtsanwalt Mann, Stettin, erklärt, daß dieser Antrag dem Herzen und dem Gefühle eines jeden Israeliten entspreche, daß der Betrag für diesen höchsten Zweck desJudenthums nicht zu hoch gegriffen sei, und daß es demnach die heiligste Pflicht des Bundes sei, die Gewalt seines Einflusses und seiner finanziellen Kraft auf die Hebung des Nebelstandes zu richten. Redner schlägt vor die Chanukasammlungen zu diesem Behufe wieder aufzunehmen. Mit gleicher Wärme und inniger Neberzeugungstreue befürwortet Herr Rechtsanwalt Stern den Antrag, der in der Förderung des Religionsunterrichts die vornehmste Aufgabe des Bundes erblickt. Redner hat bereits mehrere Legataren veranlaßt diese hochwichtige Aufgabe des Judenthums durch namhafte Schenkungen zu fördern. Vogelstein, Stettin wünscht, daß die besoldeten Gemeindcbeamten aufgefordert werden mögen bei festlichen Veranstaltungen für diesen Zweck zu collectiren. Das Judenthum müsse sich auf seine eigene Kraft stützen und dürfe nicht nach fremder Hilfe rufen, um die Grundlagen seines religiösen Lebens zu stützen. Dr. H. Hildesheimer will diese ernste und mühereiche Arbeit den Großgcmeinden übertragen wissen. Diese wären in der Lage die Bedürfnisse der kleinen Gemeinden ihres Bezirkes zu prüfen und Abhülse zu gewähren. Die Beamten der größeren Korporationen wären in der glücklichen Lage über freie Zeit zu verfügen und zugleich befähigt den Intentionen der unbemittelten Gemeinden zu genügen. Der von der Eentrale aus dirigirte Lehrer biete nicht die genügende Bürgschaft, daß geistiges Wirken und sein Verhalten dem religiösen Empfinden der Bittsteller entspricht. Pros. Lazarus bemerkt, daß der Gegenstand wohl den Vorzug genieße, daß alle Parteien sich für ihn erwärmen, daß dagegen die Befürchtung nahe liege, daß dieser von Allen g e l i e b t e Pflegling von Keinem gewährt werde. Derselbe empfiehlt, daß jedes Mitglied des Gemeindetages seine etwaige Vorschläge dem Ausschuß unterbreite und dieser nach reiflicher Prüfung das Gute wähle. Rechtsanwalt Stern: Die Großgemeinden haben nicht das Recht einen Uutcrstützuugsbeitrag für kleinere Gemeinden in ihr Budget aufzunehmen, die Regierung würde diese Ausgaben nicht genehmigen. Dagegen stände es den Vorständen frei ihre Beamten so zu besolden, daß ihnen Zeit und Mittel zur Verfügung stehen, sich allwöchentlich 1—2mal nach den kleinern Gemeinden begeben zu können, um daselbst die Jugend zu unterrichten. — Der Vorschlag des Ausschusses wird einstimmig genehmigt. — Hierauf nahm der Gemeindetag auf Vorschlag des Rechtsanwalts Friedländer folgende Resolution an: „Der D.-J. G.-B. erblickt vorzugsweise in örtlichen Veranstaltungen der bemittelten Gemeinden, in der Gewinnung zahlreicher außerordentlicher Mitglieder und in der Begründung von Provinzialbezw. Bezirksverbänden der Bundesgemeinden ein wirksames Mittel zur Erreichung dieses unabweisbaren Bedürfnisses." Hierauf läßt der Vorsitzende eine eknftündigc Mittagspause eintreten. > Vermischtes. <4 Frankfurt a. M. Frcifräul. Hannah-Luife v. Rothschild ist vorige Woche gestorben. Der Frankfurter Zweig der Familie Rothschild verliert in ihr ein Mitglied, das in allen Frankfurter Kreisen hohe Werthschntznng, bei den Mühseligen und Beladenen aber innigste Verehrung genoß. Eine ächte Wohlthäterin der Armen, liebte Freisränlein Hannah-Luise es nicht, die Linke wissen zu lassen, was die Rechte that; dennoch wußten die Rothleidenden Frankfurts, welch eine mildherzige Freundin sic an dieser Dame besaßen. Sie verschmähte es grundsätzlich, ihren Namen in den BcitragSlisten der Zeitungen bei öffeiitlichen Sammlungen genannt zu sehen, aber gab im stillen mit stets offenen Händen, und bethätigte ihre Hilssbercitsschast im großen Stil auch ans dem Gebiet der organisirten Armenpflege. Daneben hat sie als eigentliche Urheberin und Gründerin wohlthätiger Stiftungen sich um den Tank ihrer Vaterstadt verdient gemacht, an der die Verstorbene mit treuer Liebe hing und in der sie nnnntcrbrochcn tveilte, abgesehen von kurzen Sommcransenthalten in Freibnrg im Breisgan. Die „Freiherrlich Earl v. Rothschild'sche Frcibibliothek", die „Freiherrlich Earl v. Rothschild'sche Vasensainmlnng" «beide Anstalten in der Bethmannsftraßet und das mir einer Zahnklinik verbundene Hospital „Earolienm" in der Biirgerstraße sind ihre eigensten Schöpfungen und sichern ihr ein ebenso festes Denkmal in der Erinnerung der Frankfurter, wie die seelengute Persönlichkeit es sich in den Herzen der Dielen Tausende, denen sie hals, gesetzt hat. Freisränlein Hannah-Luise hat nur eilt Alter vou noch nicht zweiundvierzig Jahren erreicht; sie war am N. November 1850 als die vierte der sechs Töchter des verstorbenen Freiherrti 5iarl geboren und blieb, die einzige der Schwestern, nnverinählt. Ein inneres schweres Leiden befiel sie vor vier Monaten : sie hat große Schmerzen geduldig ertragen, bis eilt Halbschlnntmer eintrat, der nach 24 Stunden in den .Lodesschlaf saust uitd leicht überging.

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