Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 6 (21.1.1892)
- Date
- 1892-01-21
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXX11I. Jahrgang. Weite Beilage ju M 6 des „Israelit." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, im Januar. Die Freisinnige Zeitung weist darauf hin, daß die antisemitische Hetze, welche den Rector Ahlwardt und später Morris de I o n g e als Opfer des Judenthums darzustellen suchte, bei den beiden Gerichtsverhandlungen, die auf diese Persönlichkeiten Bezug hatten, ein entschiedenes Fiasco gemacht haben. Hinsichtlich des Rectors Ahlwardt wurde die Betheiligung desselben am Ordens- und Titelschacher dargethan; in Betreff Morris de I o n g e, welcher angeblich wegen seines Uebertrittes vom Judenthum zum Christenthum mit Hilfe jüdischer Aerzte unberechtigt als verrückt erklärt wurde, haben die psychiatrischen Sachverständigen vor Gericht feftgeftellt, daß derselbe wirklich irrsinnig sei. Anknüpfend hieran erwähnt das Blatt des neuesten Falles, in welchem ein Opfer angeblich jüdischer Habsucht geschaffen werden sollte, in folgender Weise: Graf Gersdorff hatte es zuwege gebracht, daß ein jüdischer Vermittler A b r a h a m s o h n, der ihm bei Grundstückskäufen aus der Roth geholfen, durch den Staatsanwalt verhaftet wurde, weil er durch betrügerische Vorspiegelungen es verstanden haben soll, seine Vermittlungs-Provision bet dem Grafen Gersdorff in die Höhe zu treiben. Als diese Verhaftung in Berlin stattfand, wurden von antisemitischer Seite besondere Extrablätter in den Straßen aus» gerufen, um darzuthun, daß wieder einmal der jüdische Verfolger eines braven Edelmannes entlarvt worden sei. Am Schluß der Berliner Gerichtsverhandlungen ist nun Abrahamsohn vorläufig gegen Caution aus der Haft entlassen worden, da nach dem bisherigen Ergebniß der Verhandlungen der Angeklagte nicht mehr in dem Umfange wie bisher verdächtig erscheint. Die Verhandlung selbst mußte vertagt werden, weil der edle Graf, welcher die ganze strafrechtliche Verfolgung veranlaßt hatte, es vorgezogen hatte, der Gerichtsverhandlung fernzubleiben. Erst durch ein Telegramm aus Wien theilte der Graf mit, daß er krank sei. Schon aus demjenigen, was durch die bisherigen Gerichtsverhandlungen in der Sache bekannt geworden ist, würden jetzt die Semiten, wenn sie den Antisemiten Gleiches mit Gleichem vergelten wollten, ein halbes Dutzend der schönsten Flugblätter gegen den christlichen Adel deutscher Ration loslassen können. Graf Gersdorff ist Rechtsritter des Johanniter-Ordens, Kammerherr, Befitzer von zwei Majoraten, freiconservativer Abgeordneter für Rothenburg-Hoyerswerda und war dazu noch bis zum Herbst vorigen Jahres Landrath des Kreises Hoyerswerda. Er führt den besonderen Titel als Landesältester und ist auch Mitglied des Provinzial-Landtages für Schlesien. Aus der bisherigen Prozeßverhandlung ist schon klargestellt, daß selbiger Graf Gersdorff die Herrschaft Driesen-Steinbruch für 5 Millionen Mark gekauft hat, ohne selbst dazu einen Pfennig verfügbares Geld zu besitzen. Da eine hypothekarische Beleihung durch eine Bodenkreditbank nur im Betrage von 3x/2 Millionen Mark möglich war, so hatte Gersdorff zur Herbeischaffung der übrigen Gelder die Mitwirkung des Abrahamsohn in Anspruch genommen. Diesem ist es denn auch gelungen, dem Grafen Gersdorff sogar 2 Millionen zu verschaffen durch Manipulationen, welche es möglich machten, die Wälder in den Forsten der gekauften Herrschaften für den „freien Hieb" verfügbar zu machen. Wir haben also hier gewinnsüchtige Speculations-Geschäfte des Herrn Grafen vor uns, welche ohne jede reelle Unterlage sich aufbauen auf einer projectirten Waldverwüstung. Rechtsanwalt Dr. Friedmann führte in dem Gerichtstermin noch aus, daß Graf Gersdorff gar nicht in der Lage sei, noch Berlin zu kommen, weil ihn hier verschiedene offene Orders zur Ableistung des Offenbarungseides erwarteten. Es sei ferner gerichtlich festgeftellt worden, daß Herr v. Gustedt, an welchen der Graf diese Güter für 6V2 Millionen weiter abgab oder, wie man es nennt, „verschob", von einem vorher instruirten Kutscher des Grafen von Gersdorff vor dem Ankäufe der Herrschaft so durch dieselbe gefahren worden sei, daß er in den Glauben versetzt werden mußte, als ob er weite Strecken durch dichten Wald fahre, während thatsächlich nur dieselbe Strecke durchfahren wurde. Die Zeugen seien zur Stelle, welche die Operationen des Grafen v. Gersdorff und seines Bevollmächtigten Herrn S e e g e r im Einzelnen bekunden würden. Wird nun die Staatsanwaltschaft auch gegen den Grafen v. Gersdorff das Verfahren wegen Betrugs einleiten? Die Freisinnige Zeitung fügt hinzu: „Man darf gespannt darauf sein, wie sich die freiconservative Partei des Abgeordnetenhauses gegenüber diesem in der Gerichtsverhandlung derart skizzirten „Collegen" verhalten wird? Unseres Erachtens wäre es auch Sache der Wahlmänner, welche in Rothenburg-Hoyerswerda im Oktober 1888 den Grafen v. Gersdorff mit 237 gegen 58 Stimmen wählten, sich darüber zu äußern, ob sie den edlen