Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 3 (11.1.1892)
- Date
- 1892-01-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. M K Der Israelit. Ein Kenlrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 11. Januar 5652 (1892). Leitender Artikel. Iur Würdigung des SchulchanAruch. Von Bezirks-Rabbiner Dr Ehrmann in Baden (Schweiz). II. ipian no3»n pn “irwri Tflyo Nin wvr unia miaj/^ ipiaa nto "Din* 's Bestimmungen das Aufstehen am Morgen betr. 8 i. Man ermanne sich wie ein Löwe aufzustehen am Morgen zum Dien st e des Schöpfers, damit man den Morgen weckt. Der „Weg zum Leben" — so lautet der Titel des ersten Theiles des Schulchan Aruch — der Weg zum Leben beginnt mit der Mahnung zur Rüste für das Leben, das wir täglich neu geschenkt nach jedem Schlafe aus der Hand des Schöpfers empfangen. Der Gedanke an den Schöpfer, an den Dienst des Schöpfers, zu dem wir mit jedem Athemzuge vom ersten Oeffnen der Augen bis zum Schließen derselben für den Todesschlaf berufen sind, leitet den Schulchan Aruch ein, schließt ferne ersten Bände und giebt ihm seine ganze Signatur. Der ganze Schulchan Aruch ist nichts als eine Instruction für diesen Dienst in allen seinen, das ganze Leben regelnden Details. Darin liegt seine ganze große Bedeutsamkeit und dadurch ist er auch andererseits der Gegenstand so vieler Angriffe geworden. Ist Gott unser Schöpfer, sind wir seine Geschöpfe — hängen wir mit jeder Faser unseres Daseins an seiner Gnade, ist es keine bloße Phrase, daß kein Haar ohne seinen Willen von unserem Haupte fällt, und daß Er jeden unserer Schritte lenkt, so hat sich jeder einzelne Schritt unseres Lebens, jede Regung und Bewegung seinem Willen gemäß zu vollziehen. Diese Consequenz zieht das Gesetz unseres Lebens, wie es im Schulchan Aruch niedergelegt ist, für alle Momente unseres Daseins. Für Denjenigen, dessen ganzes Leben in der Sehnsucht aufgeht, dieses Gesetz seines Lebens zu kennen und in jeder Lage zu erfüllen, ist der Schulchan Aruch, der bewährte Wegweiser, der Gesetzeslehrer, das Nachschlagebuch, welches für alle Fälle des Lebens uns unsere Pflicht lehrt. Er ist wie sein Name sagt, „die gedeckte Tafel", auf welcher sich alles findet, wodurch der jüdische Mensch sein Dasein fristet, der nicht nur vom Brod allein, sondern von Allem lebt, was dem Geheiße seines Gottes entstammt. Für Denjenigen dagegen, der diesem Gesetze und seinen Anforderungen gram ist, der in Gottes großer Welt eine eigens für ihn gedeckte Table d’höte erblickt, an welcher er ohne Rücksicht und Erkenntlichkeit ein Schmarotzerleben führen kann, für den ist nicht nur der Schulchan Aruch, sondern jedes ernste, Erwerb und Genuß regelndes Sittengesetz, eine Sammlung von paragraphirten Erschwerungen, Kleinlichkeiten, Förmlichkeiten und Unwesentlichkeiten, mit welchen man eben nicht viel Wesen macht. Schon Jahrtausende vor dem Schulchan Aruch^hat es solche Verächter seines später codificirten^Jnhalts, solche »rw, zungenfertige Spötter gegeben, deren Denk- und Redeweise bereits Jesaja geißelt. Statt des 'n ’js^ iws irfcw, des vor Gott und für Gott dastehenden einen Tisches, hatten und haben sie jeder seinen eigenen Schulchan Aruch, ihre nurfrir, auf denen sich das breit macht,H was sie selber unlauterer Weise von sich geben, ohne für alles Göttliche auch nur eine Stelle zu reserviren. bj 'v Dipe '^>3 hks N’p nur6». (Jesajah 28, 8.) „Wen sollte man auch Erkenntnitz lehren, wem das Ueberlieferte zum Berständniß bringen! Sind sie doch längst der Milch entwöhnte! Sind sie doch längst der Mutterbrust entrückte! Jft's doch Gebot um Geboteswillen geboten, "Gebot um Gebot, Schranke um Schrankeswillen, Schranke um Schranke, Kleinlichkeiten hier, Kleinlichkeiten dort! Spräche doch wie Ironie und fremdzüngig zu diesem Volke,