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Der Israelit · 1892-01-07 · Heft 2 (7.1.1892) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 2 (7.1.1892)
Date
1892-01-07
Page
– (sequence 16)
Language
German
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40 net, erscheint mir als ein ganz richtiges Vorgehen, da der Vergleich dem Leser dadurch erleichtert wird. Von besonderem Werth sind die kritischen Noten, die als Anhang beigegeben sind, die oft überraschende Aufschlüsse geben und zeigen, daß der Vers, seinen Stoff nach allen Seiten beherrscht und sich nicht begnügt hat, an der Oberfläche zu schöpfen, sondern in seine Tiefen einzudringen. Außer dem allgemein wissenschaftlichen Interesse, bildet das vorliegende Werk noch ein spezielles, da es die Abschrift aus einem Codex enthält, welcher zu den wenigen gehört, welche die nachträglichen Korrekturen Maimonides' enthält. Schon Abr. Geiger hat bemerkt, daß Maimonides durch die Bearbeitung des halachischen Talmudstoffcs für ein großes Werk auf Jrrthümer in seinem Mischna-Commentar aufmerksam geworden, solche nachträglich in demselben korrigirt habe; da aber das Werk einmal verbreitet gewesen, seien diese Berichtigungen nur in wenige Exemplare übergegangen, und die Uebersetzungen hätten sie gleichfalls nicht. Ein Vergleich derjenigen Stellen, in denen Maim. sich mit seinen Ansichten in seinem großen Werke widerspricht, wie die gewöhnlichen Ausgaben sie haben, mit denen des Codex, welcher der vorliegenden Arbeit zu Grunde liegt, ergibt, wie der Verf. ausführt, zur Evidenz, daß derselbe zu den wenigen Abschriften gehört, welche die Korrekturen M's. enthalten. So enthalten beispielsweise die bisherigen Uebersetzungen, wie der Verf. richtig bemerkt, X, 8 die Ansicht, daß mittelbare Verbindung von Wolle und Leinen ]j:m D’N^D sei, während er in seinem großen Werke es ausdrücklich als NrmiNI erklärt und wirklich hat der vorliegende Text gleich der Ansicht im es als NmiNi bezeichnet. Eine ähnliche Bewandnis scheint es auch mit VII, 4 und 5 zu haben; dar PN i’X ist in den bisherigen Uebersetzungen keine Korruptel, da es nicht unmöglich ist, daß wegen einer Angabe, der maßgebende 21 habe sich gegen die Ansicht des R. Jose ausgesprochen, M. früher dieser Ansicht gehuldigr und sie erst später verworfen habe. Vgl. Kessef Mischna zum Jad Hil. Kil. V, 8. — Die Korrektur zu I, 9 scheint mir nicht gerechtfertigt, da hier sicherlich nicht an ü"on \slD sondern nur an i"3 gedacht ist und nuusi soviel wie nuujf IN) ist. — Die ganze Fassung der Mischna VIII, 1 ist zu ungenau und widerspricht in ihrer allgemeinen Ausdrucksweise dem Jak. Hil. Kil. IX, 6, als daß die alte Lesart N’DID ohne Weiteres zu verwerfen wäre. irai JTDitpn ^ybb'D fron dno Verlag von I. Kauffmann in Frankfurt a. M., 5651. 8. Diese neueste Schrift des auf dem Gebiete der gaonäischen Literatur als Autorität anerkannten Joel Müller ist an Umfang zwar sehr klein, an Inhalt aber recht bedeutend. Sie behandelt die Nummern 106—118 aus der von David Caffel edirten Sammlung von Gutachten der Gaonim (O'IIQIP DMINJ rvawn), Berlin'l848, welche die Ueberschrift des Rabbenu Kolonymos tragen. Aus inneren Gründen beanstandet er die Autorschaft des R. K. an Nr. 110, die er dem R. Hai Gaon zuschreibt, während er gegen Rappoports Ansicht, der R. Nachschon die Autorschaft zuerkennt, Nr. 152, welche sich unter den Rechtsgutachten des Sohnes des R. K., R. Meschullam befindet, dem Vater zuschreibt. Maßgebend für ihn ist Dael haittur, der dieses Gutachten im Namen des R. K. citirt, wobei ein Jrrthum ausgeschlossen ist, da er eine dieselbe Frage betreffende aber anders laulende gleich daraus im Namen des R. Meschullam anführt. Ebenso citirt Mordechai Kethuboth X dieses Gutachten als , das des R. K. Das Aramäische, dessen sich gewöhnlich die Gaonim Babylons bedienten, sei kein Gegenbeweis, da es oft vorkomme, daß den Anfragenden in ihrer Sprache geantwortet wurde, wie ja auch unter den Gutachten der Snranischen Gaonim, die sich gewöhnlich des Hebräischen bedienten, solche im aramäischen Idiom Vorkommen. Uebrigens mag der Schluß die wortwörtliche Entscheidung des R. Moscheh Gaon gewesen sein, die dann so in die Hal. Gedol. ausgenommen wurde. Daß die Familie Kalonymos in Mainz ansässig war, ist unbezweifelt. Aus Rabiah geht hervor, daß R. Meschullam persönlich mit R. Elieser Hagodol in Mainz bekannt war. Ebenso sicher ist aber auch, daß diese Familie später verzog, da Rechtsgutachten nach Mainz hin sich vorfinden. Aus Nr. 61 schließt der Vers, jedoch, daß die Familie nicht, wie manche glauben, nach Italien, sondern nach Frankreich oder Lothringen gezogen sei. Unerklärlich ist jedoch, was der Verf. mit der neuen Lesart, die er im Mnscr. Nr 685 der Kgl. Bibl. in Berlin gefunden haben will, da diese Lesart wortwörtlich die von Cassel besorgte Ausgabe der p"J"n hat. Der Verf. geht die Gutachten mit Genauigkeit durch und säubert sie von manchen Fehlern; was aber das Bedeutsame ist, ist daß der Verf. es versteht aus manchem Unscheinbaren recht werthvolle Resultate zu ziehen. Es sei hier nur aus zwei solcher aufmerksam gemacht. Unter den Nummern sind nicht alle geradezu Nechtsgutachten, sondern es finden sich auch Erklärungen talmudischer Sentenzen und auch einzelner Wörter. So haben die Nummern 109, 114 und 115 die Erklärungen fremdartiger oder in eigener Bedeutung vorkommcnder Wörter zum Gegenstände: noon p^m oi’n, v:in rva. Der Schwerpunkt der Erklärungen liegt in den Wörtern, die wir hier durch den Druck ausgezeichnet haben, also in solchen, die mit dem Buchstaben ri beginnen. Der Verfasser schließt nun hieraus und gewiß mit Recht, daß hier bereits dieAnfangsbestrebungen für die Arbeiten eines talmudischcn Wörterbuchs zn erkennen seien, wie cs dann etwas später R. Nathan in seinem "Pizausführte. Es ist leichtlich anzunehmen, daß ein Gelehrter, der sich mit der Abfassung eines solchen trug, diesbezügliche Anfragen an R. K. während seiner Arbeit stellte. Sollte Nr. 110 auch dem R. K. angehören, so kann statt 0’“nm nt£’j?D die Anfrage auch auf □'Hin gelautet haben, wie ja Manche in Wirklichkeit lesen. S. übrigens J"nn (Lyde TDin) und Duces Anmerkungen dazu. Daß auch eine Anfrage ans D”Ttt'y vorhanden ist (Nr. 112), stößt die angef. Hypothese nicht um. — Ein anderes wichtiges und hochinteressantes Resultat gewinnt der Verf. aus Tosaph. Menachoth. l09d., Schlgw. n?nro. Hier werden drei Korrekturen erwähnt, die R. K. in seiner Sterbestunde gemacht habe, so zutreffend, als „seien sie ihm von Gott eingegeben", wie Tos. hinzusetzen. Diese Korrekturen betreffen Stellen in Men. 109 d., Sebachim 451). und Schebnoth 12 b.. alle drei beziehen sich auf Opferhandlungen. Aus der Feststellung dieser Lesarten zieht nun der Verf. den Schluß, daß es erst die Gelehrten Frankreichs und Lothringens waren, welche die Ordnung Kodoschim im Talmud einem gründlichen Studium unterzogen. Denn die Gutachten der babylonischen Gaonim enthalten zwar viele Untersuchungen über Lesarten und fremde Wörter in allen Tractaten, nur die Ordnung. Kodaschim ist mit Ausnahme des Tractates Chulin, deffen Kenntniß für das praktische Leben auch in der Diaspora nothwendig ist, nicht berücksichtigt. — Der Leser wird noch recht viel Interessantes und Lehrreiches in der vorliegenden kleinen Schrift, welche dem Prof. Terenburg zu dessen achtzigsten Geburtstag gewidmet ist, finden. »aBBii» rr t wir >, , mwumnn ir< Verantwortliche Redaction für die „Wissenschaftliche Beilage": vr. A. Sulzbach in Frankfurt a. M. Druck und Verlag der J oh. Wirth'tchen Hofbuchdrnckerei-Actien-Gesellschaft in Mainz.

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