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Der Israelit · 1891-12-31 · Heft 102 (31.12.1891) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 102 (31.12.1891)
Date
1891-12-31
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. _ Zweite Beilage!# .M102 des «Israelit & Ieschurua" Literarische Aotiz. „Schmul Leeb Kohn". Ein zeitgeschichtliches Culturbild von Intimus. Das ist der Titel eines sensationellen Romanes, den die „Wiener Sonn- und Montags-Zeitung" von Neujahr ab veröffentlicht und in folgender Weise ankündigt:' „Der Verfasser dieses Romanes kennt wie nur Wenige die antisemitische Bewegung aus eigener Wahrnehmung. Mit seltener Meisterschaft deckt der Autor die geheimen Fäden auf, an welchen diese rückschrittliche Episode in unserem Jahrhunderte des Fortschrittes geleitet wird, er enthüllt hochinteressante Thatsachen, die bisher gänzlich unbekannt waren, er schildert das Treiben vor und hiuter den Coulissen und characterisirt die Hauptacteure — sowohl die bekannten, die auf offener Bühne agiren, als auch die im Verborgenen spielenden Kräfte — mit großer Lebenswahrheil und Naturtreue. Dieses überaus spannend geschriebene Werk bietet einen lehrreichen Beitrag zur Zeitgeschichte für Jeden, den die Zeit- und Streitfrage des Antisemitismus berührt, mag der Leser auf welchem Standtpunkt immer stehen." Zeituttgsnachrichten und Cvrrespondenzen. Deutschland. Berlin. Das Amtsgericht II in Berlin hatte einen jüdischen Handlungsgehilfen als Zeugen zu einem Termine auf den 3. Oktober, einen hohen jüdischen Feiertag, geladen und sein Gesuch um Verlegung des Termins abgelehnt, weil keine Veranlassung zur Vertagung des Termines vorliege. Der Zeuge beschwerte sich über diesen Bescheid und brachte eine Erklärung des Klägers, seines Prinzipals bet, daß das Gesuch um Verlegung des Termins mit seiner, des Klä gers, Genehmigung gestellt sei. Das Amtsgericht hat dann, ehe auf die Beschwerde entschieden ist, in dem Termine am 3. Oktober, als der Zeuge nicht erschienen, beschlossen, ihn zu einer Geldstrafe von 20 M., im Unvermögenssalle vier Tagen Haft und zur Tragung der durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten zu verurtheilen. Das Landgericht II hob diesen Beschluß auf. In der Begründung der Entscheidung heißt es: „Der 3. Oktober 1891 gehört zwar nicht zu den allgemeinen Feiertagen oder Sonntagen, an denen nach § 193 der C. P. O. nur in Nothfällen Termine anzuberaumen sind. Aber wenn hiernach der Zeuge L. auch kein Recht hatte, die Verlegung des Termins zu fordern, so war dadurch doch nicht, wie schon in dem Reskripte vom 2. August 1873 ausgeführt ist, ausgeschlossen, daß die Gerichte aus Gründen der Billigkeit und Humanität, soweit die Umstände es gestatten, und es mit den sonst zu nehmenden Rücksichten sich verträgt, anberaumte Termine wegen eines jüdischen Festtages verschieben . . . Nachdem der Zeuge L. die Genehmigung des Klägers in die Verlegung des Termins beigebracht hat, erscheint es billig, seinem Gesuche stattzugeben. Deßhalb ist der Beschluß des Königl. Amtsgericht II aufgehoben. Crefeld. Der hiesige Pfarrer, Herr Dr. S ch m i tz. hat iu einer kathol. Arbeiterversammlung in solcher Weise gegen die Juden gesprochen, daß Herr Oberrabbiner Dr. H o ro Witz sich genöthigtsah, ihm in der klerikalen, wie in der liberalen Zeitung entgegenzutreten. Dem Oberrabbiner sind für diese Erwiederung viele Kundgebungen, ja Glückwünsche aus allen Kreisen, aus den besten protestantischen wie katholischen zu Theil geworden. Diese Erwiederung lautet: „Mit Staunen unb_ Schmerz habe ich den von Herrn Overpfarrer Dr. Schmitz im katholischen Arbeiterverein „Uniras" gehaltenen, mit der Judenfrage sich beschäftigenden Vortrag gelesen, aus welchem — wenn die Wiedergabe der „Riederrb. Volksztg." eine zutreffende ist - uns ein Ton eitrgegenklingt, wie er nach meiner ziemlich langjährigen .Kenntnis; hiesiger Verhältnisse bisher, besonders durch den Mund eines Geistlichen, hier noch nicht angeschlagen worden ist. Dieser Don, dessen Kennzeichnung mir die Hochachtung vor der Stellung des Redners verbietet und der bei einem Ahlwardt und seinem Vertreter nicht befremdet, laßt eine ernstliche Widerlegung kaum zu. Kann man ernstlich über die Gefahren der „jüdischen Ehlinder" und „langen Rasen in den Bädern von Dänemark bis Italien" diseutieren? Kann man den Schluß, den der .Herr Oberpfarrer aus dem Eintreten der hiesigen Sozialdemokraten für die Juden auf „gleiche oder gar klingende 00 Gesinnungen" zieht, ganz ernst nehmen Ö Der Herr Oberpfarrer würde sichs mit Entrüstung verbitten, ans dem Umstande, daß die Sozialdemokraten und die nicht blos in Politik, sondern auch in Religion Freisinnigen, nebst den Juden unter ihnen, so oft für das Centrum, besonders inbezug auf Ausnahmegesetze einlrelen, den Vers zu folgert: „gleiche Brüder, gleiche Kappen". — Verletzenderes und Kränkenderes aber als das Wort: „es giebt unter den Juden auch ehrliche Leute" ist uns selbst von den ausgesprochensten Antisemiten, welche doch der Herr Redner allesammt nicht „den Katholiken an die Rockschöße hängen" lassen will, noch nicht geboten worden. Was bildet nach dem Herrn Redner die „Gemeinsamkeit der Inden und Socialdemokraten"? „Der Unglaube, die Auffassung, daß wir für dieses weltliche Leben leben, .... denn im Jenseits giebt es kein Wiedersehen". Wie, ich sollte meinen, daß gerade die Juden die Bekenntnißtreue und den Glauben an das Jenseits, der auch zu dem Wesent-

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