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Der Israelit · 1891-12-24 · Heft 100 (24.12.1891) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 100 (24.12.1891)
Date
1891-12-24
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. Zweite Berlage?»M100 ..Israelit & Ieschurim" Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Ueber eine Sitzung der Stadtverordneten in Darmftadt, in welcher der Antisemitismus von Mitgliedern verschiedener Konfessionen scharf verunheilt wurde, schreibt man uns von dort: Inder Stadtverordnetenversammlung kam es am Donnerstag zu einer auch für weitere Kreise nicht uninteressanten Erörterung über die antisemitische Bewegung. Anlaß hierzu gab eine vor 14 Tagen im städtischen Saalbau abgehaltene antisemitische Versammlung, in welcher der Reichstagsabg. Dr. Böckel eine seiner bekannten Hetzreden hielt, worauf er, wenigstens nach der Behauptung seiner Freunde, in einer sich an die große Versammlung anschließenden Privatversammlung von zahlreichen Anwesenden das Versprechen empfangen haben soll, künftig nichts mehr bei Israeliten zu kaufen. Eine große Anzahl hiesiger Einwohner hatte nun in Folge dieser Vorgänge eine Petition an die Stadtverordneten gerichtet, wor-n gebeten wird, de artigen Versammlungen, welche geeignet seien, den religiösen Frieden zu störe , den Saalbau künftig zu verschließen. Die betr. Kommission der Stadtverordneten vertrat den Standpunkt, daß man. nachdem den Sozialdemokraten und anderen Parteien der Saalbau bewilligt worden sei, den Antisemiten gegenüber keine Ausnahme machen könne, oder man dürfe künftig den Saalbau zu keiner politischen oder religiösen Versammlung mehr hergeben. Aus diesen Gründen empfahl die Kommission Ablehnung der Petition, welchem Antrag die Versammlung schließlich beitrat, nachdem hcrvorgehoben worden war, daß es schwierig sei, hier eine Grenze zu ziehen. Die antisemitische Bewegung wurde aber von den verschiedenen sich an der Diskussion betheiligenden Rednern scharf vcrurtheilt. Stadtv. Ganß bedauerte sehr diese gegen die Israeliten gerichtete Hetze. Dieselben hätten wie jeder andere ihrer Bürgerpflicht zu genügen, und gar manchen Juden könne man Andersgläubigen als Muster an die Seite stellen. Stadtverordneter B e r g ft r ä ß e r ist überzeugt, daß jedem Stadtverordneten der konfessionelle Friede am Herzen liege. Daran, daß sich 490 Leute verpflichtet hätten, nichts mehr bei Israeliten zu kaufen, glaube er nicht, wenn dies auch die Antisemiten-Preffe behaupte. Für die Benutzung des Saales müßte der Grundsatz maßgebend sein, daß derselbe jedem hiesigen Bürger offen stehe. Die antisemitische Bewegung sei rasch gekommen und werde auch ebenso rasch wieder verschwinden. Stadtverordneter Blu- , menthal erinnert daran, daß vor zehn Jahren schon der Versuch gemacht wurde, die Stadtverordneten-Versammlung zu einer antisemitischen Petition zu gewinnen, jedoch vergebens. Auch heute solle man in gleicher Weise religiösen Hader vermeiden. Vor einem halben Jahre habe Redner bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog Audienz gehabt, damals habe der Großherzog erklärt, die antisemitische Bewlgung sei ihm ein Greuel, dies um so mehr, als Eindringlinge es unternähmen, solche in unser Land hereinzubringen. Daß Kaiser Friedrich den Antisemitismus als eine Schmach bezeichnet, sei wahr. Der Vorsitzende der Stadtverordneten- Versammlung, Beigeordneter Lautenschläger, bat in seinem Schlußwort mit bewegter Stimme, die seitherige religiöse Eintracht in hiesiger Stadt als ein heiliges Vermächtniß den Kindern zu überliefern. Zn Gunsten der antisemitischen Bewegung wurde keine Stimme laut. Berlin. Nach einer Entscheidung der Jnvalitäts- und Altersversorgungsanstalt für Schlesien steht es nunmehr fest, daß die Kultusbeamten nicht versicherungspPchtig sind. Diele Entscheidung lautet: „Breslau. 17. Novbr. 1891. Auf die Anfrage vom 3. September d. I., betreffend Ihre Versicherungs- Pflicht, gereicht Ihnen nunmehr zum Bescheide, daß wir sie nicht zu den versicherungspflichtigen Personen rechnen können. — Ihre Hauptbeschäftigung, welche den bet weitem größten Theil Ihres Einkommens einbringt, besteht im Vorbeten bei dem jeden Freitag Abend und Sonnabend, sowie an jedem Feiertage in der dortigen Synagoge stattfindenden Gottesdienst und in dem Religionsunterricht, welchen Sie wöchentlich 8—10 Stunden den dortigen Kindern mosaischen Glaubens ertheilen. — Diese Tätigkeit erscheint im Gegensatz zu den blos mechanischen Dienstverrichtungen eines unteren Kirchenbediensteten als eine höhere, mehr geistige (wissenschaftliche) thätigkeit, welche Sie über den Kreis derjenigen Personen, welche vom Standpunkte wirthschaftlicher Auffassung aus zu dem Arbeiter- und niederen Betriebsbeamtenstande zu rechnen sind, erhebt, und somit der Versicherungspflicht nicht unterliegt. (Nr. VI der Anleitung des Reichs-BersicherungsamteS betreffend den Kreis der versicherten Personen vom 31. Oktober 18S0.) Aber anch Ihre Beschäftigung als Schächter kann unseres Dafürhaltens die Versicherungspflicht für Sie nicht begründen, denn in derselben vermögen wir nichts Anderes als den Betrieb eines selbstständigen, wenn auch an rituelle Vorschriften geknüpften Gewerbes zu erblicken, bet dessen Ausübung Sie nicht als Lohnarbeiter oder

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