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Der Israelit · 1891-12-17 · Heft 98 (17.12.1891) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 98 (17.12.1891)
Date
1891-12-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1843 berechtigung gewährleisten, ohne Unterschied und nur, weil sie Juden sind, mit den niedrigsten Beschimpfungen verfolgt. Sie werden als Fremdlinge yingestellt und als Menschen, die dahin trachten, die sittlichen Grundlagen des Staates und der Gesellschaft zu gefährden. Die Aufhebung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung ist das Ziel der antisemitischen Agitation. Diesem Gebühren gleichgiltig und nnLHLtig zuzuschauen, wäre eine verhängnisvolle Unterlassung und ein Unrecht gegen unsere israelitischen Mitbürger, mit denen wir, wie seither, im Frieden leben wollen. Die Unterzeichneten, Mitglieder verschiedener religiöser Bekenntnisse und politischer Parteien, sind der festen Ueberzeugung, daß es jeden ideal denkenden Mannes Pflicht ist, einer derartigen Agitation entgegenzutreten. Sie wollen cs zu verhindern suchen, daß in unserem Thale in solcher Weise Rassenhaß und religiöse Unduldsamkeit herbeigeführt werden, und treten hierauf bezüglichen Bestrebungen mit vorstehender Erklärung entschieden entgegen." Dresden, 10. Dez. Der antisemitische Feldzug des konservativen Lagers ist nunmehr mit Pauken und Trompeten eröffnet worden. Gestern Abend hielt der Führer der sächsischen Konservativen, ReichStagsabgeordneter Freiherr von Friesen hier einen Vortrag, in dem er „Gesichtspunkte für ein revidirtes konservatives Programm" entwickelte. Der gedruckte Programmentwurf des Herrn von Friesen wurde an die Besucher der Versammlung gratis vertheilt. Viel Neues enthält er nicht; es sind die alten reaktionären Forderungen, die jüngst durch die Beschlüsse der schlesischen Konservativen wieder in der Erinnerung aufgefrischt worden sind. Den breitesten Raum in Programmentwurf und in den Ausführungen des Herrn von Friesen nimmt der bekannte Köder, die sogenannte Judenfrage ein. Herr von Friesen trat unter dem Beifall seiner Zuhörer dafür ein, daß die Juden von öffentlichen Aemtern, vom Richterftande und sogar von der Rechtsanwaltschaft ferngehalten und ausschließlich auf den Handel verwiesen werden sollen. Herr Reichstagsabgeordnete Dr. Mehnert, der die Versammlung leitete, pries Sachsen glücklich, weil hier der Richterstand noch nicht vom Judenthum infizirt sei und damit war der große „Programmabend" zu Ende. Rußland. Petersburg, 24 Novemb. Die heutige „St. ’ Petersburger Ztg." veröffentlicht nachstehenden literarischen Bericht: (M. L. Peskowski. Ein verhüngnißvolles Mißverständniß. Die Judenfrage deren Geschichte und der natürliche Weg zur Lösung.) 0. J. Das vorstehende Werk zerfällt in zwei Theile. Im ersten Tbeil giebt der Verfasser eine Skizze der Geschichte der Juden und deren rechtliche Stellung in Westeuropa. Der zweite Theil handelt von den Juden in Rußland und ist der wichtigere und interessantere, indem er einen historischen Ueberblick über die russische Gesetzgebung bezüglich der Juden darbietet. Die Letztere beruht gegenwärtig auf dem Statut vom Jahre 1835 mit all den Abänderungen und Zusätzen, die inzwischen bis zur Gegenwart erlassen worden sind. Sich in denselben zu orientiren, bildet ungeheure Schwierigkeit, meint der Verfasser und bemerkt: „Das Komplizirte und Unsystematische der Gesetzgebung über die Juden bildet eine von den Ursachen der außerordentlichen Verworrenheit in den öffentlichen Begriffen und Urthetlen über Alles, was zur Sphäre der sogenannten Judenfrage gehört. Man kann positiv sagen, daß nicht nur die Masse der jüdischen Bevölkerung nicht die Möglichkeit hat, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, sondern daß es selbst für diejenigen Personen eine Schwierigkeit ist, welche verpflichtet sind, auf die genaue praktische Anwendung der Gesetze im Leben zu achten. Hieraus gehen eine Menge administrativer Fehler und Mißverständnisse hervor, welche Hinweise, Erklärungen, Verfügungen des Senats erfordern, was die ohnehin drückende Masse der Gesetzgebung über die Juden noch mehr erweitere." Ohne Zweifel wäre es sehr wünschenswerth, daß das schon seit langer Zeit vorbereitete Judengesetz, welches alle die vorhandenen Bestimmungen zusammengefaßt, baldmöglichst erschiene, damit allen Widersprüchen und willkürlichen Deutungen ein Ende gemacht werde und die Judenftage, wenn sie auch nicht gelöst wird, so doch mindestens in ein Stadium fester gesetzlicher Regelung trete. Nach der gegebenen Uebersicht über die Stelluug der verschiedenen Regierungen zu den Juden kommt der Verfasser zu dem Schluß, daß auf all' den bisherigen Wegen eine Lösung der schweren Frage nicht erreicht worden sei; es sei überhaupt nicht möglich, die Lösung durch Repressiv-Maßregeln und Ausnahmegesetze zu finden. Außerhalb der Formel: „Der Staat muß mit allen Mitteln darnach streben, daß auf alle Stämme, ohne Ausnahme, die zu seinem Reichsbeftande gehören, die gleichen Gesetze bezüglich der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Eigenthumsrechte, des öffentlichen und staatlichen Dienstes, der Befriedigung religiöser Bedürfnisse u. s. w. sich ausdehnen" — gebe es überhaupt keine Lösung der Judenftage. Dies ergebe sich auch aus der Geschichte der Judenftage in Westeuropa, welche genau durch dieselben Phasen durchgegangen sei, welche jetzt die russische Judenftage durchzumachen habe.

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