Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 95 (7.12.1891)
- Date
- 1891-12-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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aatkn. ~7 ■>' "OS. Israelit... Aschara». Msthüft M Merooß B. Gkistrs unfl jiltz. KedkOS io Koos. Gnokiodr ool Ztzoir. Gentrat-Hrgan für das ortßodore Iudenthum. Begründet von Dr. Lehma«« in Mainz. gjRp- Fernsvrechanschluß unter Nr. 315 nach Darmstadt, Frankfurt (Main), Bockenheim, Hanau, Wiesbaden, Offenbach (Main), Heidelberg und Mannheim. Montag, de» 7. Dezember T6S2 flfcöi), Leitender Artikel. Das deutsche Central-Comitv und die Aetegirten-Aersammtung. *) Von Isaak Hirsch. (Fortsetzung.) Die von dem Central-Comitö vorgenommene Scheidung unter den Unglücklichen beruht nach unserer Ansicht auf Willkür. Freilich will es mit dieser früher erwähnten Praxis lediglich die ihm von der „ersten Delegirtenversammlung" ertheilte Weisung befolgt haben. Wenn die Männer der ersten Versammlung in derselben wirklich die stricte Ausführung ihres Willens erblicken sollten, so würden sie allerdings mit ihrem Mandatar, dem Deutschen Central - Comit«, die Verantwortung dafür treffen, eine Verantwortlichkeit, die wir nicht auf uns laden möchten. Indessen hat sich das Central-Comit« keineswegs als ein so gefügiges Werkzeug, als eine willenlose Agentur einer höheren Autorität gezeigt. Der vorliegende stenographische Bericht über die Verhandlungen vom 20. und 21. October widerspricht einer solchen Annahme. Dem Central- Comitä kann danach das Zeugniß nicht versagt werden, daß es die Selbstherrlichkeit seiner Wirksavlkeit wohl zu wahren weiß und es keineswegs an einem gar nicht geringen Maße von „Schneidigkeit" hat mangeln lassen, welche jeden schüchternen Versuch auch nur der leisesten Opposition gegen die Berliner Diktatur nicderschmetterte. Es war lediglich eine höfliche Phrase des Vorsitzenden, der in den einleitenden Begrüßungsworten als die Aufgabe der Delegirten die Feststellung der Mittel zur Hülfe der unglücklichen russischen Juden bezeichnete; am Schluffe der Rede war diese „Feststellung" schon *) Wir glauben wiederholt darauf Hinweisen zu müssen, daß wir nicht in allen Punkten mit dem Herrn Verfasser übereinstimmen; trotzdem halten wir uns verpflichtet, seine Meinung unseren geehrten Lesern nicht vorzuenthalten. Red. wesentlich verändert in die dem Ceutral-Comits zu gewährende „Directive". Als sodann von der Versammlung der Versuch gewagt wurde, einige selbstständige Anträge, die sich nicht der Gunst des geschäftführenden Ausschusses des Ceutral-Comitss zu erfreuen hatten, durchzusetzen, oder vou dem Letzteren gestellte zu modificiren, da wurde solchen gewiß legalen und in Form und Gesinnung sehr loyalen Bestrebungen ein ganz energisches Quos ego! von dem Central-Comits entgegen gedonnert. Die Berufung auf die Weisung der ersten Delegirten-Bersammlung als Deckung für jene Verantwortung scheint deshalb nicht ernst zu nehmen zu sein, zumal auch nicht die leiseste Andeutung zu finden ist, daß vem Central-ComltS selbst eine andere Praxis geratheucr gebäucht hätte. Wie lautet aber die Weisung von jener ersten Delegirten-Versammlung nach der Mitthetlung des Herrn Rechtsanwalt Breslauer, als Vertreter des Eentral-Coyntös in der zweiten Delegirten-Versammlung? „Daß nur zur Auswanderung gedrängte hilfsbedürftige russische Glaubensgenossen der Fürsorge unserer ComitöS unterstehen." Es handelt sich also lediglich darum, daß die Comitss sich zu vergewissern haben, daß die von ihnen Unterstützten a) russische Juden, d) zur Auswanderung gedrängt, c) hilfsbedürftig sind. Da kommt aber vor Allem das Central- Comits mit der sonderbaren unbegreiflichen Erwägung, daß cs sich nicht nur um „die russischen Juden", sondern auch um die im „Königreich Polen lebenden Juden Rußlands" handelt, und mit der merkwürdigen Constatirung, daß es nichts Verschiedeneres gibt, als diese „berden Kategorien von Menschen." Und darum war mit großer Vorsicht zu überlegen, „wer als geeignet zur Auswanderung zu erachten sei". Man steht hier vor einem Räthsel. Was hat es für eine Bewandtniß mit der angeblichen Grundverschiedenheit der „in Polen lebenden Juden Rußlands" und den „russischen Juden?" Und wenn eine solche vorhanden, wie kann dadurch irgend etwas