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Der Israelit · 1891-10-01 · Heft 78 (1.10.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 78 (1.10.1891)
Date
1891-10-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. Beilage M 78 m «Israelit«, Iescharan" Leitender Artikel. Sprüche der Wüter. Viertes Buch. IiVI. Fortgesetzt von Liepman Philip Prins. Frankfurt a. M., 30. September. Der dritte Absatz lautet: .irw H'n» p pxtp htp p ’nn "idin 'h wn „Er sagte ferner: Sei kein Einzclrichtcr; denn es gibt nur einen Einzelrichter." Im Allgemeinen wurde in Civilangelegenheiten die Handhabung des Rechts drei Richtern anvertraut. .'121 rwbwi1 nijoo ’JH (Sanhedrin Anfang). Jedoch war nach dem Wortlaut der «n"i2 (5 a. pnnjD) »H'n’ iV’bk p d'2-£ nnvw '\n dw" eine allerwärts als außerordentlich tüchtig anerkannte Autorität berechtigt, allein als Richter aufzutreten und hatten dann seine Urtheile und Entscheidungen volle Rechtsgiltigkeit. Bevor man aber in das eigentliche Prozeßverfahren eintrat, war es Aufgabe des gewissenhaften Richters, mit allen möglichen Mitteln auf die Partheien einzuwirken, daß diese sich zu einem Vergleiche verstanden. Diese Befugniß war auch dem Einzelrichter überlassen. R. Jsmael gibt aber in seinem Spruch den Rath, in keinem Falle als Einzelrichter zu fungiren. — Von den Commentatoren zu diesem Spruche sind die meist bekannten „Raschi". (Siehe D’bvun qv, wonach es der Meinung Mehrerer gemäß eine offene Frage ist, ob "»in,, der Verfasser sei) und „Rabbi Jona Girondi" verschiedener Ansicht über die Bedeutung des -in** 'vn» p ym. Der Erstgenannte meint, nur Gott n"2, der alle Gedanken der Menschen und ihre Handlungen bis auf den innersten Kern genau kennt und prüft, kann Einzelrichter sein. Ein Mensch soll es nicht wagen, allein ein Urtheil zwischen zwei Partheien zu fällen. Jona Girondi dagegen sagt: nnrnm wo -in« 2'2-ö. Erst dann darf man als Einzelrichter fungtren, wenn man ganz bestimmt der Tüchtigste ist und so von der Welt anerkannt wird. Die erste Erklärung findet ihren Beleg im Talmud Jeruschalmi, Sanhedrin l, 1. 9lati)bem nämlich unseres Mischnatextes dort Erwähnung geschehen, meint R. Juda b. Pasi: p p* mpn *jk U'v'v y,by ONVIp O’DKCI N2X Vm ’Tn’ Auch der Heilige, gelobt sei Er, richte nicht allein; denn so heißt es: „Die Heerschaaren des Himmels stehen zu Seiner Rechten und zu Seiner Linken." Die Erklärung Girondi's dagegen scheint ihren Ursprung im Talmud Babli zu haben und dürfte unsere Auffassung von dem historischen Hintergrund der Sprüche R. Jsmaels eine gewisse Bestätigung finden. „Einst," so erzählt R. Jsmael, „gehörten meine Vorfahren zu den Vermögenden der Provinz Galtläa's; daß sie um einen großen Theil ihres Vermögens kamen, hatte seinen Grund unter Anderem darin, rn’2 nwao ’jh pm, daß sie als Einzelrichter in Geldangelegenheiten amtirten." (»<22 XDp, 80 a.). Wir fragten uns, welcher Zusammenhang wohl bestehen mag zwischen dem Richteramte, wenn solchem ein Einzelner vorfteht und der Verarmung, die in der Familie des Richters später wahrzunehmen ist, und finden unsere Frage im Midrasch zutreffend beantwortet. — In Samuel, II, VIII, IS lesen wir „ivy npixi bdiwd nwy nn vri". Und David übte Recht und Liebe an seinem ganzen Volke," wozu die Weisen bemerken.- ,-,«7 udvdi ►]« 2”nnDr& -wnn mw nfc 2»ni nfr pa naw np*« id’dd. Wenn er das Urtheil gefällt, dem Einen zu seinem Rechte verholfen, den Andern aber verurteilt hatte, so gab er später dem Verurtheilten aus der eigenen Tasche das Geld zurück, welches dieser jenem zu zahlen hatte, zumal wenn der Unterlegene mit Glücksgütern nicht gesegnet war. Durch diese Erklärung verstehen wir den Wortlaut eines David'schen Gebetes um vieles besser: (v'p D^nn) ’p»yt> ’jrvsn bn pun vvvv *rv«7. „Ich habe zugleich Recht und Liebe geübt. Laß mich nicht in die Hände von Betrügern fallen." Diese würden vor meinem Tribunal eine Forderung fälschlich vorgeben und auf diese unehrliche Weise um einen Theil meines Vermögens mich bringen. — Die Furcht, durch einen irrthümmlichen Richterspruch Recht suchende Partheien geschädigt zu haben, war auch bei R. Jsmaels Vater so groß, daß er wohl häufig den Verurtheilten mit seinem eigenen Vermögen schuldlos zu halten suchte, wodurch dasselbe zusammenschrumpfte. Einzelrichter wollt Ihr sein, — so ließ sich der Meister unseres Spruches vernehmen, — aber, um dieses mit Gewissenhaftigkeit sein zu können, dazu gehört mehr, wie ein fürstliches Vermögen. „'im ab» H'n' p pxv." Nur Einen gibt es in unserm Geschlechts, der dazu im Stande wäre und das ist „Rabbi", der

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