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Der Israelit · 1891-08-31 · Heft 69 (31.8.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 69 (31.8.1891)
Date
1891-08-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. BeilageM 69 »es „Israelit«. Ieschurun" Literarische Umschau. 8. Das diesjährige Programm des Berliner Rabbiner-Seminars bringt uns eine hochinteressante wissenschaftliche Abhandlung von Dr. A. Berliner „(5 e n s u r u nd Konfiskation h e b r. Bücher im Kirchenstaate." Die Forschungen, die der Vers, uns hier bietet, beruhen auf dem Studium der Inquisitions-Akten in der Vatikanischen Bibliothek unter Nr. 8111, von denen der Vers, genaue Abschrift genommen, und welche er in der Originalsprache zu veröffentlichen gedenkt. Was hier verarbeitet ist, ist aber ganz dazu geeignet, den Wunsch in uns zu erregen, das Versprechen des Vers, bald erfüllt zu sehen. — Die im 16. Jahrh. erneuten Maßnahmen gegen die hebr. Schriften fallen mit denen gegen das Andringen der Reformation zusammen. Julius III. (1553) war der erste Papst, der nach dem Beispiele seiner Vorgänger aus dem 13. Jahrh. wiederum die Verbrennung der Talmudexemplare anordnete. Eine spezielle Gesetzgebung gegen ketzerische Bücher war schon im Jahre 1542 unter Mitwirkung Carassas, des späteren Papstes Paul IV., begonnen worden, und es folgten sich die Konfiskationen und Vernichtung hebr. Bücher Schritt auf Schritt; denn das Verbot des Talmud wurde später auf alle hebr. Schriften ausgedehnt. Mit der Einführung des Index traten die für denselben bestehenden Bestimmungen auch für die hebr. Bücher ein: der Talmud figurirt bereits auf dem ersten Index, für die übrigen hebr. Bücher wurde die Censur bewilligt, später dieselbe auch für den Talmud zugelassen. Es wurde ein besonderer Wegweiser für die Censoren abgefaßt, der die anstößigen Stellen, die entweder zu ändern oder zu beseitigen waren, mittheilte. Es wurde Gepflogenheit, alle 10—15 Jahre eine Konfiskation der hebr. Bücher vorzunehmen, um dieselben nach verbotenen Stellen zu durchforschen; da das Material sich aber sehr häufte, dauerte es oft lange bis die Eigentümer wieder in den Besitz der nicht beanstandeten, resp. expurgirten Bücher kamen. Die Konfiskationen geschahen unvermuthet; mitten in der Nacht brach man unter Begleitung bewaffneter Sbirren in die Häuser der Ghetti ein, nahm alles, was sich an hebr. Schriften vorfand, weg, packte es in Säcke und führte es an das heil. Offizium ab. Die Censoren waren theils Renegaten, die ihre Anhänglichkeit am neuen Glauben durch größtmögliche Feindseligkeit gegen den alten beweisen wollten, theils. christliche Gelehrte, die oft merkwürdige Beweise ihres Wissens in der hebr. Bücherkunde an den Tag gaben. Es kommt daher nicht selten vor, daß das eine Tribunal erlaubte, was das andere verbot oder verbessernugsbedürftig erklärte. Wenn man hört, daß eines der Verzeichnisse die Pirke Aboth zu den gefährlichen Schriften rechnet, so kann man schon daraus die Kenntnißstufe des betreffenden Censors erkennen. Der Verf. macht uns nun mit einer Reihe von Konfiskationen in den verschiedenen Städten des Kirchenstaates bekannt und theilt uns die Verzeichnisse der Vorgefundenen und censirten, bezw. beanstandeten Bücher mit. Die Verzeichnisse haben weniger ein bibliographisches als kulturelles Interesse, indem sie durch ihre Beanstandung oder Gestattung einen Einblick in das Verfahren der Censoren gewähren. Für die Geschichte der Bücher-Konfiskation ist die hier ausführlich mitgetheilte Bittschrift der jüdischen Gemeinde zu Rom, die um Rückgabe der ihnen am 28. Mai 1731 weggenommenen Bücher ersucht und darin in Kürze die Anklagen, welche man gegen die talmudischen Schriften erhebt, widerlegt. Von nicht minderem Interesse ist aber auch das Gutachten des Revisors Constanzi über die erwähnte Bittschrift, da dieses uns so recht die Kniffe offenbart, mit welchen man sich jede noch so ungerechte Anklage zurechtzulegen und mundgerecht zu machen verstand. Die Wissenschaft ist dem Verf. für die vorliegende Arbeit, die auch als besondere Schrift im Buchhandel (Frankfurt a. M. Kauffmann) erschienen ist, zu Dank verpflichtet. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Worms, 26. August. Vor dem hiesigen Schöffengerichte kam heute die Anfangs Januar dieses Jahres von mehreren Gießener Corpsstudenten im hiesigen Festhause verübte Körperverletzung einiger israelitischer Kaufleute zur Verhandlung. Da der sehr betrübende Vorfall seiner Zeit viel Staub unter der Wormser Bevölkerung aufwirbelte, so sah man allgemein mit der größten Spannung dem Ausgange der Gerichtsverhandlung entgegen. Auf der Anklagebank erschienen sechs Gießener Corpsstudenten, darunter zwei von hier. Die Verhandlung dauerte zwei Stunden. Von den Ange. klagten wurde der eine Student von hier freigesprochen, während von den übrigen einer zu 60 M. und vier zu je 40 M. Geldstrafe und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt wurden. Stettin, 15. August. Die Zahl der durch Stettin kommenden aus Rußland ausgewiesenen

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