Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 68 (27.8.1891)
- Date
- 1891-08-27
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXX1L Jahrgang, eite Seitage 68 >« ^Israelit & Irschurim" Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmstadt, 20. August. In erster und zweiter Instanz waren vor längerer Zeit der Einwohner F. und der Wirth U. in O. — die „Darmst. Ztg." verschweigt in ihrem längeren Bericht über die Sache rücksichtsvoll die Namen der Beiden — wegen Beleidigung bezw. Verleumdung vernrtheilt worden, weil erfterer auf dem sattsam bekannten, in Leipzig herausgegebenen antisemitischen lügenhaften Flugblatt „Güterschlächter-Liste", welches er im Lokale des U. vorgefunden, den Namen eines jüdischen Einwohners angefügt und letzterer das Aufhängen dieser, also erweiterten Liste in seinem Lokal geduldet hatte. Die Verurtheilten hatten gegen die erstinstanzlichen Urtheile Revision beim großherzogl. Oöerlandesgericht eingelegt, welche durch Erkeuntniß vom 19. Juni d. I. verworfen wurde. O e st e r r. - U n g a r. Monarch; e. Brünn. Der jüngst dahingeschiedene A b r ahamTürkl, langjähriges verdienstliches Mitglied des hiesigen israelitischen Cultusvorstandes und mehrerer Hilfsvereine, hat in seiner letztwilligen Anordnung für wohlthätige und fromme Stiftungen in Neu-Raußnitz und Brünn, sowie für Legate 35,000 fl. bestimmt; u. A. 5000 fl. zu einer Hciraths- Ausstattungs-Stiftung und 5000 fl. zu einer Stiftung für hilfsbedürftige Geschäftsleute. Ueberdies gelangten am Begräbnißtage 150 fl. für israelitische und 125 fl. für christliche Arme in Brünn und Neu-Raußnitz zur Vertheilung. Ferner spendeten die Gattin und die beiden Kinder des Verblichenen 100 fl. Notenrente dem hiesigen israelitischen Frauenverein. Rußland. Der „Grashdanin" entnimmt einem Circular des Generalgouverneurs von Irkutsk, daß das Juden-Wohnsitzrecht nicht auf Sibirien ausgedehnt ist, so daß Mechaniker, Brauer, Brenner und andere Handwerker mosaischen Glaubens, die im europäischen Rußland außerhalb des Rayons des Wohnfitzrechtes sich niederlassen dürfen, solches doch nicht in Sibirien thun tonnen. Die Frauen nach Sibirien verbannter Juden dürfen ihnen folgen und dabei Söhne im Alter bis zu fünf, Töchter in dem bis zu zehn Jahren mit sich nehmen. Aber sie müssen die Reise gleichzeitig mit den Verbannten antreten, da ihnen die Uebersiedelung zu späteren Terminen nicht gestattet wird. Es sollen in letzter Zeit viele Juden nach — Sibirien ausgewandert sein. Dasselbe Blatt berichtet ferner, daß in jüngster Zeit die Juden aus Charkow freiwillig in großen Massen fortzuziehen beginnen. F e it tilg ton. Die Jtevit. Von H. Berger. (Nachdruck verboten; alle Rechte Vorbehalten.) (Fortsetzung aus Nr. 66.) Drei Jahre sind verflossen. Flora ist seit drei Monaten verheirathet und stille und zufrieden leben die Schwestern beisammen. Ihre ganze Zeit und Thätigkeit theilen sie zwischen der Sorge um Flora und dem Ausübeu der Wohlthätigkeit. Besonders Fanny gönnt sich keine Ruhe, und Tag und Nacht finden wir sie auf dem Wege. Wohlthaten auszuüben. Eine Aussprache mit ihrer Schwester hatte nicht stattgefunden. Nur als sich am ersten Geburtstage, den Fanny wieder bei den Ihrigen verbrachte,. überreiche Geschenke für sie einfanden, sagte sie in der Erregung des Augenblickes: „Es ist zuviel Liebe, die Ihr mir erweiset; Ihr wißt nicht, lvelche Schuld ich auf mich geladen habe." „Und hättest Du die höchste Schuld, die es auf Erden gibt, zu tragen, ^ürde unsere Liebe Dir verzeiheil, Gottes Barmherzigkeit Dir vergeben. Dein jetziges Leben vermag Vieles zu sühnen, und unser Glaube lehrt uns, daß selbst der größte Verbrecher Gottes Verzeihung erlangen, der Gnade Gottes lheilhaftig werden kann, wenn er zurückkehrt auf den Pfad der Tugend. Du magst gesündigt und gefehlt haben — Gottes Liebe wird Dich wieder aufnehmen, da Seine Gnade und Barmherzigkeit Dir Seine Verzeihung sichern." „Nein, Schwester, meine Schuld kann nie gesühnr werden." Seit jener Zeit war Fanny womöglich noch eifriger in der Erfüllung aller religiösen Pflichten. Sie wurde das eifrigste Mitglied aller wohlthätigen Frauenvereine der Stadt, versäumte keinen Gottesdienst und grübelte förmlich über die Gelegenheit nach, die Gebote unseres Gottes erfüllen zu können. Da kam das Jahr 1891. Tausende unserer russischen Brüder wurden von ihrer Heimath vertrieben, nachdem man ihnen Hab und Gut geraubt, sie wurden arm und nackt und elend, siech und krank in die Fremde gejagt. Der Nachwelt erst wird es Vorbehalten bleiben, ein endgiltiges Urtheil über die Größe der Barbarei dieser Ausweisungen zu fällen. Uns bleibt nur der Abscheu vor dieser Grausamkeit und das Mitleid für die armen Unglücklichen, die ihres Glaubens halber vertrieben, beraubt und geplündert worden. Einer Lawine gleich, wälzte sich der Strom dieser Unglücklichen unserem Vaterlande zu und uns wurde die heilige Aufgabe zu Theil, die Retter dieser Armen zu werden. Allüberall entstanden zu diesem Zwecke Vereine, wurden Sammlungen veranstaltet, Aufrufe erlassen, die sich