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Der Israelit · 1891-08-03 · Heft 61 (3.8.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 61 (3.8.1891)
Date
1891-08-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII. Jahrgang, Beilage wM 61 des „Israelit«. Ieschurua" Leitender Artikel. Z>ie Lüge von Korfu. 8. Das vernichtende Urtheil, das der hochselige Kaiser Friedrich einst über den Antisemitismus aussprach, gewinnt immer mehr an augenfälliger Begründung und Richtigkeit. Ohne die Erregung der Geister, wie sie von den deutschen Antisemiten ausgegangen, wäre es nicht möglich gewesen, daß am Ausgange des 10. Jahrhunderts die grausigen Märchen des Mittelalters von dem Ritualmorde wieder ausgegraben und geglaubt worden wären. Was eine Reihe von Päpsten als Lüge bezeichnet, das hat s. Z. die „Germania" bei dem Vorkommnis; von Tißa Eslar in einer Reihe von Artikeln als Wahrheit beweisen wollen; was Luther, demmanJudensreundlichkeit nicht nachsagen kann, als „Narrentheyding" blosgestellt, das hat die hochlutherische „Kreuzzeitung" in jüngster Zeit in der Korfuer Affaire ihren Lesern als unleugbare Thatsache vorgeführt; was die bissigsten Judenfeinde wie Wagenseil und Schudt als Ammenmärchen erklärten, das verbreiten die Antisemiten von heute als verbürgte historische Wahrheiten. Man ersieht daraus, daß unsere Zeit wenig Ursache hat, verächtlich auf die Unvernunft des Mittelalters zu blicken, die Massen sind noch immer für den Glauben an die handgreiflichsten Lügen zugänglich, obwohl hochangesehene Geistliche und Gelehrte der Christenheit sich die größte Mühe geben, jene Lüge durch Schrift und Wort als das zu bezeichnen, was sie ist — als eine gemeine Lüge, deren sich ein kleines Häuflein als Mittel zur Verhetzung der Massen benutzt. Delitzsch' Auftreten gegen jene Volksverführer wird stets in gesegnetem Andenken bleiben, Strack's kräftige und überzeugende Schrift ist erst kürzlich in diesen Blättern gewürdigt worden, die Würdenträger der katholischen und protestantischen Kirche, die überzeugungstreu und überzeugend gegen die schwere Beschuldigung des Ritualmordes aufgetreten sind, haben die Judenheit zu ewigem Danke verpflichtet. Die Worte der Genannten fallen sicherlich schwer in die Wagschale, und wenn sie die große Masse auch nicht mit einem Schlage von ihrem Wahne befreien, so werden sie doch nach und nach die bethörte Menge auf den richtigen Weg zurückführen. Minder eindringlich lvirkt das Wort eines Inden in dieser Angelegenheit; das Mißtrauen, daß pro domo gesprochen werde, läßt die Fülle und Kraft der Beweise nicht zur rechten Geltung kommen. Lind die Volksverführer taub und blind gegen die Beweise, die ihre christlichen Glaubensgenossen anführen, wievielmehr werden sie die, welche der Jude anführt, unberücksichtigt lassen. Wir würden deßhalb einen von einem unserer Glaubensgenossen gehaltenen Vortrag über die Lüge des Ritualmordes wohl pflichtgemäß anzeigen und besprechen, ihm aber keinen besonderen Artikel widmen, wenn er eben nichts weiter als die Beweise aus der Literatur gegen diese Anklage brächte. Anders verhält es sich mit dem Vortrage, den Herr Rabb. Di'. Horovitz gehalten, und der jetzt im Buchhandel erschienen ist. (Korfu- Vortrag, gehalten am28-Mai 1891. Frankfurt a- M. I. Kauffmann.) Dieser Vortrag, welcher an die Ereignisse in Korfu sich anlehneud die Entstehungsgeschichte der Blutbeschuldigung beleuchtet, bringt in seinem Anhänge die Aktenstücke über die Korfuer Angelegenheit, welche, bisher noch nicht veröffentlicht, dem Verfasser in amtlich beglaubigten Abschriften zur Verfügung^gestellt wurden, und welche die Gemeinheit und Niedertracht, mit welcher die Lüge von Korfu ersonnen und verbreitet wurde, ins hellste Licht stellen. Der Vortrag ohne diese Aktenstücke wäre trotz seiner Gediegenheit und neuer Gesichtspunkte, die er uns gewinnen läßt, weil jüdischer Feder entstammend, einer unter mehreren geblieben, mit dem Anhang der amtlichen Aktenstücke wirkt er überwältigend, die Lüge ist dem blödesten Auge klargelegt, und der Bortrag selbst erhält durch diese erst sein wahres Relief. Der Vortrag weist nun auf die bekannte Thatsache hin, daß es die Heiden waren, welche das junge Christenthum des rituellen Mordes beschuldigten, weniger bekannt ist aber die vom Verfasser mitgetheilte Stelle aus der Kirchengeschichte des Bischofs Eusebius von Cäsarea. Man glaubt von den Vorgängen auf Korfu zu hören, wenn man liest, wie er die Christenverfolgung aus dem Jahre 178 schildert, wie dann eine Frau, die ihr auf der Folter gemachtes Eingeständnitz von den scheußlichen Verbrechen der Christen mit den Worten zurücknimmt: „Wie sollten diese Leute Kinder essen, welche nicht einmal das Blut vernunftloser Thiere genießen dürfen?" Die Christen beobachteten damals also noch die jüdischen Speisegesetze wenigstens zum Theil, und so legt auch Tertullian aus diesen Beweis gegen die Anklage das größte Gewicht. Wahrlich, die Hetzer von heute, welche mit dieser scheußlichen Anklage Elend über unschuldige Menschen bringen, wissen recht gut die Heiden zu kopiren, verleugnen aber zugleich ihre Vorfahren, die für das Christenthum gelitten haben. Wie aber die ganze Anklage, die in jüngster Zeit so viel Elend über unsere Mitbrüder in Korfu brachte, auf Lug und Trug aufgebaut war, das beweisen die im Anhang jetzt zum erstenmal veröffentlichten Aktenstücke und amtlichen Bekanntmachullgen. Es war angegeben worden, daß das ermordete Mädchen nicht die Tochter, sondern die Pflegetochter des jüdischen Schneiders Sarda und Christin gewesen und nicht Rubina Sarda, sondern Maria Dessyla geheißen habe. Römisch-katholische Ordensschwestern, welche in Korfu eine konfessionelle Schule leiteten, wurden als Belastungszeugen genannt. Dagegen erklärt die römisch-kathol. Schwester Maria Laetitia vom Orden^orre Dame de la Compassion, Lehrerin des gemordeten Mädchens, unterm 22. Juni 1891, daß die kleine Rubina Sarda mit Erlaubniß des röm. Erzbischofs von Korfu die Freiabtheilung der Schwesternschule vom Juli 1889 bis Oktober besucht habe, daß diese wie ihre Eltern jüdischer Konfession gewesen, und daß sie, die Lehrerin, niemals von einem Mädchen mit Namen Maria Deflyla gehört habe. Die Kopie dieser Urkunde ist als gleichlautend mit dem in den Archiven der Staatskanzlei aufbewahrten Original von dem französischen Konsul, Herrn A. Danloue, verificirt. Man hatte ferner außer dem Vater Sarda den Synagogendiener Naxon und den Todtengräber Ephrajim der Mitthäterschaft beschuldigt. Dem gegenüber erklärt der Oberrabbiner Da Fano in einer französisch geschriebenen Erklärung, daß es in den Synagogen Korfus keinen Syuagogendiener Naxon gebe, und „daß der Name Ephrajim eben sowohl als Vorwie als Nachname einer in^ der israelitischen Gemeinde zu Korfu lebenden Person vollständig unbekannt" sei. Als Belastungszeugen wurden ferner der Schutzmann Charalampis und der Polizeibeamte Sarkopulo genannt; jener soll gesehen haben, wie Männer, darunter Naxon, versuchen wollten, Nachts einen Leichnam auf dem jüdischen

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