Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 60 (30.7.1891)
- Date
- 1891-07-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XXX11. Jahrgang. Erste Beilage,»M 60 d-s „Israelit«. Ieschurun" Leitender Artikel. Die Schenkung des Baron von Hirsch zu Gunsten der nach Amerika flüchtenden russischen und rumänischen Juden. (Schluß aus dem Hauptblatt.) 5. Ich bestimme ausdrücklich als Pflicht der von mir hier ernannten Bevollmächtigten und deren Nachfolger, daß sie überall in den Vereinigten Staaten, wo ihnen solches rathsam erscheint, Delegirte oder Comitös bestellen, die mit ihnen zusammenzuwirken haben, sowohl bei der geeigneten Auswahl der zu unterstützenden Einwanderer hinsichtlich deren Zuweisung in die hier angedeuteten Kategorien für die Unterstützung aus dem Stistungscapital, wie auch bei der speziellen örtlichen Sorge für Arbeit, Ausbildung und Unterhaltung. Im Falle des Todes oder Rücktritts eines der hier ernannten Bevollmächtigten oder ihrer Nachfolger, und so oft ein solches der Fall sein wird, sollen die anderen Bevollmächtigten und ihre Nachfolger hierdurch befugt sein, durch Wahl nach Stimmenmehrheit sich zu ergänzen. Es ist als selbstverständlich zu betrachten, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger ihres Amtes unentgeltlich walten, — ich setze ausdrücklich fest, daß sie für ihre Handlungen als Bevollmächtigte niemals persönlich verantwortlich gemacht werden können. Mein ausdrücklicher Wille geht auch dahin, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger nicht gehindert sind, Beiträge von anderer Seite zu dem von mir gestifteten Fonds anzunehmen. Ich bestimme, daß im Falle des Aufhörens oder wesentlicher Verminderung der Einwanderung aus Rußland und Rumänien, die hier ernannten Bevollmächtigten oder deren Nachfolger berechtigt sein sollen, die erforderlichen gesetzlichen Schritte zu thun, durch Abänderung dieser Stiftungsurkunde oder der Statuten der Commissionen eine anderweitige Verwendung der Zinsen und des Fonds zu ähnlichen Zwecken herbeizuführen. 6. Sollten irgendwelche der in dieser Urkunde uiedergelegten Absichten und Zwecke von den Bevollmächtigten nicht als eine Corporation ausgeführt werden können, so ist es dennoch mein Wille, daß dieselben, falls thunlich, durch die hier genannten Personen nach deren bestem Ermessen ausgeführt werden sollen. Zu diesem Behufe und in der Absicht, daß die hier namentlich angesuchten Aufgaben voll und ganz verwirklicht werden, bestimme und ernenne ich hierdurch die Herren Myer S. Jsaacs, Jesse Seligman, Jacob H. Schiff, Oscar S. Straus, Henry Rice, James H. Hoffman, Julius Goldman, Mayer Sulzberger und William B. Hrckenburg und die von diesen Ueberlebenden gemeinschaftlich zu meinen Sachwaltern, um eine Urkunde zu verfassen und zur Ausführung zu bringen, durch welche dieser Stiftungsfonds verwendet und verwaltet wird, um dann soviel als erforderlich ist, für diese Zwecke zu verausgaben. 7. Ich bestimme, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger dafür besorgt sind, das Capital dieser Stiftung in Bonds der Vereinigten Staaten oder irgend eines Staats, einer Stadt oder Landschaft derselben, oder in Pfandbriefen auf unbelastete Grundstücke in den Vereinigten Staaten zinslich angelegt werden, sowie auch, daß diese Bestimmung nur durch einstimmigen Beschluß der Bevollmächtigten, bezw. deren Nachfolger geändert werden kann. 8. Trotzdem es mein Wunsch ist, daß, mit Ausnahme für den im ersten Artikel erwähnten Zweck, kein Theil dieses Capitals von 2,400,000 Dollar ausgegeben, vielmehr solches zinslich angelegt werden soll und nur die Einkünfte wie in dem Vorstehenden bestimmt, zur Verwendung gebracht werden sollen, so ermächtige ich gleichwohl die hier bezeichnten Bevollmächtigten und deren Nachfolger, das Capital selbst zu verwenden, wenn es nothwendig sein sollte, oder im Falle die Einkünfte sich als ungenügend erweisen sollten, um die hier dargelegten Zwecke in angemessener Weise auszuführen, — jedoch nur unter der ausdrücklichen Bevorwortung, daß hierzu die schriftliche Einwilligung von zwei Dritteln der Bevollmächtigten oder ihrer derzeitigen Nachfolger gegeben worden ist, auch nicht über den Betrag der gerade für nothwendig erachteten Aufwendung, auch nicht vor Ablauf von 10 Jahren vom heutigen Tage ab und auch nnr zum Zwecke der Erwerbung von Ländereien, der Errichtung von Gebäuden für Schulen und Werkstätten." Man glaubt über etwa 10,000 Dollars allmonatlich aus dem Fond verfügen zu können, wie ja auch Baron von Hirsch seit April v. I. einen solchen Betrag allmonatlich hierher zu dem gleichen Zwecke gesandt hat. Für Hausirer ist in diesem Lande kein Erwerb mehr, Personen, die sich diesem Berufe zu widmen die Absicht haben, sollen deshalb kein Anspruch auf Beihülfe aus dieser Stiftung zur Zeit erlangen. Dagegen hat es sich, wie die „New-Tork-Times" bemerken, herausgestellt, daß viele der jüdischen