Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 60 (30.7.1891)
- Date
- 1891-07-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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7 XXXII. Jahrgang. , ( y ■/ ' h M 60. Israelit... Zcschimw Wschrlft W FSldernns B. Geistes llllii m. KkKkns in Uns. Gemeinde nnd Klhnlr. KenLrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Donnerstag, den SO. Juli 5651(4891). Leitende Artikel. Sprüche der Water. Viertes Buch. L. Fortgesetzt von Liepman Philip Pr ins. Frankfurt a. M., 28. Juli. pnis pn p iDsy ■pinn noix U2 bttym' 'n ytn now .-1x217,2 xb djhi xitv nj/utri n2'x ubb »Tn1 p N'N' p \nn bx -idin '»n xm .nn dji .nnx xtzi i’kbth nnt? Tijn top -iaxn ^>xi nnx x^x Rabbi Jsmael, Sohn des R. Jos«, pflegte zu sagen: „Wer sich von richterlicher Funktion zu enthalten sucht, entlastet sich von Feindschaft, von Raub und von nichtigem Eid; wer stolz thut mit der Entscheidung (der die nx-nn gleichgiltig als eine Gewohnheitssache betrachtet); svergl. den Ausdruck 2tz niDj, Jebamoth IV, 10. Gittin VII, 4. mxsn daselbst; VIII, 9 Sota I, 6. 'an daselbstj ist ciu Thor, ein Gesetzloser und ein Hochmütiger." Er pflegte ferner zu sagen: „Sei kein Einzelrichter; einzeln zu richten vermag nur Einer. Sage auch nicht: Nehmet meine Ansicht an; dazu sind wohl jene befugt, Du aber nicht." Die Form, in welcher der erste Theil dieses Spruches zu uns gekommen, ist so allgemein gehalten, klingt so überaus einfach, daß wir unwillkürlich fragen: „Und nun, was soll aus der Rechtsprechung werdend" Man sollte doch viel eher annehmen, dem großen Meister sei bei Fassung dieses Spruches daran gelegen gewesen, den Richterstand anznspornen, trotz der geschilderten Gefahren, doch nach bestem Wissen und Gewissen theilznnehmen an der Jurisdiktion, uns zuzurnfen, daß, obwohl große Gefahren mit dem Richteramt verknüpft sind, Gefahren, welche unseren ganzen sittlichen Werth auf eine harte Probe stellen, ja zuweilen geeignet sind, unsern guten Rnf zu vernichten, daß wir dennoch selbstlos und pflichttreu genug sein sollen, uns in den Dienst der Rechtsarbeit zu stellen und den Versuch zu machen, durch Fällung eines gerechten Urtheils den Frieden zu stiften, wo Hader und Streit zwei Menschcnhcrzen einander zu entfremden drohen. Es will fast scheinen, als ob der große Meister uns sagen wollte, daß, wenn wir die Fähigkeit besitzen, Reckt zu sprechen nach dem Gesetze Gottes ulid wir berufen sind, Theil zu nehmen an der Beschlußfassung über das Mein und Dein unserer Nebenmenschen, wir uns nicht sollten abhalten lassen vom schnurgeraden Wege des Rechtes durch jene unangenehmen Folgen, die der Urtheilsspruch für uns haben könnte, indem wir uns vielleicht die Feindschaft der verlierenden Partei zuziehen, die Verantwortlichkeit über einen aufzuerlegenden Eid zu übernehmen haben, oder gar die Beschuldigung der Untreue auf uns laden könnten. Oder sollte der Tanait mit seinem Spruche, wie man bei oberflächlicher Betrachtung nnd ohne tieferes Eingehen leicht meinen könnte, den Rath geben wollen, uns fernzuhalten von der Mitwirkung an der Handhabung des Rechts, zur Beförderung des socialen Wohles? Sollte hier wirklich versucht werden, die Betätigung des Richteramtes zu hindern? Jedem nur das Streben nach einem ruhigen und gemächlichen Leben anempfohlen werden, daß man sich ja nicht stören lassen sollte durch einen mannhaften, Recht und Gerechtigkeit fördernden Urtheilsspruch, der aber da und dort anstößt, vielleicht mächtige Interessen verletzt und darum große Feindschaft erregt? — Der Weise sollte ohne Rücksicht auf den Ausspruch des Talmuds: p» pn ^>2 rpiw ntyyj H'X2 217127! I'^y n^yc itpidx^ ncx p ('’ rp nnttf) nwn nt^yon n'opn^, als Regel hingestellt haben, daß Jeder, um die Nachtheile sich zu ersparen, die eine Prozeßverhandlung und -Entscheidung für den erkennenden Richter nach sich ziehen könnte, gut daran thue, fernab zu bleiben, wenn es gilt, der Wahrheit und der Unschuld zu