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Der Israelit · 1891-07-23 · Heft 58 (23.7.1891) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 58 (23.7.1891)
Date
1891-07-23
Page
– (sequence 19)
Language
German
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XXXn. Jahrgang. Zweite Beilage;u M ö8 d-° «Israelit & Irscharun" Zur Lage der Juden in WuMnd. Petersburg, 11. Juli. Da die bekannte Ordonnanz wegen Ausweisung jüdischer Handwerker aus Moskau und Petersburg so böses Blut gemacht hat, beschloß man, anders vorzugehen. Das Gesetz von 1865 gestattet den jüdischen Handwerkern, die Freizügigkeit, d. h. die Ansiedelung und den Gewerbsbetrieb außerhalb des Judenrayons. Dieses Gesetz ist nur für Moskau aufgehoben, in Petersburg und überall im Reiche besteht es noch, wenn nicht de tacto, so doch de jure. Wie treibt man also die jüdischen Handwerker aus Petersburg aus, ohne in jedem einzelnen Falle sich eine schreiende Gesetzesverletzung zu Schulden kommen zu lasten? Ganz einfach so: es werden Agenten der Detektivpolizei angestellt, deren specielle Aufgabe es ist, die jüdischen Handwerker auf Schritt und Tritt zu beobachten. Ein jeder Agent hat eine gewisse Zahl Handwerker, die er zu beobachten hat. Sobald er sieht, daß das von ihm gehetzte Wild, wenn auch nur auf kurze Zeit, seine Werkstätte verläßt, so erscheint der Agent amtlich, konstatirt die Abwesenheit des Meisters, nimmt ein Protokoll auf, worin sestgestellt wird, daß der Handwerker N. sich nicht mit seinem Gewerbe beschäftigte, sondern Allotria treibe, daher aus der Zunft zu streichen und sofort auszuweisen sei, und dieser Akt der Willkür wird sanktionirt. Der Unglückliche mit seiner Familie wird aögeschoben. Sobald der Handwerker die Stadt oder sogar blos seine Wohnung, wenn auch nur für kurze Zeit verläßt, wird er als seiner Rechte für verlustigt erklärt und ausgewiesen. Auf diese lächerlich einfache Weise sind fast sämmtliche jüdischen Handwerker aus Petersburg ausgewiesen worden, ohne daß in der Presse darüber ein Wort verlautet wäre. Selbst das Wohnen auf dem Lande während der heißen Sommerzeit ist den Juden verwehrt. Die Juden, ohne Ausnahme, selbst diejenigen, welche das Recht haben, in den Residenzen oder überhaupt im Reiche zu wohnen, müssen, wenn sie in die Sommerfrische ziehen wollen, zuerst die Erlaubniß des obersten Polizeichefs oder des Provinzialgouverneurs einholen, die ihnen jedoch in den meisten Fällen verweigert wird, ohne daß man sich die Mühe giebt, diese Weigerung durch irgend einen Grund zu motiviren. Man will nicht, daß die Juden auf dem Lande wohnen und frische Luft genießen sollen. Es passirte in dieser Beziehung neulich folgendes Kuriosum: Ein deutscher Jude, (deutscher Unterthan), Petersburger Kaufmann erster Gilde, reichte Anfangs Mai beim Stadthauptmann ein betreffendes Gesuch ein. Die Entscheidung erfolgte erst am 2. Juli; es wurde ihm gestattet, in der Umgegend Petersburg zu wohnen, außer im Forstkorps und auf Nowaja Derewnjä, einer der Newa-Inseln. Die Juden spotteten über diese seltsame Anordnung und sagten, General Greffer sei ärztlich für das leibliche und geistige Wohl der Juden germanischer Nationalität besorgt, was er durch obiges Verbot bekunde. Im Forstkorps wäre es sehr feucht, und da könnte der betreffende Germane semitischen Stammes sich den Rheumatismus holen; in Nowaja Derewnjä grassire jedoch die französische Operette, die demoralisirend auf ihn einwirken könnte. Wenn der Polizeichef ebenso für das leibliche und geistige Wohl der christlichen Bevölkerung besorgt wäre, dann dürfte er allerdings zu den größten Wohlthätern der Menschheit zugezählt werden. Die russische Grenzwache zu Michalowice expedirte gestern 40 jüdische Familien, welche nach Galizien aüswandern wollten, nach Russisch-Polen zurück. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Leipzig, 18. Juli. Das Anklageverfahrcn gegen den Antisemiten Paasch wegen Beleidigung von Beamten des Auswärtigen Amtes ist neuerdings auch auf den Verleger Theodor Fritzsch sowie die Drucker der Broschüre „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft" ausgedehnt worden. Würzburg, im Juli. Sämmtliche 11 Zöglinge des 3. Kurses der israelitischen Lehrerbildungsanstalt dahier, die sich an der diesjährigen Austrittsprüfung am kgl. Schullehrerseminar bctheiligten, haben bestanden und sind in die Praxis entlassen worden. Einige derselben sind bereits zu sehr ehrenhaften Stellen berufen worden. Solche Resultate sind ebenso ehrend für die Kräfte, die an der Anstalt wirken, als für deren Schüler. Möge sie ferner blühen und gedeihen und ihre Wirksamkeit eine gesegnete sein! Oesterr.-Ungar. Monarchie. Prag. Ein jüdischer Flüchtling aus Korfu ist vorgestern hier angekommen. Derselbe ist aus Jerusalem gebürtig, war längere Zeit in einer wohlhabenden Gemeinde in Corfu als Lehrer angestellt und mußte, als auch in dieser Gemeinde die Judenverfolgung ausbrach, Alles verlassen, um wenigstens das nackte Leben zu retten. Der Flüchtling, ein äußerst intelligenter Mann, welcher vier Sprachen spricht, ist aller Mittel entblößt und wandte sich an die hiesige israel. Cultusgemeinde- Repräsentanz um Unterstützung. Da aber die für die verfolgten Juden in Corfu hier eingesammelten 1800 fl. bereits nach Triest, wo sich das Gros der Flüchtlinge aufhält, abgeschickt waren, wurde der Mann an die Armencomission verwiesen, damit ihm von dieser wenigstens das Reisegeld für die Rückfahrt nach Triest gespendet werde. Amerika. Newyork, 19. Juli. Gestern sind 28 russische Juden hier eingetroffen. Dieselben wurden auf Anordnung der Regierung zurückgehalten, bis festgestellt ist, wie sie das Passagegeld erhielten, oder ob ihnen Seitens hervorragender jüdischer Philantropen gerathen worden sei, ihr Heim in Amerika aufzusuchen. Man erwartet, daß sie nach Hause geschickt werden, da die Union sich weigert, die Häfen den vertriebenen russischen Juden zu öffnen. Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich.

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