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Der Israelit · 1891-06-29 · Heft 51 (29.6.1891) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 51 (29.6.1891)
Date
1891-06-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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' ihnen auf der bitteren Flucht von der Heimath i von mitfühlender Freundeshand gereichten Lebensmit- { tel genießen können — hierfür zu sorgen, ist erste j Verpflichtung aller gesetzestreuen Spender! Es i müssen Vorkehrungen getroffen werden, daß die I auf der Reise Begriffenen, mit Eintritt des heiligen Sabbat den müden Fuß rasten lassen, den Wanderstab niederlegen, bis zum Beginn der neuen Woche, wie es das Religionsgesetz vorschreibt. — Die Wahrung der Speisegesetze muß durch vollständig garantirtes Kaschruth der dargebotenen Stärkungsmittel verbürgt sein. Obdach und Verpflegung über Sabbat muh bereit sein. Streng fromme, durch ihr eigenes, gesetzestreues Leben in ihrem religiösen Standpunkt erprobte Männer müssen an den Orten, wo die Züge der Exulanten passiren, mit der Beschaffung der Lebensmittel, mit der Fürsorge für Sabbatheiligung betraut werden. Dann wird die Liebeswohlthat an die armen Brüder erst in Wahrheit zu einer Herz und Seele Erquickenden. Zur Erreichung dieses hohen Zieles richten wir an jeden Einzelnen sowohl, wie an alle Lo calcomttö's die dringende Bitte, ihre Gaben erst dann und nur dann zu verabfolgen, wenn ihnen vollste Garantie seitens der Centralstellen für Kaschruth und Einhaltung der Sabbatruhe geboten wird! Leider ist dieses nach uns vorliegenden authentischen Mittheilungen bisher nicht der Fall gewesen, wir hoffen indeß, daß es nur dieser Anregung bedarf, um die seither bestehenden Mtßftände abzustellen und werden wir berichten, ob dies geschehen. Wir dürfen um so zuversichtlicher auf Gottes Segen, ohne den ja alles menschliche Thun nichtig und unzureichend ist, für unsere Rettungswerke zählen, je treuer und unverbrüchlicher wir in dieser schweren Zeit der Heimsuchung die Fahne des Sinaigesetzes Hochhalten. In Zeiten der Noth und Prüfung hat sich Juda noch immer bewährt! Solingen. Die von mir erfundene Vorrichtung zum Festhalten des Kopfes der zu schächtenden Thiere ist seitens der Regierung in Düsseldorf für zweckmäßig befunden und im ganzen Bezirke zum Gebrauch empfohlen worden. Jos. Rind stopf, Schächter. Beuthen o. S. Am 14. hat hier ein Delegirtentag aller größeren oberschlesischen israelitischen Gemeinden stattgefunden. Es waren vertreten die Gemeinden: Beuthen, Ratibor, Gleiwitz, Kattowitz, Oppeln, Tarnowitz, Zabcze, Gr. Stehlktz, Pleß, Myslowitz, Rosenberg und Laurahütte. Die Gemeinden Leobschütz, Hultschin und Kätscher ließen sich durch Ratibor vertreten. Nach längeren Verhandlungen gelangte ein von Rabbiner Dr. Blumenthal- Ratibor gestellter Antrag in einer Fassung des Herrn Kommerzienraths Z erkowsky-Beuthen zur Annahme: „Die oberschlestschen israelitischen Gemeinden verbinden sich zu einem „oberschlestschen Hilfs-Comits für die russischen Juden." Dasselbe ist verpflichtet, sich mit dem Berliner Central-Comit« ins Einvernehmen zu setzen." Das Comttü hat seinen Sitz in der Grenzstation Kattowitz und zählt 15 Mitglieder. Die Gemeinde Kattowitz ist in demselben, gleich Beuthen, durch 3 Mitglieder vertreten, Gleiwitz und Ratibor durch je 2 und Koenigshütte, Myslowitz, Oppeln, Tarnowitz und Zabrze durch je 1 Stimme. Die kleineren Gemeinden, wie Kosel, Lublinitz, Pleß, Rybnik u. s. w., haben das Recht, zu den Versammlungen einen Delegirten mit berathender Stimme zu entsenden. Die nähere Organisation beschließt das „Oberschlesische Hilfs-Comitü." O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Aus Ungarn, 11. Juni. Die sonderbare Auffassung der liberalen Regierung in Ungarn und unserer höheren Gerichtshöfe über die Gleichberechtigung der Israeliten in Fällen, wo es sich um die jüdische Konfession handelt, ist in der That sehr räthselhaft. Vor einiger Zeit wurde in diesen Blättern das Urtheil einer höheren Instanz mitgetheilt, welches nichts weniger besagte, als: Judenkinder dürfen getauft werden, und auch einer Entscheidung der Maros-Wasarhelyer königlichen Tafel diente dieser eigenthümliche Grundsatz zur Basis. Derartige obergerichtliche Entscheidungen haben erfahrungsgemäß hierzulande unheilvolle Folgen, da die Herren „Seelsorger" sich durch dieselben nicht nur berechtigt, sondern auch ermächtigt fühlen, je mehr jüdische unreife Kinder, die der Zufall ihnen in die Hände liefert, der „allein selig machenden" Religion zuzuführen. Es wäre wahrlich schon höchst an der Zeit, daß die Landeskanzleien beider jüdischen Parteien diesbezügliche energische Schritte an maßgebender Stelle unternehmen sollten. Es könnten diese umsoeher von Erfolg begleitet sein, da an der Spitze des Cultuswesens in Ungarn derzeit ein Mann steht, der schon mehrere Beweise dafür geliefert hat, daß er berechtigte Wünsche und Forderungen der Israeliten, die nicht vom Parteikampfe begleitet sind, zu berücksichtigen nicht abgeneigt ist. Es könnten ja beide Vertretungen selbstständig in dieser Angelegenheit thätig sein, und da jede nur dasselbe wünschte, würde der Erfolg schwerlich ausbleiben. Der gegenwärtige Cultus- und Unterrichtsminister ist wohl ein guter Katholik, was ihn jedoch nicht hindert, die Interessen anderer Konfessionen einer Berücksichtigung zu würdigen. Graf C s a k y hat dies mit seiner Haltung in der großen, viel Staub aufgewirbelten Wegtaufungs-Angelegenheit, bei der er keine größere Feinde hatte als sei ne Glaubensgenossen, aufs deutlichste bewiesen. —

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