Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 48 (17.6.1891)
- Date
- 1891-06-17
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448166--32294-2480132- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
899 Nach Festsetzung der Tagesordnung für die Versammlung des nächsten Jahres wird die diesjährige Generalversammlung vom Vorsitzenden um 2 Uhr geschlossen. Die Verlagsbuchhandlung von Wilhelm Jakobsohn und Co. in Breslau hatte eine Anzahl der neusten Erscheinungen auf dem Gebiete der Pädagogik, ebenso Herr Dr. Berliner in Berlin eine Anzahl seiner Schriften der Versammlung in freundlichster Weise zur Verfügung gestellt. Di-. Max Freudcnthal, Schriftführer. 36. Jahresversammlung der israeltt. Lrher mm Kljrinlanö^JlM|alcn in Münster am 17. und 18. Mai 1891. C a m e n, 20. Mai 1891. Am 17. und 18. Mai tagte die 36. Jahresversammlung der israelitischen Lehrer von Rheinland und Westfalen zu Münster. Der II. Vorsitzende, Herr Steinw eg-Rheda, eröffnete die erste Sitzung mit herzlichen Begrüßungsworten und knüpfte hierbei an die bei gleicher Veranlassung im Jahre 1881 von dem damaligen Vorsitzenden, jetzigen Ehrenpräses Herrn Blume na u-Hameln, angeführten Worte an, daß die Lehrer sich hierorts auf klassisch-geschichtlichem Boden befinden. Herr Scminardirektor Dr. St einberg- Münster bewillkommnet hierauf die Versammlung im Namen des Ortskomitvs. Das Komitö freue sicly daß die Konferenz in Münster tage, da viele Besucher Schüler des Seminars seien und erwartet werden durfte, daß diejenigen, die sich in Münster für den Lehrberuf vorbereitet haben, gern zu ihrer Bildungsstätte zurückgekehrt seien. Er wünscht den Berathungen fruchtbringenden Erfolg. Herr Menke-Münster übergab den ihm vom Deutsch- Jsr. Gemeindebunde in Berlin für die Koufereiizbesucher übersandten Reisezuschuß von löo M. und wünschte den Berathungen im Namen des Gemeindebundes Erfolg und Gedeihen. Unser allverehrter Ehrenpräses Herr Blumenau- Hanleln begrüßte sodann die Versammlung mit dem Ausdruck seiner Freude über das Wiedersehen der Kollegen; mit Wehuruth gedenkt er der inzwischen Heimgegangenen Vereinsmitglieder und der heute infolge Krankheit fehlenden Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Marks-Haindorf'schen Stiftung, Herr Blnmenfeld- Münster, dankt hierauf für die Einladung zur Versammlung und heißt dieselbe im Namen des Kuratoriums herzlich willkommen. Es bittet darum, daß die Lehrer das neue Seminargebäude besichtigen mögen. Nun erfolgte die Wahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder, welche einstimmig durch Zuruf wiedergewählt wurden. Gleiches geschieht betreffs der Stellvertreter. Herr Coblenz-Bielefeld erhielt sodann das Wort zu dem Vortrage der Grundzüge des von ihm im Aufträge des westfälischen Gemeindeverbandes abgesatzten Lehrplans über den jüdischen Religionsunterricht in der Volksschule. Seine Ausführungen waren folgende: Der Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände: Hebr. Lesen, Uebersetzen der Gebete, bibl. Geschichte, nachbibl. Geschichte und systematische Religionslehre. Als Normalunterrichtszeit ist die in den „Allgem. Bestimmungen" für einkl. Volksschulen festgesetzte Zeit angenommen. Das hebr. Lesen beginnt mit dem 2. Schuljahre und muß bis zum 6. Schuljahre (ercl.) soweit gefördert sein, daß von da ab das hebr. Lesen als selbstständiger Unterrichtsgegenstand in Wegfall kommt. (Lesefibel von Hecht und das Gebetbuch.) Das Uebersetzen der Gebete beginnt mit dem 3. Schuljahre, und zwar mit einigen leichten Gegensprüchen, die nachher memorirt werden. Im 4. und 5. Schuljahre wird Rahmer I durchübersetzt, im 6., 7. und 8. Schuljahre Rahmer II mit Ausschluß der schwierigsten Stücke. Die bibl. Geschichte beginnt mit dem 1. Schuljahre und muß mit dem 6. Schuljahre (incl.) so weit durchgearbeitet sein, daß von da ab bibl. Geschichte als selbstständiger Unterrichtsgegenstand in Wegfall kommt. Nur in der systematischen Religionslehre wird auch fernerhin noch auf die bibl. Erzählungen Bezug genommen, insoweit in ihnen sittlich religiöse Wahrheiten enthalten sind. (Sondheimer I). Die nachbibl. Geschichte beginnt mit dem 5. Schuljahre und muß in diesem, sowie in den beiden folgenden Schuljahreneinmal durchgearbeitet werden, so daß im 8. Schuljahre eine übersichtliche Zusammenstellung des ganzen Stoffes erfolgen kann. Die Einprägung desselben wird dadurch erleichtert, daß gleichzeitig aus Spanier's Ouellenbuch die wichtigsten geistigen Erzeugnisse unserer Vorfahren den Schülern vorgetragen, bezw. von ihnen selbst unter Anleitung des Lehrers gelesen werden. Je nachdem die Schulverhältnisfe günstige oder weniger günstige sind, kann der Unterrichtsstoff in nachbibl. Geschichte beschränkt oder ausgedehnt werden. Der freie Vortrag des Lehrers muß hier vor allem die Schüler Hinreißen und mit warmer Liebe für die große Vergangenheit Israels erfüllen. Die systematische Religionslehre beginnt mit dem 5. Schuljahre. Der ganze Stoff muß bis zum 7. Schuljahre incl. mindestens einmal durchgearbeitet sein, so daß im 8. Schuljahre auch hier wieder eine übersichtliche Zusammenfassung des ganzen Stoffes gegeben werden kann. Als Hilssbuch wird das Religionsbuch von Herxheimer benutzt, jedoch mit Auswahl, da, es für die Volksschule zu umfangreich ist. Passende Bibelverse werden hier ebenso wie in der bibl. Geschichte memorirt, nachdem ihr Inhalt ausführlich erläutert ist. Auch wird in der systemat. Religionslehre aus die bibl. Geschichte überhaupt Bezug genommen. Mit der Religionslehre Hand in Hand geht das Bibellesen, jedoch nach Äuerbach's deutscher Schul- und Hausbibel, also nicht im Urtert und nicht in einer Originalübersetzung, sondern in einer Auszugsbibel. Das Uebersetzen der Bibel verwirft Redner deßhalb, weil die Schüler bei der knapp bemessenen Zeit absolut nicht so weit gefördert werden können, daß sie in den Geist der hebr. Sprache eindringen*). Weit besser verstehen sie die Bibel in einer guten Uebersetzung, wie solche in der Auerbach'schen Schul- und Hausbibcl geboten wird. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die ethischen und sozialen Gesetze der Bibel._ Rach diesen: Vortrage wird tu die Debatte über den vorjährigen Spier'schen Vortrag „Tie gesetzliche Stellung der jüdischen Schule in Preußen, besonders in Rheinland und Westfalen" eingetreten, und schließlich die vom Referenten ausgestellten Leitsätze in folgender Fassung angenommen: 1. Die bestehenden jüdischen Elementarschulen sind zu erhalten. 2. An denjenigen (Hrten, wo eine genügende Anzahl jüdischer Kinder vorhanden ist, ist eine eigene jüdische Elementarschule )u erstrebe«. *) Referent steht mit dieser Ansicht im Gegensatz mit der in den meisten Lehrerversammlungen zu Tage getretenen Forderung, dem Uebersetzen der Bibel eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Auch in Wien, wo man mit dem Bibellesen keinerlei Erfolge erzielte, ist man wieder zum Uebersetzen der Bibel übergegangen. Red. Nr. 48, S. 897/898 ist bereits zwischen S. 892/993 eingebunden